Umwandlung Lehrvertrag beantragen
Ein Wechsel des Bildungsniveaus z.B. von EFZ zu EBA. von EBA zu EFZ oder innerhalb der EFZ-Stufe erfordert einen neuen Lehrvertrag. Dieser kann direkt über das Lehrbetriebsportal eingereicht werden. Wird der neue Vertrag genehmigt, wird der bisherige Vertrag automatisch beendet, sofern die Vertragsparteien identisch bleiben.
Voraussetzungen
- Ein Wechsel von einer EFZ-Ausbildung zu einer EBA-Ausbildung ist nur möglich, wenn die verbleibende Ausbildungsdauer auf Stufe EBA mindestens ein Jahr (zwei volle Semester) beträgt.
- Ein Wechsel von einer EBA-Ausbildung zu einer EFZ-Ausbildung ist möglich, wenn die lernende Person die erforderlichen schulischen und praktischen Voraussetzungen erfüllt. Der Wechsel erfolgt in der Regel während der Probezeit oder bis Ende des ersten Semesters.
- Ein Wechsel innerhalb der EFZ-Ausbildung (Stufenwechsel) ist in der Regel bis Ende des zweiten Semesters möglich.
Ablauf
- Schritt 1: Die zuständige Person des Lehrbetriebs erfasst den Lehrvertrag im Lehrbetriebsportal(öffnet in einem neuen Fenster) über das Register "Lehrverhältnisse". Der Lehrvertrag beinhaltet auch die Anmeldung an die Berufsfachschule im Kanton Aargau. Ist der Schulort ausserkantonal, hat durch den Lehrbetrieb eine separate Anmeldung an die entsprechende Berufsfachschule zu erfolgen. Aus persönlichen Gründen kann ein von der Schulortzuteilungsliste abweichender Schulort bewilligt werden. Hierfür muss ein Gesuch um Schulortswechsel gestellt werden.
- Schritt 2 (optional): Im Formular Zusatzvereinbarung zum Lehrvertrag können Fremdsprachaufenthalte sowie Fremdsprachen- und Informatikzertifikate geregelt werden.
Online-Formular Zusatzvereinbarung zum Lehrvertrag(öffnet in einem neuen Fenster) - Schritt 3: Sind alle Angaben erfasst, sind die Lehrvertrags-Daten elektronisch an die Abteilung Berufsbildung und Mittelschule zur Prüfung zu übermitteln.
- Schritt 4: Die Abteilung Berufsbildung und Mittelschule prüft die Daten und gibt den Lehrvertrag zur Unterzeichnung frei. Die Information zur Freigabe erfolgt per E-Mail.
- Schritt 5: Der freigegebene Lehrvertrag und gegebenenfalls die Zusatzvereinbarung werden in zweifacher Ausführung gedruckt und durch die Vertragsparteien (lernende Person, ggf. gesetzliche Vertretung und zuständige Person des Lehrbetriebs) unterzeichnet.
- Schritt 6: Die zuständige Person des Lehrbetriebs bestätigt die Unterzeichnung des Lehrvertrags im Lehrbetriebsportal. Erst durch diese Bestätigung ist der Lehrvertrag rechtsgültig.
- Schritt 7: Die Lehrvertragsparteien erhalten die Auflösungsbestätigung des alten Lehrvertrags per E-Mail.
Sollten Sie noch nicht über einen Zugang zum Lehrbetriebsportal verfügen, können Sie diesen hier beantragen:
Fristen und Termine
- Innerhalb der Probezeit möglich
- In der Regel auf Semesterende
Kosten
Keine
Rechtliche Grundlagen
- Berufsbildungsgesetz BBG Art. 14 (SR 412.10)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Berufsbildungsverordnung BBV Art. 8 (SR 412.101)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Obligationenrecht Art. 344–346a (SR 220)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Gesetz über die Berufs- und Weiterbildung (SAR 422.200)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über die Berufs- und Weiterbildung (SAR 422.211)(öffnet in einem neuen Fenster)