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Abzug von Investitionskosten für energiesparende und umweltfreundliche Massnahmen

Bereits seit 1992 können Privatpersonen die Kosten für Energieeffizienzmassnahmen an Gebäuden oder die Nutzung von erneuerbaren Energien von der Einkommenssteuer abziehen. Dank diesem Investitionskostenabzug werden mehr Investitionen getätigt und der CO₂-Ausstoss der Gebäude im Aargau gesenkt.

Private Liegenschaftsbesitzerinnen und Liegenschaftsbesitzer können Investitionen an Gebäuden, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, von der Einkommenssteuer abziehen, soweit diese bei der direkten Bundessteuer abziehbar sind (§ 39 Abs. 2 StG). Darunter fallen Aufwendungen für Massnahmen, die zur Steigerung der Energieeffizienz oder zur Nutzung erneuerbarer Energien beitragen und dadurch dem Klimaschutz dienen.

Fakten zum Projekt

Wirkung Dank des zusätzlichen Anreizes für Liegenschaftsbesitzerinnen und -besitzer, werden mehr Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienzmassnahmen getätigt.
Gesamtkosten 48 Millionen Franken pro Jahr (in Form von Steuerausfällen Kanton und Gemeinde)
Anteil Kanton 25 Millionen Franken pro Jahr (Steuerausfälle Kanton)
Stand laufende Massnahme
Projektdauer 1992–offen
Zuständige Abteilung Kantonales Steueramt
Kontaktperson Michael Schwager
Zuordnung Handlungsfeld
Links energieAARGAU

Die Massnahme trägt zur Agenda 2030 bei: