Schleichender Gehölzeinwuchs in artenreiche Wiesen
In Aargauer Naturschutzgebieten dehnen sich die Gehölze auf Kosten der artenreichen Wiesen aus. Rund ein Drittel der Wald- und Heckenränder werden nicht genügend ausgemäht. 40 Prozent der Hecken sollten vermehrt gepflegt werden.
Gehölz breitet sich in seiner natürlichen Dynamik immer mehr zu Lasten der landwirtschaftlichen Nutzfläche aus. Wird nicht mindestens einmal jährlich bis an die Bestockungsgrenze gemäht, verbuscht die Fläche sukzessive. Zeit- und kostenintensive Entbuschungsarbeiten sind nötig, um die Fläche wieder in eine Schnittwiese zu überführen. Das Problem des Gehölzdrucks ist bekannt, jedoch ist das Ausmass bisher noch nie quantifiziert worden. Im Herbst 2018 lies die Abteilung Landschaft und Gewässer deshalb 18 Naturschutzgebiete von kantonaler Bedeutung (NkB) systematisch überprüfen. NkB gehören zu den ökologisch wertvollsten Flächen im Kanton Aargau und sind besonders betroffen von dieser Problematik. Sie liegen meist an steilen Hängen, an denen das Mähen generell sehr aufwändig ist.
66 % der Gehölzränder werden gut ausgemäht
Die Untersuchung der 33 km Gehölzränder ergab, dass rund 66 % der Wald- und Heckenränder gut ausgemäht werden. Von den 34 % ungenügend ausgemähten Gehölzrändern wurde bei etwa der Hälfte ein schmaler Streifen von 20–50 cm nicht konsequent ausgemäht. Bei 5 % aller untersuchten Gehölzränder war das Gehölz bereits mehr als 2 m in die Wiese vorgerückt. Über alle untersuchten NkB hinweg waren auf rund 50 a die Sträucher bereits so stark vorgewachsen, dass Entbuschungsarbeiten nötig sind.
Hecken vermehrt pflegen
Erhoben wurde bei der Untersuchung auch der Pflegezustand der Hecken und wie konsequent das Schnittgut der Wiesen abgeführt wird.
Wird die Heckenpflege vernachlässigt, wächst die Hecke in die Breite, was wiederum das Mähen an die Bestockungsgrenze erschwert. Als Folge breitet sich die Hecke weiter auf Kosten der artenreichen Wiese aus. Die Untersuchung ergab, dass in 11 der 18 NkB der Anteil ungepflegter Hecken bei 40 % und höher lag.
Das vollständige Abführen des Schnittgutes ist obligatorisch auf extensiv und wenig intensiv genutzten Wiesen der Qualitätsstufe I und II. Wird das Schnittgut liegen gelassen, kann dies zu einer Vergrasung des Wiesenbestands und somit zu einem Rückgang der Artenvielfalt führen. Erfreulicherweise wurde in 14 von 18 NkB das Schnittgut vollständig abgeführt. In den restlichen vier NkB wurde das Schnittgut auf Flächen zwischen einer bis sieben Aren nicht vollständig abgeführt.
Dieses Jahr werden nun geeignete Massnahmen geprüft, um den Pflegezustand der Wald- und Gehölzränder zu verbessern.