Personen mit Ausweis N
Asylsuchende mit Ausweis N sind Personen im laufenden Asylverfahren.
Asylsuchende (Ausweis N) sind während der gesamten Dauer des Verfahrens in Asylstrukturen (kantonale oder kommunale Unterkünfte) wohnhaft und dürfen in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts keine Erwerbstätigkeit ausüben. Danach ist eine Erwerbstätigkeit bewilligungspflichtig. Arbeitgeber müssen den Inländervorrang sowie orts-, berufs- und branchenübliche Lohn- und Arbeitsbedingungen einhalten. Asylsuchende erhalten Sozialhilfe nach Asylansätzen, wobei der Kostenersatz durch den Kanton zeitlich unbeschränkt ist. Dies bedeutet, dass der Kanton die in den Gemeinden anfallenden Kosten übernimmt.
Beschäftigungsangebote
Personen mit Status N sollen einer sinnvollen Beschäftigung nachgehen können, die zu einer besseren Bewältigung ihres Alltags beiträgt. Sie haben keinen rechtlichen Anspruch auf Integrationsmassnahmen. Der Fachbereich Dienstleistungen Asyl (FDA) des Kantonalen Sozialdienstes (KSD) ist für kantonale Beschäftigungsprogramme und Deutschkurse zuständig, die ausschliesslich für Personen mit Status N offenstehen. Des Weiteren bieten auch Gemeinden, Vereine, Institutionen und Private Beschäftigungsmöglichkeiten an.
Kostenübernahme bei Asylsuchenden (N)
Bei der Beschäftigung dieser Personengruppe müssen die Kosten durch den Anbieter übernommen werden und können nicht dem Kanton in Rechnung gestellt werden. Zu den Kosten zählen beispielsweise die Motivationsentschädigung (max. 150 Franken pro Monat / 7 Franken pro Einsatztag), Transport- und Verpflegungskosten für die Asylsuchenden sowie Personalkosten seitens der Anbieter.
Ausgenommen sind Beschäftigungsprogramme, welche durch den KSD finanziert werden.
Sprachkurse für Personen im laufenden Asylverfahren
Deutsch- und Alphabetisierungskurse
Deutsch- und Alphabetisierungskurse sind für Jugendliche ab 16 Jahren und Erwachsene vorgesehen. Alle dem Kanton neu zugewiesenen Asylsuchenden (Status N) werden automatisch zum Deutsch Einstufungstest aufgeboten.
Der Einschulungsvorbereitungskurs (EVK)
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche, die während des laufenden Asylverfahrens in den Unterkünften des Kantonalen Sozialdienstes untergebracht sind, werden wann immer möglich in Einschulungsvorbereitungskursen (EVK) auf den Übertritt in die Volksschule vorbereitet. Der Unterricht für Kinder auf Stufe Kindergarten und Primarschule orientiert sich an einem Richtwert von 15 Wochenlektionen. Für Jugendliche an der Sekundarstufe I sind bis zu 20 Wochenlektionen vorgesehen. Der Unterricht wird in der Regel täglich von Montag bis Freitag in kleinen Klassen durchgeführt.
Es findet eine individuelle Vorbereitung auf den Regelunterricht statt. Im Vordergrund stehen das Erlernen der deutschen Sprache, der Grundlagen der Mathematik sowie die Weiterentwicklung der überfachlichen Kompetenzen. Zudem werden die Kinder und Jugendlichen mit den kantonal üblichen Unterrichtssettings vertraut gemacht.
Die EVK werden vom Kanton angeboten und an verschiedenen Standorten durchgeführt. Ein Wechsel in die Regelschule findet unabhängig vom Lernfortschritt des Kindes statt. Beim Austritt aus dem EVK erstellt die EVK-Lehrperson einen Schulbericht, welcher die Kompetenzen der Schülerin oder des Schülers sowie eine Einstufungsempfehlung festhält. Aufgrund der Schulpflicht für alle Kinder und Jugendliche, die in der Schweiz leben, sind Kinder und Jugendliche aus dem Asylbereich, die keinen EVK besuchen können, direkt in die öffentliche Schule einzuschulen.