Massnahmen im Klimaschutz und in der Klimaanpassung

Mit dem Massnahmenplan, dem zweiten Teil der Klimastrategie, werden gegenüber Öffentlichkeit und Politik die Massnahmen und Vorhaben in den einzelnen Handlungsfeldern und Stossrichtungen ausgewiesen.
Aufbauend auf den Handlungsfeldern und Stossrichtungen des Klimakompasses setzt der Kanton wirkungsvolle und wirtschaftliche Massnahmen im Klimaschutz und in der Klimaanpassung um. Diese sind im vorliegenden Massnahmenplan, dem zweiten Teil der Klimastrategie, dokumentiert.
Wichtigstes Ziel des Massnahmenplans ist es, gegenüber der interessierten Öffentlichkeit, der Wirtschaft und der Politik aufzuzeigen, mit welchen laufenden und geplanten Massnahmen der Kanton in seinen Kompetenzbereichen dem Klimawandel begegnet.
Welche Massnahmen werden abgebildet?
Im Massnahmenplan werden Projekte und Vorhaben der kantonalen Verwaltung ausgewiesen, die einen konkreten Bezug zu mindestens einem Handlungsfeld gemäss Klimakompass haben und bei denen eine nachweisbare Wirkung in Bezug auf die Zielsetzungen im Klimaschutz bzw. in der Klimaanpassung aufgezeigt werden kann. Das heisst:
- Eine Massnahme im Klimaschutz trägt direkt oder indirekt zu einer Reduktion der Treibhausgasemissionen bei.
- Eine Massnahme in der Klimaanpassung trägt direkt oder indirekt zur Verminderung eines Risikos bei oder nutzt eine Chance, die sich aus den veränderten Bedingungen aufgrund des Klimawandels ergibt.
Aktualisierung und Berichterstattung
Die Massnahmen werden jährlich aktualisiert und jeweils vor der Veröffentlichung durch den Regierungsrat verabschiedet. Die aktuelle Version zeigt den Stand der Umsetzung der kantonalen Klimastrategie vom Dezember 2021.
Der Massnahmenplan dient der Kommunikation, Koordination und Dokumentation der Massnahmen. Das Umsetzungs- und Wirkungscontrolling erfolgt im Rahmen eines jährlichen Monitorings und der vierjährlichen Nachhaltigkeitsberichtserstattung.
Erläuterungen zur Beschreibung der Massnahmen
Wirkung
- Für jede Massnahme werden Angaben zur erwarteten Klima-Wirkung gemacht. Bei abgeschlossenen oder längerfristigen Massnahmen, bei denen bereits Ergebnisse vorliegen, ist die bereits erzielte Wirkung aufgeführt.
- Wo immer möglich werden in Bezug auf die Wirkung quantitative Angaben gemacht (z.B. Anzahl Tonnen reduzierte Treibhausgasemissionen). Wenn dies nicht möglich ist, werden qualitative Angaben gemacht (z.B. welche Klimarisiken vermindert bzw. welche Chancen genutzt werden) oder quantitative Leistungsziele ergänzt (z.B. Anzahl Quadratmeter entsiegelte Fläche, Anzahl Beratungen).
- Weitergehende Nutzen wie zum Beispiel ausgelöste Investitionen, daraus generierte Wertschöpfung oder die Verbesserung der Lebensqualität werden im Kurzbeschrieb der jeweiligen Massnahme beschrieben.
Kosten
- Unter "Gesamtkosten" ist die Summe der Kosten über die gesamte Projektlaufzeit aufgeführt, inkl. aller deklarierten Beiträge von Bund, anderer Kantone, Gemeinden oder Dritten. Der Kostenanteil, der vom Kanton finanziert wird, ist unter "Anteil Kanton" ersichtlich. Die Angaben haben ausschliesslich informativen Charakter, die Kostengutsprache erfolgt im Rahmen des ordentlichen Budgetprozesses des Kantons.
- Bei Massnahmen über einen längeren Zeitraum wie beispielsweise dem Programm Hightech Aargau oder dem Förderprogramm Energie sind die Kosten der aktuell bewilligten Programmperiodemassgebend.
- Bei verstetigten Massnahmen mit jährlich wiederkehrenden Kosten (zum Beispiel steuerliche Abzüge für Investitionen in erneuerbare Energien), werden die Kosten in Franken pro Jahr angegeben.
- Personalkosten bzw. Projektstellen sind in den Kosten enthalten, falls für die Dauer des Projekts mehr als 50 Stellenprozente eingesetzt werden.
Projektstand
- Als "abgeschlossen" gelten Massnahmen, die per Ende Dezember des Vorjahres abgeschlossen wurden.
- Eine "Laufende" Massnahme hat im Vorjahr oder früher gestartet und ist noch nicht abgeschlossen.
- "Neu" ist eine Massnahme dann, wenn sie im laufenden Jahr erstmals in den ordentlichen Budgetprozess des Kantons einfliesst, bzw. wenn der Projektstart bei anderer Finanzierung im laufenden Jahr erfolgt.