Die Sportinfrastruktur bildet einen zentralen Bestandteil des Sports und hat einen grossen Stellenwert für den Breiten- und Leistungssport. Der Kanton Aargau fördert die Sportinfrastruktur einerseits über Unterstützungsbeiträge aus dem Swisslos-Sportfonds und andererseits durch die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für die bedarfsgerechte Planung, den Bau und die Nutzung von Sportanlagen. Dazu gehören die Förderung von Sportanlagenkonzepten sowie der Aufbau eines kantonalen Sportanlageninventars.
Der Kanton Aargau stärkt mit dem neuen Sportgesetz die regionale Koordination von Sportinfrastrukturen. Angesichts knapper werdender verfügbarer Flächen und Ressourcen sind finanzielle Mittel effizienter einzusetzen. Kommunale und regionale Sportanlagenkonzepte sind dabei ein geeignetes Planungsinstrument, um eine langfristige, nachhaltige Versorgung von Sportanlagen sicherzustellen. Als Planungsgrundlage dafür dient das kantonale Sportanlageninventar.
Sportanlagenkonzepte als Planungsinstrument
Sportanlagenkonzepte dienen der bedarfsgerechten, wirtschaftlichen und nachhaltigen Planung, Nutzung und Entwicklung von Sportanlagen. Sie koordinieren die Sportinfrastrukturen auf verschiedenen Ebenen (national, kantonal, regional, kommunal) und unterstützen die effiziente Verteilung von Fördermitteln. Ziel ist es, optimale Bedingungen für Sport und Bewegung sicherzustellen. Mit Sportanlagenkonzepten werden unter anderem Kommunikationsplattformen geschaffen, die es den Verbänden, Vereinen, Schulen, Sportanlagenanbietern (primär sind dies die Gemeinden), Ämtern und individuell Sporttreibenden ermöglichen, die verschiedenen Interessen zu erkennen, zu gewichten und zu koordinieren.
Nationales Sportanlagenkonzept (NASAK)
Das nationale Sportanlagenkonzept (NASAK) unterstützt mit Finanzhilfen den Bau und die Erneuerung von Sportanlagen von nationaler Bedeutung.
Das kantonale Sportanlagenkonzept (KASAK) formuliert eine kantonale Sportanlagenpolitik. Es erfasst die bestehenden Anlagen von überregionaler, kantonaler und nationaler Bedeutung, definiert Kriterien für die finanzielle Unterstützung von Sportanlagen und führt eine Mankoliste (zum Beispiel unterteilt nach Sportart, Anlagentyp, Region). Zudem kann das KASAK als konzeptionelle Grundlage für raumplanerische Entscheide dienen. Das KASAK zielt auch darauf ab, mit Schwerpunktprogrammen über mehrere Jahre gezielt Entwicklungen zu fördern, die einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Sportinfrastruktur im Aargau leisten.
Die Erarbeitung eines kantonalen Sportanlagenkonzepts ist aktuell in Planung.
Regionale Sportanlagenkonzepte (RESAK)
Ein regionales Sportanlagenkonzept (RESAK) dient als Planungsinstrument auf regionaler Ebene und ist künftig Voraussetzung für den Erhalt von Fördergeldern aus dem Swisslos-Sportfonds an die jeweiligen Gemeinden und ihre Sportvereine. Die Aufnahme von aktuellen und geplanten regional bedeutenden Sportanlagen soll sicherstellen, dass diese bedarfsgerecht, wirtschaftlich und nachhaltig sinnvoll geplant, genutzt und weiterentwickelt werden. Durch die interkommunale Abstimmung werden Synergien geschaffen, Doppelspurigkeiten vermieden und eine bessere regionale Verteilung der Sportinfrastrukturen ermöglicht.
Mit dem Leitfaden für regionale Sportanlagenkonzepte (RESAK) stellt die Sektion Sport des Kantons Aargau eine Hilfestellung für die Gemeinden und Regionalplanungsverbände zur Verfügung, um ein RESAK zu erstellen. Er liefert Anhaltspunkte zum erwarteten Inhalt des Konzepts und beantwortet Fragen, die bei der Konzepterstellung auftreten. Damit soll er dazu beitragen, dass die Konzepte in einer Qualität erstellt werden, die als ausreichende Grundlage für die Sportförderung dienen.
Hervorgehoben:Umfrage bei kantonalen Verbänden zu Sportinfrastruktur und ethischen Grundlagen
Die Sektion Sport hat 2025 bei den kantonalen Verbänden eine Umfrage zu den Themen Sportinfrastruktur und ethische Grundlagen gemacht. Bei der Sportinfrastruktur dienen die Antworten als Basis für das kantonale Sportanlagenkonzept (KASAK) und für die Gemeinden bei der Erstellung regionaler Sportanlagenkonzepte (RESAK). Im Schlussbericht sind Sportanlagen aufgeführt, die regional, überregional oder kantonal genutzt werden. Bei den ethischen Grundlagen wurde erhoben, wie weit die Umsetzung ist. Die Angaben der Verbände helfen, passende Unterstützungsangebote zu planen.
Gemeindesportanlagenkonzepte (GESAK) im Zusammenhang mit lokalen Bewegungs- und Sportnetzen (LBS)
Die lokalen Bewegungs- und Sportnetze (LBS) im Kanton Aargau fördern die Vernetzung und Zusammenarbeit von Schulen, Gemeinden, Vereinen und weiteren Akteuren im Bereich Bewegung und Sport. Ziel ist es, das lokale Bewegungs- und Sportangebot für alle Alters- und Bevölkerungsgruppen gezielt zu stärken und weiterzuentwickeln. Im Rahmen eines LBS wird ein Gemeindesportanlagenkonzept (GESAK) erarbeitet.
Aktuell entwickelt die Sektion Sport ein kantonales Sportanlageninventar mit dem Ziel, ein vollständiges, georeferenziertes Inventar aller förderberechtigten Sportanlagen im Kanton zu erstellen. Es soll als Planungsgrundlage für Gemeinden, Regionalplanungsverbände und den Kanton dienen und so die regionale Koordination von Sportanlagen fördern.
Für Vereine: Suchen Sie eine Sportanlage?
Die Datenbank sportstätten.ch umfasst die öffentlichen sowie eine grosse Anzahl privater Sportanlagen in den Kantonen Aargau, Bern, Graubünden und Zürich. Die Daten der Anlagen im Kanton Aargau werden aktuell nicht mehr gepflegt, sind jedoch für eine Abfrage durch Vereine dennoch zweckdienlich. Die Applikation wird künftig durch ein kantonales Sportanlageninventar abgelöst.
Swisslos-Sportfonds: Förderbereich Sportbauten- und anlagen
Beiträge können ausgerichtet werden an den Erwerb, die Erstellung, die Erneuerung und die Erweiterung von Sportbauten und -anlagen mit Standort im Kanton Aargau oder Bezug zum Aargauer Sport.
Die Finanzierung von Sportanlagen stellt viele Gemeinden vor grosse Herausforderungen. Oft sind die Ressourcen einzelner Gemeinden zu knapp, um zeitgemässe Sportinfrastrukturen eigenständig zu realisieren und zu betreiben. Regionale Kooperationen und gemeinschaftliche Finanzierungsmodelle bieten Lösungsansätze, um Synergien zu nutzen und Kosten zu teilen. Erfolgreiche Beispiele aus unterschiedlichen Regionen zeigen, dass sich Mut und Offenheit gegenüber neuen Partnerschaften auszahlen.
Die Webseite des BASPO zeigt mögliche Modelle auf:
Finanzielle Unterstützung bei der Weiterbildung "Sportrasenpfleger/-in"
Die Sektion Sport des Kantons Aargau plant, in den kommenden drei Jahren 15 Ausbildungsplätze zur Qualifikation als Sportrasenpfleger/-in finanziell zu unterstützen. Hintergrund des Projekts ist der häufig schlechte Zustand vieler Naturrasenplätze, der aufgrund von Witterungseinflüssen oft zu längeren Sperrzeiten führt. Die Ausbildung vermittelt praxisnahes Fachwissen zur gezielten Pflege von Sportrasen, um die Bespielbarkeit und Nutzungsdauer der Plätze deutlich zu erhöhen. Der Lehrgang umfasst drei Kursblöcke mit insgesamt zwölf Ausbildungstagen.
Der Regierungsrat hat im Zusammenhang mit dem Schwerpunktprogramm "Kunstrasenplätze" beschlossen, fünf weitere Kunstrasenplätze explizit für die Frauenförderung mit erhöhten Beiträgen zu unterstützen. Vereine der ausgewählten Gemeinden zeichnen sich durch ihre besonderen Leistungen in der Förderung von Mädchen- und Frauenfussball aus.
Die Sektion Sport des Kantons Aargau stellt in Zusammenarbeit mit dem Aargauer Fussballverband (AFV) interessierten Gemeinden und Vereinen zwei mobile Kunstrasenplätze zur Verfügung. Diese können auf bestehenden Trockenplätzen, die fürs Fussballtraining ungeeignet sind, temporär verlegt werden. Ziel ist es, zusätzliche Trainingskapazitäten zu schaffen und die Auslastung der Turnhallen in den Wintermonaten gezielt zu reduzieren. Die Gemeinden erhalten so die Möglichkeit, den Einsatz eines mobilen Kunstrasens praxisnah zu testen – als Entscheidungshilfe für eine mögliche eigene Anschaffung. Die Vergabe der Plätze erfolgt über einen Bewerbungsprozess. Interessierte Gemeinden können sich beim Aargauer Fussballverband über das Bewerbungsformular bewerben.
Empfehlungen zur Bereitstellung und Nutzung von Fussballinfrastrukturen
Der bereits heute hohe Nutzungsdruck auf Fussballplätze – unabhängig davon, ob Natur- oder Kunstrasen – wird voraussichtlich weiter steigen. Die Sektion Sport hat deshalb in Zusammenarbeit mit dem Aargauer Fussballverband (AFV) und der Arbeitsgemeinschaft Schweizerischer Sportämter (ASSA) Empfehlungen für Aargauer Gemeinden und Vereine erarbeitet. Darin wird aufgezeigt, wie bestehende Anlagen effizienter genutzt und ihre Auslastung gezielt optimiert werden können.
Die Entwicklung und Bekanntmachung von innovativen Lösungen soll aufzeigen, dass saisonale Sportanlagen wie Schwimmbäder oder Beachvolleyballfelder ganzjährig genutzt werden können. Auch die Zwischennutzung von Brachflächen, Nichtsportanlagen oder ehemaligen Fabrikanlagen als temporäre Sportstätten wird in speziellen Kursen thematisiert. Diese Massnahmen zielen darauf ab, die Sportinfrastruktur nachhaltig zu verbessern und den Zugang zu Sportmöglichkeiten, insbesondere für Frauen, deutlich zu erweitern.
Die Sektion Sport des Kantons Aargau legt im Rahmen der Legacy Projekte der Fussball-EM der Frauen einen Fokus auf das Thema Infrastruktur.
Mobile Kunsteisbahn
Die Sektion Sport des Kantons Aargau und der Familienverein Aristau stellen interessierten Aargauer Gemeinden, Verbänden, Vereinen und gemeinnützigen Organisationen eine mobile Kunsteisbahn kostengünstig zur Nutzung zur Verfügung.
Die mobile Kunsteisbahn ist eine 125 m2 grosse Kunsteisbahn, welche von Eishockeybanden umschlossen ist. Die Kunsteisbahn ist mit einem schlittschuhgängigen Kunststoffgleitbelag ausgestattet, der das Schlittschuhfahren auch ohne winterliche Temperaturen und somit das ganze Jahr durch ermöglicht. Die Benutzung der Kunsteisbahn bedarf keiner grossen Vorkenntnisse. Selbst kleine Kinder erleben schnell, einfach und allein einen grossen Fahrspass. Egal ob Schlittschuhlaufen, Eishockey oder Eisstockschiessen, auf der Kunsteisbahn ist alles möglich.
Durch das praktische Puzzleprinzip ist die mobile Kunsteisbahn überall, egal ob auf einem Schul-, Sport- oder Dorfplatz oder auch an Events, einsetzbar. Notwendig ist lediglich ein möglichst ebener und ausreichend grosser Platz bzw. Untergrund – dann steht dem Fahrspass nichts mehr im Wege. Das Material des Kunsteisfeldes ist sowohl für den Outdoor- als auch für den Indoor-Bereich nutzbar.
Vermietung, Sicherheit und Haftung
Die mobile Kunsteisbahn kann von Aargauer Gemeinden, Schulen, Verbänden, Vereinen und gemeinnützigen Organisationen für vordefinierte Zeitfenster und zur Nutzung im Kanton Aargau kostengünstig gemietet werden. Die Bedingungen bezüglich Miete und Betrieb sind im Nutzungsreglement festgehalten. Die Vermietung wird über den Familienverein Aristau koordiniert. Die Anlage wurde aus dem Swisslos-Sportfonds Aargau unterstützt.
Die mobile Kunsteisbahn ist eine mobile Sportanlage und ist aufgrund ihrer speziellen Oberfläche für Kinder, Erwachsene, wie aber auch für Anfänger, Fortgeschrittene und sogar den Profibereich geeignet.
Der Familienverein Aristau sorgt dafür, dass die Anlage vor Ort korrekt installiert wird und zum Einsatzstartzeitpunkt einwandfrei funktioniert. Während dem Betrieb sorgen die Mieter dafür, dass die Anlage korrekt installiert bleibt. Die Anlage darf nur mit entsprechender Schutzausrüstung (Helm- und Handschuhpflicht bis 16 Jahre obligatorisch) und geeigneten Schlittschuhen (Mietschlittschuhe werden mitgeliefert; Damenschlittschuhe mit Spikes vorne sind verboten) befahren werden. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Familienverein Aristau lehnt bei Schäden und/oder Unfällen jede Haftung ab. Für Schäden an der Anlage, welche während der Mietdauer entstehen, haften die Mieter. Die mobile Kunsteisbahn ist eine "cool and clean" Zone.
Daten, Standorte
Die Daten sowie die zugehörigen Standorte sind auf der Website der Vermieterin, dem Familienverein Aristau, zu finden.