Transport- und Rettungsunternehmen
Wer im Kanton Aargau ein Transport- und Rettungsunternehmen betreiben möchte, benötigt eine gesundheitspolizeiliche Bewilligung. Sie finden nachstehend alle Informationen und Modalitäten der Gesuchseinreichung.
Transport- und Rettungsunternehmen sind gemäss Gesundheitsgesetz vom 20. Januar 2009 und der Verordnung über die Berufe, Organisationen und Betriebe im Gesundheitswesen vom 11. November 2009 bewilligungspflichtig.
Dabei wird zwischen Transport- und Rettungsunternehmen, die zur Durchführung von Primärtransporten (Notfalltransporten) berechtigt sind, und Unternehmen, welche nur die Berechtigung zur Durchführung von Sekundärtransporten (Kranken-/Verlegungstransporte ohne Notfalltransporte) besitzen, unterschieden.
Voraussetzung für die Erteilung einer Betriebsbewilligung zur Durchführung von Primärtransporten ist die Anerkennung durch den Interverband für Rettungswesen sowie der Nachweis über die Einhaltung der vollzugserläuternden Ausführungen des Departements Gesundheit und Soziales:
- Vollzugserläuternde Ausführungen für Transport- und Rettungsunternehmen, die Primärtransporte durchführen (PDF, 2 Seiten, 15 KB)
- Vollzugserläuternde Ausführungen für Transport- und Rettungsunternehmen, die Veranstaltungen betreuen und Sekundärtransporte durchführen (PDF, 3 Seiten, 23 KB)
Voraussetzung für die Erteilung einer Betriebsbewilligung zur Durchführung von Sekundärtransporten ist der Nachweis über qualifiziertes Personal in genügender Anzahl und der zum Betrieb notwendigen Transportmittel und Ausrüstungen. Dieser Nachweis ist anhand eines Expertenberichts des IVR zu erbringen.
Alle Modalitäten, Einreichungsadresse sowie allfällige Gebühren finden sie im folgenden Merkblatt:
Die Gesuchstellung erfolgt über das Portal Sirona, welches Sie über den untenstehenden Link erreichen.
Der Interverband für Rettungswesen (IVR)(öffnet in einem neuen Fenster) ist der schweizerische Dachverband der Organisationen, die sich mit der präklinischen Versorgung von Notfallpatienten befassen.
Rechtliche Grundlagen
Kantonsebene
- Gesundheitsgesetz GesG (SAR 301.100)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung zum Gesundheitsgesetz (SAR 301.111)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über die Berufe, Organisationen und Betriebe im Gesundheitswesen VBOB (SAR 311.121)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Patientenverordnung PatV (SAR 333.111)(öffnet in einem neuen Fenster)