Ackerbegleitflora – unterschätzte Vielfalt?

Blaue und rote Farbflecken von Kornblumen und Klatschmohn weisen auf das Vorkommen weiterer Ackerbegleitpflanzen zwischen den angesäten Kulturpflanzen hin. Diese sind oft unscheinbarer, aber ökologisch wichtig. Ackerbegleiter bieten vielen Insekten Nahrung und Lebensraum. Durch gezielte Massnahmen wie die Anlage von Ackerschonstreifen können sie gefördert werden.
Noch vor wenigen Jahrzehnten war eine üppige Ackerbegleitflora ein natürlicher Bestandteil der Ackerkulturen. Durch effizientere Möglichkeiten zur Unkrautbekämpfung wurde diese allerdings immer stärker zurückgedrängt. Wird die Bewirtschaftung für sie angepasst, können sie auf dem Acker rasch wieder aufblühen.
Ökologische Funktion der Ackerbegleitflora
Eine vielfältige Ackerbegleitflora bietet mit dem Nektar der Blüten ein grosses Nahrungsangebot sowie Lebensraum für viele Insekten, darunter auch für Nützlinge. Deswegen tragen die Ackerbegleiter auch zur natürlichen Schädlingsregulierung bei. Durch die lange Blühdauer und das grosse Nektar- und Pollenangebot ist die Kornblume eine ideale Nahrungsquelle für Nützlinge wie Marienkäfer und Schwebefliegen, aber auch für viele andere Insekten wie Wildbienen. Auch der eher seltene und hübsche Venus-Frauenspiegel trägt zum Nahrungsangebot und zur Strukturvielfalt bei. Er öffnet seine Blüten in den Morgenstunden und schliesst sie am späten Nachmittag. Andere Begleitkräuter wie der Ackerfrauenmantel bedecken den Boden und tragen so zum Erosionsschutz bei.
Fördermassnahmen im Programm Labiola
Mit herbizidfreier Unkrautregulierung und reduziertem Düngereinsatz können gezielt seltene Ackerbegleitarten gefördert werden. Für Betriebe mit einer Labiola-Vereinbarung stehen die Fördermassnahmen gemäss untenstehender Tabelle zur Auswahl.
Anforderung | Ackerschonstreifen | Acker mit wertvoller Ackerbegleitflora |
---|---|---|
Anforderungsfläche | Streifenförmig (mindestens 6 m breit) über ganze Ackerlänge oder ganzflächig | Eine ganze Ackerfläche mit natürlichem Vorkommen von Ackerbegleitern |
Kulturen | Getreide, Hirse, Raps, Sonnenblumen, Körnerleguminosen, Lein | Alle Kulturen in der Fruchtfolge |
Dauer | Mindestens 2 Jahre auf der gleichen Fläche | 8 Jahre auf der gleichen Fläche |
Weitere Anforderungen | Verzicht auf stickstoffhaltige Dünger; Keine breitflächige, mechanische oder chemische Unkrautbekämpfung; Umsetzung Vernetzungsmassnahme Stoppelbrache | Mindestens 50 % Getreide in der Fruchtfolge; Keine Unkrautbekämpfung; Nur 1/3 der empfohlenen N-Düngung; Nach Getreidekulturen mindestens 4 Wochen Stoppelbrache/ zwischen Getreidekulturen durchgehende Stoppelbrache |
Beiträge/Jahr | QI: 2’300.–/ha + 1'000.–/ha | Q1: 2'300.–/ha* + 1'000.–/ha |
*Beitrag nur in Jahren, in welchen eine Ackerkultur angelegt wird, auf der ganzflächig Ackerschonstreifen angemeldet werden muss.
Stoppelbrache
Ackerkulturen werden in der Regel zu einem Zeitpunkt geerntet, in welchem einige Ackerbegleiter noch in voller Blüte sind. Um deren Absamung zu gewährleisten und zugleich die wertvollen Nahrungsquellen und Lebensräume für Insekten zu erhalten, wird bei der Vernetzungsmassnahme "Stoppelbrache" die Fläche während mindestens vier Wochen nach der Kulturernte nicht bearbeitet. "Stoppelbrache" ist als Vernetzungsmassnahme bei Ackerschonstreifen anmeldbar (Selbstdeklaration) und Bestandteil der Vernetzungsmassnahme "Acker mit wertvoller Ackerbegleitflora" (siehe Tabelle oben).
Erhebungen im Kanton Aargau
Im Kanton Aargau werden dieses und nächstes Jahr alle biologisch oder herbizidfrei bewirtschafteten Getreide- und Rapskulturen innerhalb des Ackerbegleitflora-Förderperimeters nach Vorabinformation an die Bewirtschaftenden nach Ackerbegleitern abgesucht. Ziel ist es, das Potenzial für eine vielfältige Ackerbegleitflora zu erfassen. Auf Flächen mit hohem Potenzial sollen, wo möglich gezielte Fördermassnahmen über die Labiola-Vereinbarung umgesetzt und abgegolten werden.
Bewirtschaften auch Sie Ihre Ackerkulturen extensiv und haben Interesse, Ackerbegleitpflanzen zu fördern? Dann melden Sie sich gerne beim Büro Agrofutura AG für die Aufnahme gezielter Fördermassnahmen in Ihre Labiola-Vereinbarung.