Schulzahnpflege
Die Schulzahnpflege im Kanton Aargau unterstützt die Eltern dabei, Zahnprobleme früh zu erkennen und die Zähne von Kindern gesund zu erhalten.
Die Schulzahnpflege im Kanton Aargau umfasst zwei Angebote: die jährliche Kontrolluntersuchung mit Gutscheinheft bei einer Zahnärztin oder einem Zahnarzt sowie die regelmässige Schulzahnprophylaxe in der Schule.
Zahnärztliche Kontrolluntersuchung
Beim Eintritt in den Kindergarten erhalten die Eltern ein Gutscheinheft für die jährliche zahnärztliche Kontrolluntersuchung. Damit haben alle Schülerinnen und Schüler der Volksschule Anspruch auf eine jährliche kostenlose Kontrolluntersuchung bei einer Zahnärztin oder einem Zahnarzt ihrer Wahl, vorzugsweise im Kanton Aargau. Kosten für Zahnarztuntersuche im Ausland werden nicht vergütet. Die Zahnärztin oder der Zahnarzt trägt die Befunde im Gutscheinheft ein.
Für die Eltern / gesetzliche Vertretung
Das Gutscheinheft bleibt im Besitz der Eltern oder der gesetzlichen Vertretung. Es ist zur jährlichen Kontrolle mitzubringen. Die Kosten der Kontrolluntersuchung werden von der Wohnortsgemeinde im Umfang des Gutscheins von CHF 48.80.- übernommen. Geht das Gutscheinheft verloren, kann es beim Schulsekretariat kostenlos ersetzt werden.
Für die Zahnärztin bzw. den Zahnarzt
Die Zahnärztin oder der Zahnarzt füllt im Gutscheinheft die Rubrik "Befund" aus. Bei Bedarf können unter "Bemerkungen" weitere Angaben festgehalten werden, zum Beispiel zu Karies, Füllungen oder kieferorthopädischen Auffälligkeiten. Die Zahnärztin oder der Zahnarzt ist verpflichtet, bei den Eltern das Einverständnis für zusätzliche Behandlungskosten im Rahmen der Untersuchung vorab einzuholen. Der seitliche, vorperforierte Abschnitt dient der Abrechnung mit der Finanzverwaltung der Wohngemeinde. Er ist nach der Kontrolle herauszutrennen und zusammen mit der Zahnarztrechnung oder Sammelrechnung spätestens innert eines Monats nach Schuljahresende an die Wohnortsgemeinde zu senden.
Kosten
Die Kosten der jährlichen Kontrolluntersuchung werden von der Wohngemeinde der Schülerin oder des Schülers im Wert von CHF 48.80.- übernommen. Eine allfällige Behandlung erfolgt zu Lasten der Erziehungsberechtigten.
Schulzahnprophylaxe
Fachkräfte für Schulzahnprophylaxe besuchen die Klassen regelmässig und vermitteln den Kindern, wie sie ihre Zähne gesund erhalten. Die Schulzahnprophylaxe findet vom 1. Kindergartenjahr bis zum Ende der 6. Primarschulklasse in der Regel mindestens viermal pro Schuljahr statt. Auf freiwilliger Basis können Gemeinden das Angebot auch auf die Oberstufe ausdehnen. Einsetzbar ist, wer einen Ausbildungskurs von der Stiftung für Schulzahnpflege-Instruktorinnen SZPI oder vom Verband Luzerner Schulzahnpflege (VLSZ) erfolgreich abgeschlossen hat. Die Aufgaben und Pflichten der Fachkräfte sind in einem kantonal einheitlichen Pflichtenheft geregelt.
- Ausbildungskurse der Stiftung für SZPIDas Linkziel ist nicht barrierefrei. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unsere allgemeine Auskunft: Telefon 062 835 35 35, Montag bis Freitag, 07:30 - 17:00 Uhr.
- Kursangebot Verband Luzerner SchulzahnpflegeDas Linkziel ist nicht barrierefrei. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unsere allgemeine Auskunft: Telefon 062 835 35 35, Montag bis Freitag, 07:30 - 17:00 Uhr.
- Pflichtenheft für Fachkräfte der Schulzahnprophylaxe
Fachpersonen und Schulen finden weitere Informationen und Dokumente im Schulportal.
Eltern finden weitere Informationen bei "gesund durch die Schulzeit".
Rechtliche Grundlagen
- Volksschulgesetz (SAR 421.100), §§ 118-120 Das Linkziel ist nicht barrierefrei. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unsere allgemeine Auskunft: Telefon 062 835 35 35, Montag bis Freitag, 07:30 - 17:00 Uhr.
- Verordnung über die Schuldienste (SAR 405.112), §§ 32-36 Das Linkziel ist nicht barrierefrei. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unsere allgemeine Auskunft: Telefon 062 835 35 35, Montag bis Freitag, 07:30 - 17:00 Uhr.