Abzug von Investitionskosten für energiesparende und umweltfreundliche Massnahmen
Bereits seit 1992 können Privatpersonen die Kosten für Energieeffizienzmassnahmen an Gebäuden oder die Nutzung von erneuerbaren Energien von der Einkommenssteuer abziehen. Dank diesem Investitionskostenabzug werden mehr Investitionen getätigt und der CO₂-Ausstoss der Gebäude im Aargau gesenkt.
Private Liegenschaftsbesitzerinnen und Liegenschaftsbesitzer können Investitionen an Gebäuden, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, von der Einkommenssteuer abziehen, soweit diese bei der direkten Bundessteuer abziehbar sind (§ 39 Abs. 2 StG). Darunter fallen Aufwendungen für Massnahmen, die zur Steigerung der Energieeffizienz oder zur Nutzung erneuerbarer Energien beitragen und dadurch dem Klimaschutz dienen.
Fakten zum Projekt
Wirkung | Dank des zusätzlichen Anreizes für Liegenschaftsbesitzerinnen und -besitzer, werden mehr Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienzmassnahmen getätigt. |
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Gesamtkosten | 48 Millionen Franken pro Jahr (in Form von Steuerausfällen Kanton und Gemeinde) |
Anteil Kanton | 25 Millionen Franken pro Jahr (Steuerausfälle Kanton) |
Stand | laufende Massnahme |
Projektdauer | 1992–offen |
Zuständige Abteilung | Kantonales Steueramt |
Kontaktperson | Michael Schwager(öffnet in einem neuen Fenster) |
Zuordnung Handlungsfeld | |
Links | energieAARGAU |