Es wird unterschieden zwischen Beschäftigungsangeboten für Asylsuchende im laufenden Verfahren (Status N) und für Personen mit geregeltem Aufenthalt (vorläufig aufgenommene Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer mit Status F und anerkannte Flüchtlinge mit Status B). Bei Personen mit Ausweis F und B steht die sprachliche, soziale und berufliche Integration im Vordergrund.