Teilnehmende für Beschäftigungsangebote melden
Teilnehmende von nicht öffentlich publizierten Beschäftigungsangeboten sind dem Kantonalen Sozialdienst (KSD) mit dem untenstehenden Formular zu melden. Der KSD prüft im Anschluss, ob eine Beschäftigung möglich ist. Erst nach Bestätigung des KSD darf die Person beschäftigt werden.