Hervorgehoben:Diskussionen im Regierungsrat
Am 6. Mai 1932 beschloss der Regierungsrat des Kantons Aargau, unter Vorbehalt der Zustimmung des Grossen Rats, die Weiterführung der Verhandlungen mit dem Kanton Zug für des Erstellen einer neuen Brücke. Bis anhin war ausschliesslich der Kanton Zug zuständig für deren Bau und Unterhalt. Da sich im Laufe der Jahre die Verhältnisse geändert hätten und der Reussübergang nicht mehr ausschliesslich zugerischen Interessen dienten, kam der Kanton Aargau zum Schluss, einen Beitrag an die Kosten für eine neue Brücke zu leisten. Vorgesehen war aber nur ein Beitrag an die Brücke selbst, also ohne die beidseitigen Zufahrten. In der Folge verhandelte die Baudirektion weiter mit den zugerischen Behörden. Es wurden verschiedene Projekte ausgearbeitet, die jedoch nicht zur Ausführung gelangten, da sich die beiden Kantone nicht über die Wahl der Übergangstelle einigen konnten. Im regierungsrätlichen Beschluss vom 17. März 1934 wurde vom Kanton Aargau noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, "dass, sofern Zug es weiterhin ablehnt, auf die vom Kanton Aargau vorgeschlagenen Projekte einzugehen, vorläufig vom Bau einer neuen Brücke abgesehen werden sollte." (Protokoll des Regierungsrates des Kantons Aargau vom 1. April 1944 No. 714) Nachdem es einige Jahre ruhig um den Brückenbau geworden war, unterbreitete der Kanton Zug am 11. Dez. 1943 dem aargauischen Regierungsrat das Projekt für eine Verstärkung der Fahrbahn und die Anhängung eines zwei Meter breiten Fussweges an der Südseite der Brücke. An der Sitzung vom 1. April 1944 beschloss der aargauische Regierungsrat trotz diverser Mängel am vorliegenden Projekt, dieses zu genehmigen.