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Beratung Archivwesen

Aktenführung

Die ordnungsgemässe Aktenführung der Behörden ist eine der Grundbedingungen für das Funktionieren eines demokratischen Rechtsstaats, da sie das Nachvollziehen des staatlichen Handelns ermöglicht. Gleichzeitig trägt sie zu einer kontinuierlichen und effizienten Verwaltungsführung bei. Das Staatsarchiv berät kantonale Behörden bei der ordnungsgemässen Aktenführung.

Aktenführung und Archivierung: Lebenszyklus von Dossiers © Kanton Aargau

Unter Aktenführung – auch Records Management oder Schriftgutverwaltung genannt – wird die effiziente und systematische Planung, Durchführung und Kontrolle der Aufzeichnung von Geschäften und die fachgerechte Verwaltung der dabei entstehenden Dokumente und Informationen verstanden. Dazu gehören Erstellung, Entgegennahme, Aufbewahrung, Nutzung, Aussonderung und Vernichtung von Dokumenten und Informationen.

Kantonale Behörden

Die kantonalen Behörden sind verpflichtet, zu den von ihnen verwalteten Dokumenten und Informationen ein nachgeführtes Ordnungssystem zu unterhalten. Dieses bildetdie Aufgaben und Tätigkeiten der Organisationseinheit ab und erlaubt klare Zuordnungen von Dossiers mit ihren Dokumenten und Informationen.

Die Anforderungen sind in der folgenden regierungsrätlichen Richtlinie festgelegt.