Hervorgehoben:Neue Merkblätter
Mit Inkrafttreten des neuen Sportgesetzes und der neuen Sportverordnung am 1. Mai 2026 wurden die Merkblätter in allen Förderbereichen aktualisiert.
Die Mittel des Swisslos-Sportfonds Aargau sind für die Sport- und Bewegungsförderung im Kanton Aargau von zentraler Bedeutung.
Die Swisslos Interkantonale Landeslotterie stellt mit der Durchführung von Lotteriespielen finanzielle Mittel für den Sport bereit. Der Kanton Aargau unterstützt die Förderung des gemeinnützigen, privatrechtlich organisierten Sports in den Sportverbänden, -vereinen, Gemeinden und in weiteren Organisationen mit Mitteln aus dem Swisslos-Sportfonds Aargau.
Mit Inkrafttreten des neuen Sportgesetzes und der neuen Sportverordnung am 1. Mai 2026 wurden die Merkblätter in allen Förderbereichen aktualisiert.
Bei Personen und privatrechtlichen Organisationen setzt eine finanzielle Unterstützung aus dem Swisslos-Sportfonds die Einhaltung der Ethik-Charta und des Ethik-Statuts von Swiss Olympic voraus.
Aargauer Top-Mannschaften, die in der höchsten oder zweithöchsten (nur Sportarten mit einer Swiss Olympic Einstufung 1) nationalen Liga vertreten sind, können mit einem jährlichen Förderbeitrag unterstützt werden, wenn sie über ein nachhaltiges Förderkonzept verfügen. Die Höhe der Beiträge ist abhängig von der Einstufung der Sportart durch Swiss Olympic, der Bedeutung der Sportart im Kanton Aargau und der Qualität des Förderkonzepts.
Spitzensportlerinnen und -sportler der olympischen, nicht-olympischen und paralympischen Einzel- oder Teamsportarten, die im Besitz einer Swiss Olympic Card Gold, Silber, Bronze oder Elite und im Aargau wohnhaft sind, können mit Förderbeiträgen unterstützt werden. Athletinnen und Athleten aus einer Mannschaftssportart können von Förderbeiträgen profitieren, wenn sie eine Elite Card besitzen oder von der Stiftung Schweizer Sporthilfe projektbezogen unterstützt werden. Gesuche sind vor Ablauf der Swiss Olympic Card einzureichen. Pro Jahr kann nur ein Förderbeitrag bezogen werden.
Unterstützt werden Aus- und Weiterbildungskurse von aargauischen, interkantonalen sowie nationalen Sport- und Jugendverbänden für Trainerinnen und Trainer sowie Funktionärinnen und Funktionäre. Pro teilnehmende Person und Kurstag werden 30 Franken, für Halbtages- und Abendkurse 15 Franken ausgerichtet, bei Online-Durchführung die Hälfte. Das Gesuch ist rechtzeitig vor der Durchführung des Kurses zu stellen. Für Leitende von Schiedsrichter- und Kampfrichterkursen, welche praktische Einsätze inspizieren oder praktische Prüfungen abnehmen, kann ein Beitrag von 50 Franken pro Inspektionstag abgerechnet werden.
Athletinnen und Athleten können für die Teilnahme an Olympischen und Paralympischen Spielen sowie für Medaillen an Welt- und Europameisterschaften der Elite einen Erfolgsbeitrag erhalten. An Teams und Mannschaften wird für Medaillen an Schweizermeisterschaften der Elite oder in der höchsten nationalen Liga ein Erfolgsbeitrag ausgerichtet. Der Antrag ist spätestens drei Monate nach Erreichen des Resultats einzureichen.
Die Nachwuchsförderung im Breitensport von aargauischen Sport- und Jugendverbänden wird mit einem jährlichen Beitrag unterstützt. Die Beiträge bemessen sich nach dem Umfang der J+S-Aktivitäten angeschlossener Aargauer Vereine und Organisationen. Die Beantragung eines Beitrags hat bis zum 30. April des jeweiligen Jahres zu erfolgen.
Beitragsberechtigt sind nur von den nationalen Verbänden gemeldete und von Swiss Olympic anerkannte Trägerschaften gemäss Datenbank Swiss Olympic. Das Berechnungstool zur Berechnung der Förderbeiträge lehnt sich direkt an Swiss Olympic an und berücksichtigt die Berufstrainer-Stellenprozente, die Talent Cards (national oder regional) sowie die Stufe der Trägerschaft (national oder regional). Die Auszahlungen an alle Stützpunkte erfolgen gleichzeitig im Frühjahr.
Projekte zur Sport- und Bewegungsförderung und zur Erschliessung neuer Zielgruppen sowie die Teilnahme an nationalen Präventionsprogrammen können mit Beiträgen unterstützt werden. Es können neue sowie laufende Projekte unterstützt werden. Es ist ein entsprechendes Gesuch zu stellen.
Im Bereich Sportanlagen gibt es fünf verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten: Investitionsbeiträge, Unterstützung Machbarkeitsstudien, Nutzungsbeiträge, Betriebsbeiträge, RESAK-Anschubfinanzierung.
Die Unterstützung von Sportanlagen durch den Swisslos-Sportsfonds ist in untenstehender Tabelle dargestellt.
| SIA-Phase | Beschrieb Unterstützung |
|---|---|
| 1 Strategische Planung |
|
| 2 Vorstudie | Mitfinanzierung Machbarkeitsstudien |
| 3 Projektierung | keine |
| 4 Ausschreibung | keine |
| 5 Realisierung | Investitionsbeiträge |
| 6 Bewirtschaftung (Betrieb und Erhaltung) |
|
Der Kanton Aargau unterstützt den Betrieb privater Trainings- und Wettkampfzentren für den Nachwuchs- und Leistungssport im nicht kommerziellen Bereich, sofern sie von kantonaler Bedeutung sind. Aktuell sind dies das Turnzentrum Aargau sowie die Sport Arena Siggenthal.
Beiträge können ausgerichtet werden an die Planung, den Erwerb, die Erstellung, die Erneuerung und die Erweiterung von Sportbauten und -anlagen mit Standort im Kanton Aargau oder besonderem Bezug zum Aargau. Eine Unterstützung von Bauten und Anlagen, die der Erfüllung einer öffentlich-rechtlichen Aufgabe dienen oder zu einem rein kommerziellen Zweck betrieben werden, ist nicht möglich. Unter Anwendung eines degressiven Beitragsmodells beträgt der Beitragssatz 10 bis 40 Prozent, maximal aber 200'000 Franken. An Bauten und Anlagen von mindestens überregionaler Bedeutung können höhere Beiträge entrichtet werden. Die Beantragung eines Beitrags muss vor Baubeginn erfolgen.
Machbarkeitsstudien für Projekte von kantonaler Bedeutung von privaten Initianten werden in der Phase Vorstudie unterstützt. Vor der Gesucheinreichung ist eine Projektvorstellung bei der Sektion Sport nötig.
Für Trainings und Lager, die im Turnzentrum Aargau oder in der Sport Arena Siggenthal durchgeführt und über J+S-abgerechnet werden, können Vereine und Organisationen mit einem Nutzungsbeitrag unterstützt werden.
Damit ein Nutzungsbeitrag ausbezahlt wird, muss bei der Kurserfassung in der Nationalen Datenbank von J+S (NDS) die Anlage im Gruppennamen Teil der Kursbezeichnung sein.
Der Kanton Aargau unterstützt Regionalplanungsverbände (bzw. Projektorganisationen) bei der Ersterarbeitung eines regionalen Sportanlagenkonzepts mit einer Anschubfinanzierung. Das regionale Sportanlagenkonzept muss gemäss dem kantonalen Leitfaden ausgearbeitet werden. Das RESAK muss bis am 1. Juli 2029 beim Departement BKS, Sektion Sport eingereicht werden.
Der Kanton Aargau unterstützt den Neubau von Fussball-Kunstrasenplätzen, die in den Jahren 2024 bis 2027 eine Baubewilligung erhalten, mit einem Beitragssatz von 25 Prozent und mit bis zu 400'000 Franken aus dem Swisslos-Sportfonds Aargau. Dies entspricht einer Verdoppelung des Maximalbeitrags für lokale Sportanlagen. Die Bewerbungsfrist lief bis 31. August 2024. Die im Programm berücksichtigten Gemeinden müssen bis spätestens am 31. Dezember 2027 ein offizielles Gesuch über das Online-Gesuchsportal einreichen.
Unterstützt wird die Anschaffung von Sportgeräten und -material für den privatrechtlich organisierten Sport, welche im Besitz der gesuchstellenden Organisation sind und nicht für den Verbrauch bestimmt sind. Sportgeräte und -material, deren Anschaffung der Erfüllung einer öffentlich-rechtlichen Aufgabe dient, können nicht unterstützt werden. Die Rechnungsstellung darf bei Gesucheinreichung nicht mehr als drei Jahre zurückliegen.
Beiträge können ausgerichtet werden an Sportlager, die mindestens vier Tage dauern und von aargauischen, interkantonalen oder nationalen Sport- und Jugendverbänden durchgeführt werden. Der Beitrag beträgt 40 Franken pro teilnehmende Person (aargauische Verbände) beziehungsweise pro teilnehmende Person mit Wohnsitz im Kanton Aargau (interkantonale und nationale Verbände) und Lagerwoche. Lager die von J+S unterstützt werden, können mit Ausnahme von nationalen Lagern nicht unterstützt werden. Gesuche sind rechtzeitig vor Lagerbeginn zu stellen.
Beiträge können ausgerichtet werden an internationale, nationale, kantonale oder regionale Sportveranstaltungen von besonderer Bedeutung. Von einer Unterstützung ausgeschlossen sind insbesondere der reguläre Meisterschaftsbetrieb, Cupspiele sowie Vereinsanlässe wie Grümpel- und Plauschturniere. Die Beantragung muss rechtzeitig vor der Durchführung der Veranstaltung erfolgen.
Die Unterstützung aus dem Swisslos-Sportfonds Aargau ist in allen Kommunikationskanälen (Vereinsbroschüren, Programmhefte, Webseiten, etc.) gemäss Manual sichtbar zu machen. Hierfür stehen das Sportfonds-Logo und das Sportfonds-Inserat zum Download bereit.
Logos und Claims Swisslos-Sportfonds Aargau (ZIP, 19,4 MB)
Manual zur Anwendung des Logos (PDF, 12 Seiten, 272 KB)