Hervorgehoben:Autor
Bernhard Bill, Freiwilliger von Bibliothek und Archiv Aargau: Sammlung sichtbar machen
Im Rahmen des Fokusthemas "Wahrheit oder Lüge" wird die Pressezensur im jungen Kanton Aargau vorgestellt und im Zusammenhang mit der bekannten Zensurlücke im Schweizerboten vom 3. November 1825 diskutiert.
Hat die Pressezensur etwas mit Wahrheit und Lüge zu tun? Die Zensur verbreitet nicht "richtige" oder "falsche" Information, sondern hält unerwünschte Fakten zurück. Der Zschokke-Biograf Werner Ort hält aber fest, dass der Kleine Rat die vom Grossen Rat beanstandete Tatsache "glattweg leugne", dass man nicht nur Berichte auswärtiger Angelegenheiten zensuriere, sondern auch die Inlandartikel.
Die folgenden drei Zeitungen vermittelten nicht nur Informationen, sondern prägten auch die öffentliche Meinung:
Die Verfassung der Helvetischen Republik (1798) hob die Pressezensur auf. In der Verfassung von 1803 war die Pressefreiheit jedoch bereits nicht mehr verankert, worauf man die Zensur in allen Kantonen rasch wieder einführte. Im Vergleich zu anderen Kantonen war die Zensur im Aargau relativ mild. Sie war vor allem darauf ausgerichtet, Konflikte mit anderen Kantons- und ausländischen Regierungen zu vermeiden. Nach einer Beschwerde Zschokkes anfangs 1814 an die Aargauer Regierung hob diese am 18. Juni 1816 die Zensur auf. Danach gab es verschiedene Rückfälle in die staatliche Zensur. Mit Beschluss der Tagsatzung von 1829 und der neuen, erstmalig vom Volk beschlossenen aargauischen Verfassung von 1831 wurde die Pressefreiheit definitiv umgesetzt.
Jeweils ein Regierungsrat untersuchte die Presseerzeugnisse auf ihre Unterwerfung der Zensur und die Kantonsregierung setzte für den Schweizerboten sogar einen eigenen Zensor ein.
Die Ausgabe vom 3. November 1825 enthielt die berühmte Zensurlücke.
Hier handelt es sich um einen der erwähnten Rückfälle in die staatliche Zensur. Zschokke gab mit der Zensurlücke die behördliche Prüfung der Lächerlichkeit preis. Fettgedruckt weckte das Wort "Zensur-Lücke" auf weissen Stellen die Neugier der Lesenden auf das Ungesagte. "Das leere Papier", schrieb Zschokke in seiner "Selbstschau", "ward für das Volk belehrender als das mit Worten gefüllte, und kein Gesetz untersagte dem Buchhändler, weisses Druckpapier in Umlauf zu setzen."
Seit 1824 häuften sich die Artikel im Schweizerboten, die das Verhältnis zwischen Volk und Staat betrafen. "Die Regenten wüssten oft gar nicht, was im Lande vorgehe und was die Menschen bewege." Kritik jeglicher Art am erneuten Einführen der Zensur im April 1824 wurde vom Kleinen Rat auf Betreiben von Regierungsrat Johann Karl Fetzer zurückgewiesen, was vom Grossen Rat in seinem Rechenschaftsbericht für 1825 kritisiert wurde. Das ist die von Werner Ort eingangs erwähnte "glatte Lüge" des Kleinen Rats.
Was wurde im Schweizerboten vom 3. November 1825 zensuriert? Man weiss es nicht. Es muss vermutet werden, dass ein nicht genehmer Artikel zum oben erwähnten schlechten Verhältnis zwischen Volk und Staat zurückgezogen wurde.
Im Kanton Aargau existierte 1825 ausser dem Schweizerboten keine andere Zeitung, die vielleicht die Zensurlücke im Schweizerboten hätte kommentieren können. Ein Blick über die Kantonsgrenze in die rasch berichtende Neue Zürcher Zeitung ist enttäuschend. Die erste Meldung über ein Vorkommnis im Kanton Aargau erschien am 14. Dezember 1825 auf der Titelseite unter der Überschrift "Schweizerische Eidgenossenschaft" und handelte von Falschgeld und Quacksalbern. Es muss vermutet werden, dass sich in Zürich niemand die Finger mit zensurierten Presseinhalten verbrennen wollte.
Dieser Beitrag wurde mit Ausnahme der Transkription des Rechenschaftsberichts von 1825 ohne Zuhilfenahme von Künstlicher Intelligenz erstellt.
Bernhard Bill, Freiwilliger von Bibliothek und Archiv Aargau: Sammlung sichtbar machen