Hinweis:Hinweis
Die Elterninformationen stehen ausschliesslich in digitaler Form zur Verfügung.
Alle Kinder und Jugendlichen, die im Kanton Aargau leben, unterstehen der Schulpflicht. Sie dauert elf Jahre. Der Kindergarten dauert zwei, die Primarschule sechs, die Oberstufe drei Jahre.
Kinder, die bis zum 31. Juli den 4. Geburtstag feiern, treten im folgenden August in den Kindergarten ein und werden damit schulpflichtig. Die Schulpflicht dauert mit dem obligatorischen Kindergarten in der Regel elf Jahre.
Die obligatorische Schulzeit besteht aus dem zweijährigen Kindergarten, der Primarschule und der Oberstufe bzw. Sekundarstufe I. Die Primarschule dauert sechs und die Oberstufe drei Jahre. Die Oberstufe gliedert sich in die drei Schultypen Realschule, Sekundarschule und Bezirksschule. Daneben gibt es noch besondere Schulungsformen, die auf Kinder mit besonderen Bedürfnissen ausgerichtet sind wie die Kleinklasse und die Einschulungsklasse.
Der Unterricht an den staatlichen Schulen ist während der obligatorischen Schulpflicht inkl. dem Kindergarten kostenlos. Die Gemeinden geben den Schülerinnen und Schülern die Lehrmittel und Schulmaterialien unentgeltlich ab.
Der Kindergarten ist Teil der Volksschule. Im Kindergarten können Kinder mit Gleichaltrigen spielen und wichtige Erfahrungen sammeln. Sie werden in ihrer Persönlichkeitsentwicklung gefördert und lernen, selbstständig zu handeln. Ebenso sammeln sie Erfahrungen im Zusammenleben in einer grösseren Gruppe und entwickeln Selbstvertrauen.
Kindergarten und Schule haben gemeinsame Ziele: Sie fördern die Selbst-, Sozial- und Sachkompetenz. Es wird nach einem Lehrplan gearbeitet, der aufzeigt, welche Fähigkeiten und Fertigkeiten im Kindergarten gefördert werden sollen.
Der Kindergarten fördert die Entwicklung der Wahrnehmungs-, Ausdrucks- und Gemeinschaftsfähigkeit des Kindes. Er schafft die Voraussetzungen für das schulische Lernen.
Die Primarschule dauert sechs Jahre und umfasst die 1. bis 6. Klasse.
In den ersten Schuljahren werden die Persönlichkeit des Kindes sowie sein Sinn für gemeinschaftliches Arbeiten gestärkt und Fertigkeiten im Lesen, Schreiben und Rechnen vermittelt. Besondere Sorgfalt wird auf die Entfaltung im Bereich der musischen Fächer Musik, Gestalten und Bewegung und Sport gelegt. Nach und nach wird ein grösseres Gewicht auf Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit gelegt.
Der Unterricht berücksichtigt den unterschiedlichen Stand der Lernfähigkeiten und die unterschiedlichen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler durch die Differenzierung des Lernangebots. Zu den individuellen Lernprozessen gehören Teilschritte in Partner- und Teamarbeit. Ermutigung, Anerkennung, Fehlertoleranz und Abwechslung bei den Lernformen unterstützen den Lernprozess.
Die Lernziele und Lerninhalte der Primarschule sind im Lehrplan der Volksschule festgelegt.
Schulpflichtige, aber noch nicht in allen Teilen schulfähige Kinder haben in grösseren Gemeinden die Möglichkeit, die Einschulungsklasse (EK) zu besuchen. Der Lehrstoff der 1. Primarschulklasse wird verteilt auf zwei Jahre erarbeitet. Am Ende der Einschulungsklasse erfolgt in der Regel ein definitiver Übertritt in die 2. Klasse der Primarschule.
Für den Übertritt in die Oberstufe gilt das Empfehlungsverfahren.
Die Oberstufe der aargauischen Volksschule gliedert sich in die drei Schultypen Real-, Sekundar- und Bezirksschule und dauert drei Jahre.
Die Zuweisung der Kinder in die drei Schultypen erfolgt durch die Schule auf Grund der Empfehlung der Lehrerin oder des Lehrers der letzten Klasse der Primarschule in Zusammenarbeit mit den Eltern. Wenn sich die Eltern oder die Schülerin/der Schüler der Beurteilung der Schule nicht anschliessen können, entscheidet die für den Entscheid zuständige Stelle (Schulleitung oder Gemeinderat) nach Anhörung der Eltern/der Schülerin/des Schülers über die Zuweisung in Stufen, Typen und in die Kleinklasse sowie über die Beförderung und Versetzung.
Fähige und motivierte Schülerinnen und Schüler der Oberstufe können gemäss der im Schulgesetz verankerten Durchlässigkeit nach festgelegten Bedingungen bzw. Entscheid der zuständigen Stelle auf Empfehlung der abgebenden Lehrperson in einen anderen Oberstufentyp übertreten.
Der Lehrplan auf der Oberstufe (3. Zyklus) baut auf den Kompetenzen auf, die in der Primarschule erworben wurden. Alle Schülerinnen und Schüler der Oberstufe arbeiten an denselben Kompetenzzielen, wobei die Realschülerinnen und -schüler in der Regel die Grundansprüche und die Sekundar- und Bezirksschülerinnen und -schüler auch weiterführende Kompetenzstufen erreichen. So wird die Durchlässigkeit zwischen den Oberstufenschultypen garantiert. Das Wahlpflichtfach- und Wahlfachangebot ist so gestaltet, dass eine Berufswahl nicht vorweggenommen wird.
Die Schülerinnen und Schüler erwerben eine Vielzahl an fachlichen und überfachlichen Kompetenzen, die es ihnen ermöglichen, sich in allen wesentlichen Bereichen der Gesellschaft zu orientieren und wichtige Entwicklungen des Zeitgeschehens nachzuvollziehen. Sie lernen einen angemessenen Umgang mit Mitschülerinnen und Mitschülern und erwachsenen Bezugspersonen, Konflikte zu lösen sowie gemeinsam eine Arbeit anzugehen und durchzuführen. Zudem lernen sie, ihr Handeln zu beurteilen und Verantwortung zu übernehmen.
In der Realschule erwerben die Schülerinnen und Schüler eine breite Allgemeinbildung und die Grundlage für eine Berufslehre.
Die Realschule ist der Oberstufentyp mit grundlegenden Leistungsanforderungen. Der Förderung der Lernmotivation kommt in der Realschule ein besonderes Gewicht zu. Das Anpassen des Unterrichts an das unterschiedliche Lerntempo sowie das häufige Üben und Festigen des Erlernten sind wichtige Anliegen. Nach der Realschule erlernen die meisten Jugendlichen einen Beruf des Handwerks, der Industrie oder im Bereich Gesundheit und Soziales.
Die Sekundarschule vermittelt eine erweiterte Grundausbildung und schafft die Voraussetzungen für eine berufliche Ausbildung oder eine schulische Anschlusslösung.
Die Sekundarschule ist der Oberstufentyp mit erweiterten Leistungsanforderungen. Von den Schülerinnen und Schülern werden Lernfähigkeit, geistige Beweglichkeit und Abstraktionsvermögen gefordert. Sekundarschülerinnen und -schüler erwerben die Kompetenzen, um eine anspruchsvolle berufliche Ausbildung absolvieren zu können. Auf Basis der Noten im Abschlussjahr können sie sich auch für eine Fachmittelschule (FMS), Wirtschaftsmittelschule (WMS), Informatikmittelschule (IMS) oder für eine Berufsmittelschule (BMS) qualifizieren.
Die Bezirksschule bereitet sowohl auf eine anschliessende anspruchsvolle Berufslehre wie auch auf den Besuch weiterführender Schulen auf der Sekundarstufe II vor.
Die Bezirksschule ist der Oberstufentyp mit hohen Leistungsanforderungen. Bezirksschülerinnen und -schüler können sich auf Basis der Noten im Abschlussjahr für eine Mittelschule (Gymnasium, Fachmittelschule FMS, Wirtschaftsmittelschule WMS, Informatikmittelschule IMS, Berufsmittelschule BMS) qualifizieren. Gut die Hälfte der Absolventinnen und Absolventen treten eine Berufslehre im Bereich von Handwerk, Industrie und Handel an, die übrigen besuchen eine Mittelschule.
Die Kleinklasse kann im letzten Jahr der Oberstufe als Werkjahr, das letzte Jahr an der Real- und Sekundarschule als Berufwahljahr absolviert werden. Die Integrations- und Berufsfindungsklasse ist ein spezielles Abschlussjahr für spätzugereiste fremdsprachige Schülerinnen und Schüler.
Das Berufswahljahr ist eine besondere Form der Oberstufe im Abschlussjahr der Volksschule. Das Angebot eignet sich für Schülerinnen und Schüler aller Leistungstypen der Oberstufe, die beim Entscheid für einen Beruf und bei der Lehrstellensuche intensive Unterstützung brauchen.
Das Berufswahljahr wird an folgenden Standorten geführt:
Das Werkjahr ist eine besondere Form der Oberstufe im Abschlussjahr der Volksschule. Schülerinnen und Schüler werden dabei begleitet, eine für sie geeignete Berufsausbildung oder eine Berufstätigkeit zu finden. Das Werkjahr eignet sich für praktisch begabte Schülerinnen und Schüler aus der Kleinklasse oder der Realschule.
Das Werkjahr wird an folgenden Standorten geführt:
Die Integrations- und Berufsfindungsklasse IBK ist ein letztes Oberstufenjahr, das auf die spezifischen Bedürfnisse von spät zugereisten Jugendlichen zugeschnitten ist. Sie schafft die Voraussetzungen für eine berufliche Ausbildung bzw. Eingliederung.
Eine IBK wird an folgenden Schulen geführt:
Weitere Informationen zu den Aufnahmebedingungen.
Das Schulgesetz legt fest, dass für Kinder und Jugendliche mit besonderen schulischen Bedürfnissen eine spezielle Förderung angeboten wird.
Kleinklassen gibt es auf der Primarstufe und der Oberstufe. Sie dienen der Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Lernschwierigkeiten, die dem Unterricht in Regelklassen nicht zu folgen vermögen. Lernziele und Stoffpläne sowie die Pflichtstunden der entsprechenden Regelklassen sind für die Kleinklassen wegleitend, aber nicht verbindlich. Die Klassengrösse ist aufgrund der besonderen Bildungsbedürfnisse der Lernenden kleiner als in den Regelklassen.
Innerhalb der Kleinklasse gibt es weder eine Beförderung noch eine Rückversetzung. Schülerinnen und Schüler, welche die Lernziele der Regelschule erreichen, erhalten am Ende des Schuljahrs zusätzlich zum Lernbericht ein Zeugnis und werden in die ihrem Bildungsstand entsprechende Regelklasse versetzt.
Lern- und leistungswillige Personen, die eine Abschlussklasse der Sekundarstufe I absolviert haben, keine direkte Anschlusslösung gefunden haben und sich intensiv auf eine berufliche Grundbildung vorbereiten möchten, haben die Möglichkeit, ein vollschulisches oder mit Praktika kombiniertes Brückenangebot zu nutzen. Die in der Regel einjährigen Lehrgänge dienen der individuellen Vertiefung der Allgemeinbildung sowie der gezielten Förderung und Entwicklung der Persönlichkeit im Hinblick auf die angestrebte berufliche Laufbahn. Die Lernenden werden bei der Suche nach einem angemessenen Praktikums- und Ausbildungsplatz unterstützt.
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