Direktzahlungen & Beiträge
Mit Direktzahlungen und Beiträgen werden die von der Landwirtschaft erbrachten gemeinwirtschaftlichen sowie besondere ökologische Leistungen abgegolten. Ihre Ausrichtung ist an strenge Auflagen und Bedingungen geknüpft.
Für alle Direktzahlungen ist die Erfüllung des Ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) zwingend. Direktzahlungen und Beiträge werden für Leistungen auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche und für die Haltung von Tieren ausgerichtet. Über weitergehende Programme werden bestimmte Qualitätsziele anvisiert.
Gemäss Bundesrecht obliegt der Vollzug des Direktzahlungswesens den Kantonen. Im Aargau ist dafür Landwirtschaft Aargau zuständig.
Trockenheit 2026
Ausnahmeregelungen aufgrund "höhere Gewalt" mit Neuerungen vom 3. August 2026
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und gestützt auf Artikel 106 der Direktzahlungsverordnung (höhere Gewalt) hat Landwirtschaft Aargau nebst den bereits am 10. Juli 2026 kommunizierten Ausnahmeregelungen am 3. August 2026 weitere Ausnahmeregelungen beim Beitragsprogramm "angemessene Bedeckung des Bodens" festgelegt. Diese gelten ab sofort:
Trockenheit Ausnahmeregelung August 2026 (PDF, 3 Seiten, 226 KB)