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Berufsvorbereitung & Zwischenlösungen

Angebote für spätimmigrierte Jugendliche und Erwachsene

Spätimmigrierten Personen ohne anerkannten Berufs- oder weiterführenden Schulabschluss stehen je nach Alter und Herkunft verschiedene Angebote zur Berufsvorbereitung und zur Förderung der beruflichen Integration zur Verfügung.

Zugewanderte sollen rasch für sich selbst sorgen können. Dafür werden sie mit Angeboten unterstützt, die ihre Anschlussfähigkeit für das Schweizer Berufsbildungssystem und für den Schweizer Arbeitsmarkt verbessern.

Für spätimmigrierte Jugendliche und Erwachsene, die am Ende oder nach der Volksschule durch den Familiennachzug in die Schweiz kommen, und für eingewanderte Personen aus dem Asylbereich (Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene) gestaltet sich der Zugang zum Arbeitsmarkt besonders schwierig. Die nachfolgenden Angebote richten sich deshalb insbesondere an diese beiden Gruppen.

Vorgelagerte Massnahmen für spätimmigrierte Jugendliche und junge Erwachsene

Für spätimmigrierte Jugendliche und junge Erwachsene aus EU/EFTA- oder Drittstatten ausserhalb des Asylbereichs, die meist im Familiennachzug eingereist sind, steht bei Interesse an der beruflichen Grundbildung ein kantonales Beratungsangebot zur Verfügung. Ebenfalls besteht die Möglichkeit der Finanzierung vorbereitender Massnahmen, wie zum Beispiel Sprachkursen.

Voraussetzungen

  • 16 – 40 Jahre alt
  • Aufenthaltsbewilligung B (EU-/EFTA-/Drittstaaten) oder Niederlassungsbewilligung C (EU-/EFTA-/Drittstaaten)
  • In gewissen Fällen: Schweizer Staatsbürgerschaft (Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer)
  • Bei der Einreise in die Schweiz nicht mehr volksschulpflichtig
  • Wohnort im Kanton Aargau
  • Kein in der Schweiz anerkannter Abschluss auf Sekundarstufe II (abgeschlossene Berufslehre oder Mittelschule)
  • Interesse am Einstieg in die berufliche Grundbildung

Beratung

Die teilnehmenden Personen werden in der Beratung dabei unterstützt, den für sie geeigneten Weg in die berufliche Grundbildung zu finden. Auch werden die Voraussetzungen dafür geklärt. Bei Bedarf kann für die Beratung ein/e Übersetzer/-in beigezogen werden. Die Beratung ist für die Teilnehmenden kostenlos.

16- bis 20-Jährige

  • Beratung bei ECAP in Aarau
  • Dauer: 1 Termin, ca. einen halben Tag
  • Inhalte: Test zur Einstufung der Deutschkenntnisse, Information über Bildungswege, Prüfen der Voraussetzungen für Einstieg in passendes Brückenangebot
  • Mögliche Ziele: Brückenangebot Integration(öffnet in einem neuen Fenster) an der Kantonalen Schule für Berufsbildung, direkter Einstieg in Berufslehre

21- bis 40-Jährige

  • Beratung bei ask! Beratungsdienste für Ausbildung und Beruf in Aarau
  • Dauer: nach individuellem Bedarf, 2 bis 3 Termine
  • Inhalte: nach individuellen Voraussetzungen, Berufsinteressenstest, Information über Wege in die berufliche Grundbildung und deren Anforderungen sowie Prüfen der Voraussetzungen
  • Mögliche Ziele: Integrationsvorlehre, direkter Einstieg in eine Berufslehre EBA oder EFZ, Berufsabschluss für Erwachsene

Anmeldung

Interessierte Personen werden durch die Erstinformationsstellen (Einwohnerdienste der Gemeinden im ganzen Kanton Aargau, Regionale Integrationsfachstellen RIF und Anlaufstelle Integration Aargau AIA) mittels folgendem Online-Anmeldeformular zur Beratung angemeldet.

Nach der Anmeldung werden die Teilnehmenden telefonisch für die Vereinbarung eines Beratungstermins kontaktiert.

Vorbereitende Massnahmen

Wenn in der Beratung Nachholbedarf für den weiteren Bildungsweg erkannt wird, können neu von Kantonsseite Massnahmen finanziert werden, um diese Lücke zu schliessen: Zum Beispiel Deutschkurse oder Kurse zur Förderung anderer Kompetenzen. In diesem Fall suchen die Beratungsstellen gemeinsam mit den Teilnehmenden nach einem geeigneten Angebot. Auf Grundlage einer Empfehlung des Beratungsanbieters stellt die Abteilung Berufsbildung und Mittelschule eine Kostengutsprache dafür aus.

Integrationsvorlehre für Erwachsene

Die einjährige Integrationsvorlehre (INVOL) bereitet als Brückenangebot Erwachsene (über 21 Jahre) anerkannte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen, spät zugewanderte Personen aus EU-/EFTA- und Drittstaaten sowie Personen mit Schutzstatus S, während einem Jahr branchenspezifisch auf den Einstieg in die berufliche Grundbildung vor (Eidgenössisches Berufsattest EBA oder Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ).

Die INVOL-Lernenden arbeiten an drei Tagen pro Woche im Betrieb und besuchen an zwei Tagen die Berufsfachschule.

Abklärung und Begleitung

Das Ziel nach der Integrationsvorlehre ist der Abschluss eines Lehrvertrags. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, wird die schulische und praktische Eignung der interessierten Personen vor Antritt des Programms sorgfältig mit einer Potenzialabklärung (PA INVOL) abgeklärt. Darin enthalten ist auch ein Schnuppereinsatz in einem Betrieb des angestrebten Berufsfelds.

Detaillierte Informationen zur INVOL und die Anmeldung für die Potenzialabklärung finden Sie auf der Seite Integrationsvorlehre für Erwachsene.

Häufige Fragen und Antworten

Können sich Personen aus dem Asylbereich für die Beratung zur Berufsbildung anmelden?

  • Personen, die über ein Asylgesuch oder ein Gesuch für Schutzstatus S in die Schweiz eingereist sind, haben keinen Zugang zu diesem spezifischen Angebot.
  • Personen mit Status VA/FL, N oder mit Schutzstatus S werden im Rahmen der vorhandenen Massnahmen der Integrationsagenda (IAS) oder des Programm S begleitet und beraten.

Kann ich mich selber für das Beratungsangebot anmelden?

Können für die Beratungsgespräche bei ECAP und ask! Dolmetschende beigezogen werden? Oder müssen die Personen bei diesen Beratungsgesprächen eine Person mitbringen, die beim Übersetzen unterstützt?

  • Für Beratungsgespräche bei ECAP oder ask! können bei Bedarf Dolmetschende beigezogen werden. Sie müssen keine Person mitbringen, die für Sie übersetzt.
  • Die Kosten für die Dolmetschenden werden vom Kanton übernommen. Es entstehen somit keine Kosten für die Teilnehmenden.

Gibt es begrenzte Plätze für die Beratungsgespräche und vorbereitenden Massnahmen?

Nein, die Plätze sind nicht begrenzt.

Muss ich etwas für die Beratung bezahlen?

Für die Beratung fallen für die Teilnehmenden keine Kosten an.

Wie werde ich nach der Anmeldung zur Beratung (durch die Erstinformationsstelle) über weitere Schritte informiert?

Der Anbieter (ECAP oder ask!) kontaktiert Sie für einen Termin.

Kann ich für das Beratungsangebot anmeldet werden, wenn ich mich in einem Praktikum befinde?

Ja, solange die Kriterien für die Anmeldung erfüllt sind.

Habe ich als Auslandschweizerin oder Auslandschweizer Zugang zum Beratungsangebot?

Ja, sofern Interesse an Bildung und auch Nachholbedarf vorhanden ist. Es gelten die gleichen Bestimmungen wie für die restliche Zielgruppe.

Gibt es Wartezeiten für die Beratung bei ECAP/ask! ?

Personen werden innerhalb von 15 Arbeitstagen (3 Wochen) nach Anmeldung zum Beratungsgespräch eingeladen.

Muss ich etwas bezahlen, wenn ich nach der Beratung einen Sprachkurs besuchen muss?

  • Personen, die im Rahmen der Beratung für weiterführende Kurse (vorbereitende Massnahmen) angemeldet werden, müssen für diese nichts bezahlen.
  • Es erfolgt eine Prüfung durch das Departement BKS mit anschliessender Kostengutsprache und Finanzierung. Es braucht eine Empfehlung des Beratungsanbieters (ECAP oder ask!). Wenn eine Empfehlung vorliegt und die Prüfung durch das Departement BKS positiv ist, werden die Kosten übernommen (keine Kosten für Teilnehmende).
  • Ohne Besuch der Beratung können keine vorbereitenden Massnahmen finanziert werden.
  • Es werden nur die Kosten für die Beratung sowie bei Bedarf für weitere Kurse (vorbereitende Massnahmen) übernommen. Weitere Kosten (zum Beispiel für Zugtickets oder Verpflegung) müssen die Teilnehmenden selbst übernehmen.

Was sind vorbereitende Massnahmen?

  • Grundsätzlich gelten Deutschkurse und bei Bedarf Kurse für weitere Grundkompetenzen, die für den Eintritt in das definierte Bildungsziel nötig sind, als vorbereitende Massnahmen.
  • Wenn das Ziel der Eintritt in eine Mittelschule ist, gelten nur Deutschkurse als vorbereitende Massnahmen im Rahmen des Programm INVOL. Nicht finanziert werden Sprachkurse bspw. in Französisch für den Eintritt in die Mittelschulen.

Ist die Finanzierung der vorgelagerten Massnahmen (Beratung und vorbereitende Massnahmen) unabhängig von der finanziellen Situation der Person/Familie möglich?

Ja. Die Finanzierung erfolgt unabhängig der wirtschaftlichen Situation der Familie. Zentral ist der Bedarf der Person.

Sind die vorgelagerten Massnahmen (Beratung und vorbereitende Massnahmen wie Deutschkurse oder andere) stipendienberechtigt?

Nein. Die vorgelagerten Massnahmen (Beratung und vorbereitende Massnahmen) sind nicht stipendienberechtigt.

Ist der Besuch eines Brückenangebots (bspw. INVOL oder Angebot an der kantonalen Schule für Berufsbildung (ksb)) stipendienberechtigt?

Ja. Für die INVOL, die ksb oder andere passende Angebote für den Einstieg in die Berufsbildung können bei der Sektion Stipendien Anträge gestellt werden.