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Fabrikkinder im Aargau im 19. Jahrhundert – Zwischen Schul- und Werkbank (Teil 2)

Dieser Beitrag wurde im Kontext des Fokusthemas 2025 "Schulzeiten" erarbeitet. Der zweiteilige Artikel beleuchtet ein dunkles Kapitel der Schweizer Wirtschafts- und Sozialgeschichte des 19. Jahrhunderts, in dem Kinder als billige Arbeitskräfte von den Textilfabrikanten ausgebeutet und mit einem Minimum an Schulbildung in den Fabrikschulen abgespeist wurden.

Analoge Fotoaufnahme von Fabrikkindern bei der Arbeit in einer Seidenspinnerei.
Seidenspinnerei Camenzind Gersau. Arbeit an der Fachmaschine, um 1920 (Bild: Staatsarchiv Schwyz, NA.L.4.10.1.21, Firmenarchiv Camenzind)

Am 22. Januar 1838 forderte der Aargauer Kantonsschulrat die Fabrikanten ultimativ auf, allen Kindern zu kündigen, welche kein Entlassungszeugnis der Alltagsschule besassen.

Blieben Kinder dem Unterricht fern, mussten die Eltern eine Busse bezahlen oder eine kurze Gefängnisstrafe verbüssen. Ziel der Gemeinden war es aber, die Armenkassen möglichst zu schonen. Sie vernachlässigten ihre Aufsichts- und Sanktionspflicht und zögerten, Eltern oder Fabrikanten für unentschuldigte Absenzen der Kinder zu büssen, und begnügten sich mit Verweisen.

Fabrikschulen in Windisch, Turgi und Baden

Heinrich Kunz, 1793–1859 (Zentralbibliothek Zürich).

Der Kampf um die Schulpflicht endete mit einem Kompromiss in Form von Fabrikschulen, wo die arbeitenden Kinder unterrichtet werden sollten. Gemäss eines Regierungsratsbeschlusses von 1828 sollten die Kinder täglich eine Stunde dort von einem Lehrer auf Kosten der Fabrik unterrichtet werden. Im Vergleich zu den Gemeindeschulen wurde in den Fabrikschulen nur das absolute Minimum unterrichtet.

Heinrich Kunz, der europäische "Spinnerkönig", baute 1829 eine Spinnerei in Windisch an der Reuss. Mit acht Betrieben und 2'000 Mitarbeitenden wurde Kunz zum grössten Spinnereiunternehmer in Europa. Er war ein Mann seiner Zeit, der die Kinderarbeit mit den damals üblichen Argumenten begründete. Sie sei ein Mittel gegen die Armut der Familien und die moralische Verwahrlosung der Kinder durch zu viel Freizeit.

Dass ich diesen Kindern Beschäftigung gab, geschah darum, weil ich noch nie einsehen konnte, dass es besser sei, dieselben müssig gehend auf der Strasse herumlaufen zu lassen, und mich die Armut der Eltern dazu bewog.

Baumann, 2024, S. 66.

Erst fünf Jahre nach dem Fabrikschulen-Erlass des Regierungsrats richtete Kunz in Windisch eine Fabrikschule 1833 ein. Sie war im ehemaligen Wächterhaus untergebracht. In einem viel zu kleinen Raum (3,9 mal 3 Meter) wurden bis zu 100 Schülerinnen und Schüler in mehreren Schichten von einem dazu nicht berechtigten Lehrer unterrichtet.

Schwarzweiss-Foto eines Fabrikgebäudes.
Fabrikschule Spinnerei Windisch, 1833–1841 (Brian Scherer/Steigmeier, 2003, S. 11).
Handgeschriebenes Dokument in alter Schrift.
Bericht über die Fabrikschule in der Spinnerei der Gebrüder Bebié in Turgi, 17. Oktober 1829 (S. 1). (StAAG DE01/0355)

Heinrich Kunz hielt sich mutmasslich nicht an das Schulgesetz von 1835, das Kinderarbeit bis zum Alter von 13 Jahren verbot. 1838 wurde dem Fabrikanten nämlich in einer Klage vorgeworfen, 40 Prozent der in Windisch beschäftigten Kinder seien jünger als 13 Jahre. Aufgrund von Verfahrensfehlern wurde die Untersuchung gegen Heinrich Kunz jedoch eingestellt. 1841 wurde die Fabrikschule geschlossen, weil die Behörden einen grösseren Raum verlangten und es immer wieder zu Klagen über die Unterrichtsqualität kam.

In der von den Gebrüdern Bebié eingerichteten Fabrikschule Turgi (1838–1849), die in einem Waschhaus auf dem Spinnereiareal untergebracht war, wurde nicht einmal das Minimum unterrichtet. Dies zeigt ein Bericht von 1829 (Abb.): Bis dahin haben die in ihrer Fabrik angestellten Kinder beider Confessionen, während der Dauer ihres dasigen Aufenthaltes noch keinen Schulunterricht erhalten. (17.10.1829, StAAG DE01/0355). Die Fabrikkinder in Turgi erhielten vom Pfarrer ein Schulentlassungszeugnis, obwohl sie immer noch Analphabeten waren.

Handgeschriebener Brief in alter Schrift mit verbrannten Rändern.
Brief Rektor Bezirksschule 1851, Stadtarchiv Baden (in einem Nachlass gefunden und transkribiert von Christoph Benz, bei einem Brand beschädigt).

Dass das Zusammenleben zwischen Fabrikschülern und Bezirksschülern nicht immer friedlich ablief, zeigt das Schreiben des Rektors der Bezirksschule Baden an den Leiter der Fabrikschule Baden vom 10. Dezember 1851 (Abb.). Die Fabrikschule wurde von 1839 bis 1879 betrieben und war im Parterre eines Kosthauses untergebracht. 80 bis 100 Kindern wurden dort in vier Gruppen täglich 1.5 bis 2 Stunden Unterricht erteilt.

Zwischen Bezirks- und Fabrikschülern sei es gemäss Schreiben wiederholt zu Schlägereien gekommen. Um dies zu vermeiden, sollten sich die Fabrikschüler weder in der Nähe des Schlosses (Ruine Stein) noch vor dem Schulhaus während der Mittagspause aufhalten. Die Fabrikschüler sollten Bezirksschüler generell "ihres Weges gehen laßen".

Verfassungsrevision 1874 und Fabrikgesetz 1877

Gedenkblatt mit Statue umgeben von Wappen in Farbe.
Gedenkblatt zur Abstimmung über die Bundesverfassung vom 19. April 1874, "Obligatorischer und unentgeltlicher Volksunterricht unter staatlicher Leitung" (Zentralbibliothek Zürich).

Vor 151 Jahren kam es zu einer wesentlichen Verbesserung der Situation der Schweizer Kinder. Dank der Verfassungsrevision 1874 (Abb.) wurde der unentgeltliche Primarunterricht ein Grundrecht für alle Mädchen und Jungen in der Schweiz.

Die Kantone sorgen für genügenden Primarunterricht, welcher ausschliesslich unter staatlicher Leitung stehen soll. Derselbe ist obligatorisch und in den öffentlichen Schulen unentgeltlich.

Art. 27 BV (1874)
Gesetzestext mit Paragraphen zur Arbeit in den Fabriken.
Bundesgesetz betreffend die Arbeit in den Fabriken 1877 (STA Bg 67).

Die Verfassungsrevision schuf die Voraussetzungen für das erste wichtige Sozialgesetz der Schweiz, das Fabrikgesetz von 1877 (Abb.), das erstmals einen rechtlichen Schutz der Arbeiterschaft enthielt. Es war zentral für den Vollzug des Schulobligatoriums, indem es ein flächendeckendes Kinderarbeitsverbot in den Fabriken bis 14 Jahre enthielt, was den erbitterten Widerstand der Industriellen und die knappe Annahme durch das Volk erklärt. Die Haftung des Fabrikanten bei körperlichen Schäden war ebenfalls eine zentrale Neuerung.

Gesetzestext mit Paragraphen zur Arbeit in den Fabriken.
Bundesgesetz betreffend die Arbeit in den Fabriken 1877 (STA Bg 67).

Das Fabrikgesetz galt jedoch nur für ca. 10 prozent der Bevölkerung. Kinderarbeit blieb in der Landwirtschaft, dem Gewerbe und der Heimindustrie weiterhin erlaubt, zudem wurden Kinder zum Arbeiten ins Ausland geschickt. Der Kampf um die Schulpflicht war letztendlich auch ein Kampf gegen die Kinderarbeit. Wo Gesetze fehlten, versuchte man die Kinderarbeit mittels der obligatorischen Schulzeit einzuschränken.

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Bibliografie

Quellen

  • Schreiben von Hermann Eduard Zähringer (Rektor Bezirksschule Baden) an den Fabriklehrer Egloff, Fabrikschule Baden. 10.12.1851. Stadtarchiv Baden.