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Direktzahlungen & Beiträge

Datenerhebung / Termine

Landwirt bei der Betriebsstrukturdatenerhebung

Die Betriebsstrukturdatenerhebung für direktzahlungsberechtigte Betriebe findet jedes Jahr statt. Sie werden durch die Kommunale Erhebungsstelle Landwirtschaft (KEL) unterstützt. Hobbytierhaltende sind aufgefordert, ihre Hobbytierhaltung zur Bekämpfung von Tierseuchen und hochansteckenden Krankheiten zu registrieren, zu aktualisieren oder bei Aufgabe abzumelden.

LAWISplus ersetzt agriPortal

Die Datenerhebungen, Gesuche und Anmeldungen erfolgen ab 2026 mit der neuen Fachapplikation LAWISplus, welche das ausrangierte agriPortal ersetzt. Die Betreiberkantone AG, AR, AI, GL, GR, NW, OW, SZ, SG, TI, UR und ZH vollziehen diesen Schritt gemeinsam. Das LAWISplus basiert weitgehend auf dem bestehendem System LAWIS, welches seit vielen Jahren in den Kantonen BL, BS, LU, SH, TG und ZG im Einsatz ist.

Selbstverständlich werden die bestehenden Betriebsdaten wie Adressen, Flächen, Beitragsprogramme und Gesuche für jeden Betrieb unverändert ins neue Programm übernommen. Die neue Anwendung mag optisch etwas anders daherkommen, ist aber sehr ähnlich aufgebaut wie das agriPortal und dürfte nach kurzer Angewöhnungszeit gut und intuitiv bedienbar sein. Wie bisher steht den Nutzerinnen und Nutzern ein Assistent zur Verfügung, welcher Schritt für Schritt durch die Erfassungsprozesse führt.

Aufgrund der Progammeinführung verschiebt sich die Betriebsstrukturdatenerhebung 2026 für die rund 2'300 Direktzahlungsbetriebe um rund vierzig Tage nach hinten und beginnt am 30. März und dauert bis 30. April. Die Tier- und Flächenerhebung bei den übrigen, rund 4'500 "Hobbybetrieben", Tier- und Bienenhaltungen startet anschiessend am 1. Mai und dauert bis 1. Juni.

Die Kommunalen Erhebungsstellen Landwirtschaft (KEL) werden vorgängig ausgiebig geschult und stehen als erste Anlaufstelle zu Ihrer Unterstützung zur Verfügung.

Auskunfts- und Kontaktpersonen Landwirtschaft Aargau
Ueli FreyAllgemeines062 835 27 55 ueli.frey@ag.ch
Helpdesk AgateAgate-Login, CH-Login0848 222 400 info@agatehelpdesk.ch
Ralph KempterInternet, LAWIS plus062 835 27 54 ralph.kempter@ag.ch
Cyrill SchererInternet, LAWIS plus062 835 27 98 cyrill.scherer@ag.ch
Franz KälinÖLN, BIO, BTS/RAUS, GMF062 835 27 57 franz.kaelin@ag.ch
Agnieszka Wróblewska BaslerPSB, Einzelkulturbeitrag062 835 27 63 agnieszka.wroblewska-basler@ag.ch
Brigitte GalliagriGIS, Flächen062 835 27 87 brigitte.galli@ag.ch
Sibylle LovricAdressen, TVD, Bienen062 835 27 56 sibylle.lovric@ag.ch

Termine 2026

Die Betriebsstrukturdatenerfassung im LAWISplus (Login www.agate.ch/) ist für alle direktzahlungsberechtigten Betriebe obligatorisch. Sie erhalten von Landwirtschaft Aargau jeweils eine separate Aufforderung und Informationen für die einzelnen Erfassungstermine. Beachten Sie dazu auch unsere monatlichen Newsletter Landwirtschaft – Kanton Aargau.

Anmeldungen – Datenerhebung – Gesuche – Auszahlungen

Termine Betriebsstrukturdatenerhebung 2026
Ab Mitte MärzZustellung der Informationen zur Datenerhebung an Betriebe
Mo. 30. März
bis
Do. 30. April
Datenerfassung der DZ-Betriebe im LAWISplus:
  • Erfassung Betriebsstrukturdaten, Anmeldung PSP, Beitragsgesuch
  • Erfassung obst.ch
  • Erfassung Bienenstände und -völker
Di. 31. März
19.30 bis 22.00 Uhr
1. Informationsveranstaltung zur Datenerhebung 2026 im LAWISplus und Neuerungen DZ, ÖLN etc. (Online per MSTeams)
Do. 16. April
19.30 bis 22.00 Uhr
2. Informationsveranstaltung zur Datenerhebung 2026 im LAWISplus und Neuerungen DZ, ÖLN etc. (Online per MSTeams)
Fr. 1. Mai
bis
Mo. 1. Juni
Datenerfassung der Nicht-DZ-Betriebe, "Hobbybetrieb" und Bienenhalter im LAWISplus:
  • Erfassung Betriebsstrukturdaten (Flächen, Tiere inklusive Bienen)
Ev. Do. 1. Mai
bis
Sa. 31. Mai
Ev. Nacherfassung Produktionssystembeiträge PSB im LAWISplus
Ende JuniAkontozahlung Direktzahlungen
Bis Fr. 31. JuliEinreichen BFF Qll-Atteste bei Landwirtschaft Aargau
Sa. 15. August
bis
Mo. 31. August
Anmeldung Direktzahlungsarten und ÖLN 2027 im LAWISplus
Inklusive Meldungen Betriebsmutationen 2027 (Bewirtschafterwechsel, Betriebsaufgaben etc.) bis Ende 2026
Anfang NovemberHauptzahlung Direktzahlungen
Anfang DezemberSchlusszahlung Direktzahlungen

Kommunale Erhebungsstelle Landwirtschaft

Die Kommunale Erhebungsstelle Landwirtschaft (KEL) ist verantwortlich für die Erhebung der landwirtschaftlichen Strukturdaten (Flächen und Tiere) in ihrem Gemeindegebiet. Sie unterstützt bei Bedarf die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter bei der elektronischen Datenerhebung im LAWISplus (Login www.agate.ch/). Sie bildet die Schnittstelle zwischen den Landwirtschaftsbetrieben einer Gemeinde und Landwirtschaft Aargau beziehungsweise den Bundesstellen.

Bienenerhebung

Biene auf Blüte
© Kanton Aargau

Die Bienenstandorte im Aargau werden erhoben. Bestimmte Mutationen bei Bienenständen können im Kanton Aargau das ganze Jahr hindurch gemeldet werden. Die Erhebung der Bienenstände und -völker erfolgt im Kanton Aargau jeweils im März des aktuellen Jahres. Folgende Meldungen können während des ganzen Jahrs mit Hilfe des Formulars Mutation Bienenerhebung gemacht werden:

  • Anmeldung als neue Imkerin oder neuer Imker
  • Aufstellen eines neuen Bienenstands
  • Übernahme eines bestehenden Bienenstands
  • Verschiebung eines bestehenden Bienenstands
  • Abgabe eines Bienenstands
  • Aufhebung beziehungsweise Auflösung eines Bienenstands

Die Standorte sind mit den Landeskoordinaten (zum Beispiel 2655360/ 1265950) einzutragen. Die korrekten Koordinaten lassen sich mit Hilfe unserer Online-Karte per Klick auf die Karte oder am rechten unteren Bildrand ermitteln. Mit Auswahl der Karte "Bienenstandorte" sind in der Online-Karte zudem die aktuell gemeldeten Bienenstände ersichtlich.

Erfassung Hobbynutztierhaltung

Bricht eine Tierseuche aus, muss der Kanton alle Tierhalterinnen und Tierhalter über entsprechende Massnahmen informieren können. Aus diesem Grund müssen Aargauerinnen und Aargauer, die eine Tierhaltung als Hobby betreiben (="Hobbytierhaltung"), diese über untenstehende Formulare registrieren, aktualisieren oder gegenbenenfalls abmelden. Mit der Registrierung Ihrer Hobbytierhaltung tragen Sie aktiv zur Bekämpfung von Seuchen und hochansteckenden Krankheiten bei.

Der Veterinärdienst informiert mit Merkblättern über die Einhaltung der Tierschutz-Gesetzgebung bei der Haltung von Nutztieren.