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Portal Beschäftigung

Informationen zum Aufenthaltsstatus

Es wird unterschieden zwischen Beschäftigungsangeboten für Asylsuchende im laufenden Verfahren (Status N) und für Personen mit geregeltem Aufenthalt (vorläufig aufgenommene Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer mit Status F und anerkannte Flüchtlinge mit Status B). Bei Personen mit Ausweis F und B steht die sprachliche, soziale und berufliche Integration im Vordergrund.