Ärztliche Vorsorgeuntersuchungen an Schulen
Damit Kinder und Jugendliche während ihrer Schulzeit gut lernen können und gesund bleiben, fördert der schulärztliche Dienst ihre Gesundheit. Er umfasst Vorsorgeuntersuchungen, Impfangebote sowie Beratung und Unterstützung in Fragen der Gesundheitsförderung und Prävention.
Die Schulärztinnen und Schulärzte des Kantons Aargau unterstützen die Schulen bei der Gesundheitsförderung und Prävention. Zum schulärztlichen Dienst gehören Beratung und Unterstützung bei schulrelevanten Gesundheitsthemen, ärztliche Vorsorgeuntersuchungen im Kindergarten und in der Oberstufe sowie Impfangebote während der obligatorischen Schulzeit.
Schulärztinnen und Schulärzte
Jede öffentliche und private Schule verfügt über eine Schulärztin oder einen Schularzt. Diese beraten Schulbehörden, Schulleitungen, Lehrpersonen sowie Eltern zu schulrelevanten Gesundheitsthemen, führen bei Bedarf Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern und Jugendlichen durch, unterstützen die Impfangebote und stehen für epidemiologische Massnahmen zur Verfügung.
Impfungen
In der Volksschule werden kostenlose und freiwillige Impfungen für Schülerinnen und Schüler in der 1. und 2. Primarstufe sowie in der Oberstufe angeboten. Impfungen sind der wirksamste Schutz, um Kinder, Jugendliche und Erwachsene vor verschiedenen potenziell schweren Krankheiten und deren möglichen Komplikationen zu schützen. Kinder ohne ausreichenden Impfschutz können je nach Situation vorübergehend von der Schule ausgeschlossen werden, beispielsweise bei einem Masernausbruch bis zu drei Wochen. Die Impftage werden im Auftrag des Departements Gesundheit und Soziales vom Impfdienst der Lungenliga Aargau in Zusammenarbeit mit den Schulärztinnen und Schulärzten an den Schulen durchgeführt. Gemäss dem Epidemiengesetz des Bundes wird der Impfstatus von Kindern und Jugendlichen während der obligatorischen Schulzeit regelmässig überprüft und es können unentgeltliche und freiwillige Impfungen durchgeführt werden. Die Schülerinnen und Schüler werden nur mit dem schriftlichen Einverständnis der Eltern geimpft.
Schulimpfungen
In der 1. und 2. Primarstufe sowie in der Oberstufe finden Impftage statt. Schülerinnen und Schüler können freiwillig und kostenlos die Impfungen gegen Diphtherie, Keuchhusten, Kinderlähmung, Masern, Mumps, Röteln und Starrkrampf erhalten. In der Oberstufe wird zusätzlich die Impfung gegen Meningokokken angeboten.
HPV und Hepatitis B Impfungen
In der 1. und 2. Oberstufenklasse finden im ersten und zweiten Semester freiwillige und kostenlose Impfungen gegen humane Papillomaviren (HPV) und Hepatitis B statt.
Vorsorgeuntersuchungen
Die Gesundheitsvorsorge ist ein wichtiges Anliegen der Volksschule. Darum finden im Kanton Aargau im Kindergarten und in der Oberstufe ärztliche Vorsorgeuntersuchungen statt. Sie sind für alle Kinder und Jugendlichen obligatorisch.
Während der Schulzeit finden zwei Vorsorgeuntersuchungen statt:
- die Einschulungsuntersuchung im Kindergarten. Der Schwerpunkt dieser Untersuchung liegt in der rechtzeitigen Erkennung von Gesundheits- und Entwicklungsstörungen. Es werden Gewicht, Grösse, Seh- und Hörfähigkeit, Entwicklungsstand, Motorik und die durchgeführten Impfungen untersucht.
- die Austrittsuntersuchung in der 2. oder 3. Oberstufenklasse. Es werden Gewicht, Grösse, Seh- und Hörfähigkeit, Blutdruck und die durchgeführten Impfungen untersucht. Die Jugendlichen haben Gelegenheit, individuelle Fragen zu Gesundheit und Prävention zu stellen.
Durchführung
Die beiden Vorsorgeuntersuchungen werden von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten durchgeführt, in der Regel von der eigenen Kinder- oder Hausärztin beziehungsweise vom eigenen Kinder- oder Hausarzt. Kinder und Jugendliche, die bis zur kommunizierten Frist keine Untersuchung vornehmen lassen, werden von der Schulärztin oder vom Schularzt untersucht. Die Schulen sind für die Durchführungskontrolle der Vorsorgeuntersuchungen zuständig und informieren die Schulärztin oder den Schularzt bei Bedarf.
Kosten
Die Einschulungsuntersuchung im Kindergarten wird über die Krankenkasse abgerechnet. Selbstbehalt und Franchise gehen zulasten der Eltern.
Die Austrittsuntersuchung in der Oberstufe wird von der Wohngemeinde im Umfang des Gutscheins bezahlt. Zusätzliche Kosten, zum Beispiel bei einer längeren Untersuchung oder bei Impfungen, werden über die Krankenkasse abgerechnet.
Für Schulen
Weitere Informationen und Dokumente sowie Formulare zum schulärztlichen Dienst, den Impfungen und den ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen finden Sie auf dem Schulportal.
Für Eltern
Eltern finden weitere Informationen bei "Gesund durch dich Schulzeit".
Für Ärztinnen und Ärzte
Weitere Informationen und Dokumente sowie Formulare zum schulärztlichen Dienst und den ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen finden Sie beim Departement Gesundheit und Soziales:
- Schularztwesen sowie Vorsorgeuntersuchungen
- Informationen zur Schulzahnpflege
- Merkblätter zu Infektionskrankheiten
Rechtliche Grundlagen
- Volksschulgesetz (SAR 421.100), §§ 116 -117 und 120 Abs. 1 Das Linkziel ist nicht barrierefrei. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unsere allgemeine Auskunft: Telefon 062 835 35 35, Montag bis Freitag, 07:30 - 17:00 Uhr.
- Verordnung über die Schuldienste (SAR 405.112), §§ 19–31Das Linkziel ist nicht barrierefrei. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unsere allgemeine Auskunft: Telefon 062 835 35 35, Montag bis Freitag, 07:30 - 17:00 Uhr.