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Struktur & Organisation

Schulstufen

Alle Kinder und Jugendlichen, die im Kanton Aargau leben, unterstehen der Schulpflicht. Sie dauert elf Jahre. Der Kindergarten dauert zwei, die Primarschule sechs, die Oberstufe drei Jahre.

Schulpflicht

Kinder, die bis zum 31. Juli den 4. Geburtstag feiern, treten im folgenden August in den Kindergarten ein und werden damit schulpflichtig. Die Schulpflicht dauert mit dem obligatorischen Kindergarten in der Regel elf Jahre.

Obligatorische Schulzeit

Die obligatorische Schulzeit besteht aus dem zweijährigen Kindergarten, der Primarschule und der Oberstufe bzw. Sekundarstufe I. Die Primarschule dauert sechs und die Oberstufe drei Jahre. Die Oberstufe gliedert sich in die drei Schultypen Realschule, Sekundarschule und Bezirksschule. Daneben gibt es noch besondere Schulungsformen, die auf Kinder mit besonderen Bedürfnissen ausgerichtet sind wie die Kleinklasse und die Einschulungsklasse.

Der Unterricht an den staatlichen Schulen ist während der obligatorischen Schulpflicht inkl. dem Kindergarten kostenlos. Die Gemeinden geben den Schülerinnen und Schülern die Lehrmittel und Schulmaterialien unentgeltlich ab.

Darstellung der Struktur der Volksschule im Kanton Aargau. Informationen zu den einzelnen Stufen erhalten Sie beim Anklicken der Elemente.

Die verschiedenen Stufen sind auswählbar.

Darstellung der Struktur der Volksschule im Kanton Aargau. Informationen zu den einzelnen Stufen erhalten Sie beim Anklicken der Elemente.
Struktur der Volksschule im Kanton Aargau. © Kanton Aargau

Kindergarten

Der Kindergarten ist Teil der Volksschule. Im Kindergarten können Kinder mit Gleichaltrigen spielen und wichtige Erfahrungen sammeln. Sie werden in ihrer Persönlichkeitsentwicklung gefördert und lernen, selbstständig zu handeln. Ebenso sammeln sie Erfahrungen im Zusammenleben in einer grösseren Gruppe und entwickeln Selbstvertrauen.

Kindergarten und Schule haben gemeinsame Ziele: Sie fördern die Selbst-, Sozial- und Sachkompetenz. Es wird nach einem Lehrplan gearbeitet, der aufzeigt, welche Fähigkeiten und Fertigkeiten im Kindergarten gefördert werden sollen.

Der Kindergarten fördert die Entwicklung der Wahrnehmungs-, Ausdrucks- und Gemeinschaftsfähigkeit des Kindes. Er schafft die Voraussetzungen für das schulische Lernen.

Mundart im Kindergarten

Die Unterrichtssprache im Kindergarten ist grundsätzlich Mundart. Der Lehrplan regelt, in welchen Lernsituationen im Kindergarten ausnahmsweise die Standardsprache verwendet werden kann. Einzelne Unterrichtssequenzen in der Standardsprache sind möglich, insbesondere wenn ein Bezug zu hochsprachlichen Vorgaben oder Situationen (z.B. einzelen Verse, Lieder, Vorlesen, Audio- und Bildmedien, Texte und Zitate, erstes Lesen, Rollenspiele) vorhanden sind.

Übertritt an Primarschule

Die Kindergartenlehrperson empfiehlt das Kind am Ende des Kindergartens zum Übertritt in die Primarschule (Empfehlungsverfahren). Wenn zwischen den Eltern und der Schule keine Einigung zustande kommt, entscheidet die zuständige Stelle der Gemeinde über die Zuweisung.

Primarstufe

Die Primarschule dauert sechs Jahre und umfasst die 1. bis 6. Klasse.

In den ersten Schuljahren werden die Persönlichkeit des Kindes sowie sein Sinn für gemeinschaftliches Arbeiten gestärkt und Fertigkeiten im Lesen, Schreiben und Rechnen vermittelt. Besondere Sorgfalt wird auf die Entfaltung im Bereich der musischen Fächer Musik, Gestalten und Bewegung und Sport gelegt. Nach und nach wird ein grösseres Gewicht auf Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit gelegt.

Der Unterricht berücksichtigt den unterschiedlichen Stand der Lernfähigkeiten und die unterschiedlichen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler durch die Differenzierung des Lernangebots. Zu den individuellen Lernprozessen gehören Teilschritte in Partner- und Teamarbeit. Ermutigung, Anerkennung, Fehlertoleranz und Abwechslung bei den Lernformen unterstützen den Lernprozess.

Die Lernziele und Lerninhalte der Primarschule sind im Lehrplan der Volksschule festgelegt.

Einschulungsklasse

Schulpflichtige, aber noch nicht in allen Teilen schulfähige Kinder haben in grösseren Gemeinden die Möglichkeit, die Einschulungsklasse (EK) zu besuchen. Der Lehrstoff der 1. Primarschulklasse wird verteilt auf zwei Jahre erarbeitet. Am Ende der Einschulungsklasse erfolgt in der Regel ein definitiver Übertritt in die 2. Klasse der Primarschule.

Übertritt an Oberstufe

Für den Übertritt in die Oberstufe gilt das Empfehlungsverfahren.

Oberstufe

Die Oberstufe der aargauischen Volksschule gliedert sich in die drei Schultypen Real-, Sekundar- und Bezirksschule und dauert drei Jahre.

Die Zuweisung der Kinder in die drei Schultypen erfolgt durch die Schule auf Grund der Empfehlung der Lehrerin oder des Lehrers der letzten Klasse der Primarschule in Zusammenarbeit mit den Eltern. Wenn sich die Eltern oder die Schülerin/der Schüler der Beurteilung der Schule nicht anschliessen können, entscheidet die für den Entscheid zuständige Stelle (Schulleitung oder Gemeinderat) nach Anhörung der Eltern/der Schülerin/des Schülers über die Zuweisung in Stufen, Typen und in die Kleinklasse sowie über die Beförderung und Versetzung.

Fähige und motivierte Schülerinnen und Schüler der Oberstufe können gemäss der im Schulgesetz verankerten Durchlässigkeit nach festgelegten Bedingungen bzw. Entscheid der zuständigen Stelle auf Empfehlung der abgebenden Lehrperson in einen anderen Oberstufentyp übertreten.

Durchlässigkeit garantiert

Der Lehrplan auf der Oberstufe (3. Zyklus) baut auf den Kompetenzen auf, die in der Primarschule erworben wurden. Alle Schülerinnen und Schüler der Oberstufe arbeiten an denselben Kompetenzzielen, wobei die Realschülerinnen und -schüler in der Regel die Grundansprüche und die Sekundar- und Bezirksschülerinnen und -schüler auch weiterführende Kompetenzstufen erreichen. So wird die Durchlässigkeit zwischen den Oberstufenschultypen garantiert. Das Wahlpflichtfach- und Wahlfachangebot ist so gestaltet, dass eine Berufswahl nicht vorweggenommen wird.

Die Schülerinnen und Schüler erwerben eine Vielzahl an fachlichen und überfachlichen Kompetenzen, die es ihnen ermöglichen, sich in allen wesentlichen Bereichen der Gesellschaft zu orientieren und wichtige Entwicklungen des Zeitgeschehens nachzuvollziehen. Sie lernen einen angemessenen Umgang mit Mitschülerinnen und Mitschülern und erwachsenen Bezugspersonen, Konflikte zu lösen sowie gemeinsam eine Arbeit anzugehen und durchzuführen. Zudem lernen sie, ihr Handeln zu beurteilen und Verantwortung zu übernehmen.

Realschule

In der Realschule erwerben die Schülerinnen und Schüler eine breite Allgemeinbildung und die Grundlage für eine Berufslehre.

Die Realschule ist der Oberstufentyp mit grundlegenden Leistungsanforderungen. Der Förderung der Lernmotivation kommt in der Realschule ein besonderes Gewicht zu. Das Anpassen des Unterrichts an das unterschiedliche Lerntempo sowie das häufige Üben und Festigen des Erlernten sind wichtige Anliegen. Nach der Realschule erlernen die meisten Jugendlichen einen Beruf des Handwerks, der Industrie oder im Bereich Gesundheit und Soziales.

Sekundarschule

Die Sekundarschule vermittelt eine erweiterte Grundausbildung und schafft die Voraussetzungen für eine berufliche Ausbildung oder eine schulische Anschlusslösung.

Die Sekundarschule ist der Oberstufentyp mit erweiterten Leistungsanforderungen. Von den Schülerinnen und Schülern werden Lernfähigkeit, geistige Beweglichkeit und Abstraktionsvermögen gefordert. Sekundarschülerinnen und -schüler erwerben die Kompetenzen, um eine anspruchsvolle berufliche Ausbildung absolvieren zu können. Auf Basis der Noten im Abschlussjahr können sie sich auch für eine Fachmittelschule (FMS), Wirtschaftsmittelschule (WMS), Informatikmittelschule (IMS) oder für eine Berufsmittelschule (BMS) qualifizieren.

Bezirksschule

Die Bezirksschule bereitet sowohl auf eine anschliessende anspruchsvolle Berufslehre wie auch auf den Besuch weiterführender Schulen auf der Sekundarstufe II vor.

Die Bezirksschule ist der Oberstufentyp mit hohen Leistungsanforderungen. Bezirksschülerinnen und -schüler können sich auf Basis der Noten im Abschlussjahr für eine Mittelschule (Gymnasium, Fachmittelschule FMS, Wirtschaftsmittelschule WMS, Informatikmittelschule IMS, Berufsmittelschule BMS) qualifizieren. Gut die Hälfte der Absolventinnen und Absolventen treten eine Berufslehre im Bereich von Handwerk, Industrie und Handel an, die übrigen besuchen eine Mittelschule.

Zusätzliche Angebote im letzten Oberstufenjahr

Die Kleinklasse kann im letzten Jahr der Oberstufe als Werkjahr, das letzte Jahr an der Real- und Sekundarschule als Berufwahljahr absolviert werden. Die Integrations- und Berufsfindungsklasse ist ein spezielles Abschlussjahr für spätzugereiste fremdsprachige Schülerinnen und Schüler.

Berufswahljahr

Das Berufswahljahr ist eine besondere Form der Oberstufe im Abschlussjahr der Volksschule. Das Angebot eignet sich für Schülerinnen und Schüler aller Leistungstypen der Oberstufe, die beim Entscheid für einen Beruf und bei der Lehrstellensuche intensive Unterstützung brauchen.

Das Berufswahljahr wird an folgenden Standorten geführt:

  • Schule Muri
  • Kreisschule Unteres Fricktal (Rheinfelden)

Werkjahr

Das Werkjahr ist eine besondere Form der Oberstufe im Abschlussjahr der Volksschule. Schülerinnen und Schüler werden dabei begleitet, eine für sie geeignete Berufsausbildung oder eine Berufstätigkeit zu finden. Das Werkjahr eignet sich für praktisch begabte Schülerinnen und Schüler aus der Kleinklasse oder der Realschule.

Das Werkjahr wird an folgenden Standorten geführt:

  • Kreisschule Aargau Süd (Menziken)
  • Kreisschule Unteres Fricktal (Rheinfelden)

Integrations- und Berufsfindungsklasse IBK

Die Integrations- und Berufsfindungsklasse IBK ist ein letztes Oberstufenjahr, das auf die spezifischen Bedürfnisse von spät zugereisten Jugendlichen zugeschnitten ist. Sie schafft die Voraussetzungen für eine berufliche Ausbildung bzw. Eingliederung.

Eine IBK wird an folgenden Schulen geführt:

  • Kreisschule Aarau-Buchs
  • Baden
  • Möriken-Wildegg

Weitere Informationen zu den Aufnahmebedingungen.

Besondere schulische Bedürfnisse

Das Volksschulgesetz legt fest, dass für Kinder und Jugendliche mit besonderen schulischen Bedürfnissen eine spezielle Förderung angeboten wird.

  • Der Gemeinderat entscheidet, ob Kinder und Jugendliche mit Lernschwierigkeiten grundsätzlich in Regeklassen mit heilpädagogischer Unterstützung in Regelklassen (IHP) oder in Förder- und Stützangeboten wie Einführung- oder Förderklassen geschult und gefördert werden sollen.
  • Die für den Laufbahnentscheid zuständige Stelle (Gemeinderat oder Schulleitung) entscheidet, ob Kinder und Jugendliche mit einem besonderen Bildungsbedürfnis und verstärktem Bedarf integrativ in der Regelschule mit zusätzlicher Unterstützung oder separativ in einer Sonderschule gefördert werden.
  • Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen werden in der Regelklasse mit geeigneter Unterstützung (Begabungsförderung) gefördert
  • Schülerinnen und Schüler, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, erhalten während einer bestimmten Zeit zusätzliche Unterstützung (Deutsch als Zweitsprache DaZ) beim Erlernen der deutschen Sprache.

Förderklasse

Förderklassen gibt es auf allen Schulstufen: Kindergarten, Primarstufe und Oberstufe. Sie dienen der Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Lernschwierigkeiten, die dem Unterricht in Regelklassen nicht zu folgen vermögen. Lernziele und Stoffpläne sowie die Pflichtstunden der entsprechenden Regelklassen sind für die Kleinklassen wegleitend, aber nicht verbindlich. Die Klassengrösse ist aufgrund der besonderen Bildungsbedürfnisse der Lernenden kleiner als in den Regelklassen.

Innerhalb der Förderklasse gibt es weder eine Beförderung noch eine Rückversetzung. Schülerinnen und Schüler, welche die Lernziele der Regelschule erreichen, erhalten am Ende des Schuljahrs zusätzlich zum Lernbericht der Förderklasse auch ein Zeugnis und werden in die ihrem Bildungsstand entsprechende in eine Regelklasse versetzt.

Förderklassen plus

Die Förderklasse plus ist ein Angebot der Regelschule für Kinder und Jugendliche mit besonderen Bildungsbedürfnissen und erweitertem oder intensivem verstärkten Förderbedarf.

Die Förderklasse plus befindet sich auf dem Schulareal einer Regelschule. Dadurch bleiben die Schülerinnen und Schüler in das schulische und soziale Umfeld eingebunden. Gemeinsame Pausen, Mittagstische und Kontakte mit anderen Kindern und Jugendlichen aus dem schulischen Umfeld werden nach Möglichkeit gefördert. Eine Teilnahme an bestimmten Angeboten des Regelschulunterrichts ist je nach Voraussetzung und Bedürfnis des einzelnen Kinds möglich.

Der Unterricht orientiert sich am Lehrplan der Volksschule. Inhalte, Gewichtung der Fächer und Förderung werden jedoch inhaltlich sowie methodisch an die besonderen Bedürfnisse der einzelnen Schülerinnen und Schüler ausgerichtet.

Aktuelle Umsetzung als Projekt

Die Umsetzung von Förderklassen plus ist ein Projekt, das fortlaufend mit den daran beteiligten Schulen erprobt und weiterentwickelt wird. Ab dem Schuljahr 2026/27 starten neben zwei bereits bestehenden Standorten weitere 16 Gemeinden mit einer Förderklasse plus. So werden rund 130 Schülerinnen und Schüler in 21 Klassen an der Regelschule beschult und gefördert. Die Förderklassen plus umfassen 4 bis 8 Schülerinnen und Schüler, werden zyklusbezogen geführt und können kommunal oder regional organisiert sein.

Brückenangebot und Zwischenlösungen nach der obligatorischen Schule

Zwischenlösungen bauen eine Brücke zwischen der obligatorischen Schulzeit und der beruflichen Grundbildung. In diesem zusätzlichen Jahr bereiten sich die jugendlichen Personen intensiv auf den Lehrbeginn vor. Im Kanton Aargau stehen dafür das Brückenangebot der Kantonalen Schule für Berufsbildung (ksb) und die Motivationssemester (SEMO) als öffentliche Angebote zur Verfügung.

Brückenangebot der Kantonalen Schule für Berufsbildung (ksb)Das Linkziel ist nicht barrierefrei. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unsere allgemeine Auskunft: Telefon 062 835 35 35, Montag bis Freitag, 07:30 - 17:00 Uhr.

Die Kantonale Schule für Berufsbildung (ksb) führt das offizielle Brückenangebot des Kantons Aargau. Es richtet sich an Jugendliche, die einen Ausbildungsplatz (Lehrstelle EFZ oder EBA) anstreben und bereit sowie in der Lage sind, die damit verbundenen Aufgaben zu leisten. Die ksb begleitet die Jugendlichen auf ihrem Weg in die Berufswelt und unterstützt sie bei der Lehrstellensuche.

Das Brückenangebot ist kostenpflichtig und dauert in der Regel ein Jahr, für Spätimmigrierte maximal zwei Jahre. Es wird an vier Standorten angeboten: Aarau, Baden, Rheinfelden und Wohlen. Die Zuteilung erfolgt durch die Schulleitung. Der Unterricht findet an bis zu fünf Tagen pro Woche statt. Begleitend zum Unterricht können die Jugendlichen ein Praktikum absolvieren, das sie selbstständig organisieren.

Motivationssemester (SEMO)

Das Motivationssemester (SEMO) unterstützt jugendliche Erwerbslose bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz oder nach einem anderen Einstieg in die Berufswelt. Es vermittelt erste Erfahrungen im Berufsleben und hilft bei der Erarbeitung von neuen Perspektiven und besteht aus Bildung, Arbeit und Bewerbungstraining. Es ist eine Zwischenlösung neben den schulischen Brückenangeboten der Kantonalen Schule für Berufsbildung.

Voraussetzungen Zwischenlösungen (PDF, 2 Seiten, 118 KB)

Informationsbroschüre für Eltern

Hinweis:Hinweis

Die Elterninformationen stehen ausschliesslich in digitaler Form zur Verfügung.