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Freiwilligenprogramm

Wynabrücke in Suhr

Dieser Beitrag wurde im Kontext des Fokusthemas 2023 "Stadt-Land-Fluss" erarbeitet. Die 1770 erbaute Brücke über die Wyna in Suhr hält dem heutigen Strassenverkehr stand!

© Kanton Aargau, Foto: Bernhard Bill
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© Kanton Aargau, Foto: Bernhard Bill
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Fährt man auf der Hauptstrasse Nr. 1 von Hunzenschwil herkommend in Suhr in südwestlicher Richtung auf der Bernstrasse Ost (Bild 4), überquert man etwa 300 Meter vor dem berühmt-berüchtigten Bahnübergang beim Möbel Pfister das Flüsschen Wyna (Bild 2). Ist die Barriere offen, fährt man einfach zu und merkt kaum, dass man eine Brücke überquert.

Steht man hingegen bei geschlossener Schranke auf der Brücke, fällt möglicherweise auf, dass unter einem ein Gewässer durchfliesst und vielleicht erblickt man an der nördlichen Brüstungsinnenseite in der Brückenmitte sogar die Inschrift "BERN 1770" (Bild 1). Beim Bau der Brücke befand sie sich noch in bernischem Untertanengebiet, was hiermit unmissverständlich kundgetan wird.

Diese Inschrift ist ein klarer Hinweis darauf, dass es sich um eine alte Brücke handelt. Gemäss dem Inventar historischer Verkehrswege der Schweiz IVS wird diese Brücke nationaler Bedeutung als gemauerte Flachtonne beschrieben, die eine massive Steinbrüstung aufweist. Das Gemäuer der Brücke besteht aus Bossenquaderwerk. Beidseits der Brücke entfernen sich die Brüstungen in einem Bogen vom Rand der heutigen Asphaltstrasse. Durch die Brüstungsform wird der Verkehr auf der Brücke kanalisiert (Strassenverengung). Velo- und Fussgängerweg werden südlich der Wynabrücke über einen Holzsteg geführt.

Die 20 Meter lange Brücke wurde 1770 im Rahmen der "Neuen Aargau Strasse" (Baden-Lenzburg-Suhr-Bern) gebaut (Bild 3). Sie stellt ein einmaliges Baudenkmal des Strassenbaus im 18. Jahrhundert dar und hält dem heutigen starken (und schweren) Strassenverkehr stand. In der Broschüre "Mobilität" des Aargauischen Departements Bau, Verkehr und Umwelt wird dargestellt, dass am 9. September 2014 zwischen 6 und 20 Uhr 6950 durchfahrende Fahrzeuge (inklusive Schwerverkehr) gezählt worden sind – heute dürften es mehr sein. Für das Passieren der Brücke besteht keine Gewichtsbeschränkung. Der ganze Strassenabschnitt ist mit einer maximal zulässigen Geschwindigkeit von 60 km/h belegt.

Als kantonales Denkmalschutzobjekt wird die Brücke von der kantonalen Denkmalpflege im Denkmalschutzinventar aufgeführt und beschrieben, und im Kunstbautenkataster wird sie unter der Bauwerknummer B-148 aufgeführt.

Ab und zu hört man das Gerücht, Napoleon habe diese Brücke für eine seiner Heerstrassen bauen lassen. Das stimmt nicht. Die Wynabrücke ist älter.

Autor: Bernhard Bill, Freiwilliger von Bibliothek und Archiv Aargau