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Gesundheitsversorgung

Das Rettungswesen im Alltag

Sechs Akutspitäler und zwei private Rettungsdienstorganisationen betreiben im Kanton Aargau in eigener Verantwortung einen Rettungsdienst.

Diese Rettungsdienste sind vom Interverband für Rettungswesen (IVR) zertifiziert und verfügen zudem über eine Bewilligung als Rettungs- und Transportunternehmen für den Kanton Aargau (Betriebsbewilligung).
Die Sanitätsnotrufzentrale SNZ 144 koordiniert die verschiedenen Einsätze. Sie stellt sicher, dass Patientinnen und Patienten schnellstmöglich eine gute medizinische Versorgung in Anspruch nehmen können.

Ausbildungen

Die Vorbereitungen zur Bewältigung von alltäglichen rettungsdienstlichen Einsätzen obliegt den aargauischen Rettungsdiensten. Des Weiteren sorgen die Rettungs- und Transportunternehmen dafür, dass das Personal, welches bei einer ausserodentlichen sanitätsdienstlichen Lage zuerst am Einsatzort eintrifft, die Einsatzleitung Sanität ad interim übernehmen kann.

Kantonale Weiterbildung

Der Kanton Aargau bietet jährlich einen eintägigen Weiterbildungskurs an. Die Teilnahme an den Kursen sind für die aargauischen Rettungsdienste kostenlos. Die Kantonale Weiterbildung findet am Donnerstag 15. Oktober 2026 und Dienstag, 25. November 2026 in Aarau statt (pro Teilnehmerin/Teilnehmer 1 Kurstag). Anmeldeschluss ist Freitag, 7. August 2026.

Hervorgehoben:Hinweis zur Teilnehmerzahl

Selbstverständlich können auch mehr als 5 Teilnehmerinnen und Teilnehmer pro Rettungsdienst an der Weiterbildung teilnehmen. Bitte füllen Sie das Formular in diesem Fall mehrmals aus.

Anmeldung kantonale Weiterbildung Aargauer Rettungsdienste
1. Teilnehmer/in
2. Teilnehmer/in
3. Teilnehmer/in
4. Teilnehmer/in
5. Teilnehmer/in
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Betriebsbewilligung

Das Gesundheitsgesetz vom 20. Januar 2009 und die Verordnung über die Berufe, Organisationen und Betriebe im Gesundheitswesen vom 11. November 2009 verlangen von den Rettungs- und Transportunternehmen, die im Kanton Aargau tätig sind beziehungsweise sein wollen, eine Betriebsbewilligung. Ebenso ist ein Antrag für das Einlösen / Umschreiben von Fahrzeugen der Sanität mit Blaulicht und Wechselklanghorn an das Departement Gesundheit und Soziales zu stellen.