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Bildung

Berufsvorbereitung

Spätimmigrierte Jugendliche und junge Erwachsene, die erst nach vollendetem 16. Lebensjahr in die Schweiz einreisen, können nicht mehr in die Volksschule eintreten. Seit Schuljahr 2017/2018 werden deshalb für spätimmigrierte Personen zielgruppenspezifische Bildungsangebote geführt.

Eine Mehrheit der spätimmigrierten Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die in den vergangenen Monaten in der Schweiz angekommen sind, wird sehr wahrscheinlich längerfristig hier bleiben. Es ist deshalb wichtig, diese Jugendlichen so rasch wie möglich zu integrieren. Der Regierungsrat hat Ende Dezember 2016 die Entflechtung des Integrationsprogramms und die damit einhergehende neue Angebotsstruktur gutgeheissen. Ab Schuljahr 2017/18 starteten somit zielgruppenspezifische Bildungsangebote, die sich nach "Alter" und "Grad der Vorbildung" unterscheiden. Das Angebot soll den verschiedenen Zielgruppen den Weg in die berufliche Grundbildung oder in den Arbeitsmarkt ermöglichen.

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16 bis 20 Jahre mit Vorbildung

Für Spätimmigrierte bestehen verschiedene Angebote mit dem Ziel, die jungen Menschen in ihren Integrationsbestrebungen, beim Einstieg in die Berufswelt und die weiterführenden Schulen zu unterstützen.

Vorbereitende Massnahmen der Sprach- und Grundkompetenzförderung für Spätimmigrierte

Vorbereitende Massnahmen der Sprach- und Grundkompetenzförderung für Spätimmigrierte

Die vorbereitenden Massnahmen der Sprach- und Grundkompetenzförderung für Spätimmigrierte unterstützen diese darin, die Aufnahmekriterien für die Kantonale Schule für Berufsbildung ksb oder für andere Massnahmen für Spätimmigrierte zu erreichen.

Der Prozess und die Anmeldung unterscheiden sich je nach Status der spätimmigrierten Personen:

Spätimmigrierte der Asylschiene

Dazu gehören Asyl-/Schutzsuchende, Flüchtlinge, vorläufig Aufgenommene und Personen mit Schutzstatus S mit Ausweis B oder F mit Flüchtlingseigenschaft oder vorläufiger Aufnahme, N (Asylsuchende), S (Schutzsuchende oder Schutzgewährung)

  • LINK folgt von MIKA

Spätimmigrierte aus EU/EFTA/Drittstaaten

Für spätimmigrierte Jugendliche und junge Erwachsene aus EU/EFTA- oder Drittstatten ausserhalb des Asylbereichs, die meist im Familiennachzug eingereist sind, steht bei Interesse an der beruflichen Grundbildung ein kantonales Beratungsangebot zur Verfügung. Ebenfalls besteht die Möglichkeit der Finanzierung vorbereitender Massnahmen, wie zum Beispiel Sprachkursen.

Volksschulabgänger/innen, welche die Aufnahmekriterien der Kantonalen Schule für Berufsbildung noch nicht erfüllen

  • Kriterien ksb LINK

Bei Fragen zu Anschlusslösungen von Schülerinnen und Schülern, die bis zum Abschluss der Volksschule voraussichtlich noch kein Sprachniveau in Deutsch auf der Stufe A1 erreichen werden, sind die Schulen gebeten, mit der Abteilung Volksschule Kontakt aufzunehmen.

Brückenangebot Integration

Brückenangebot Integration

Das Brückenangebot Integration dauert zwei Jahre und wird an der Kantonalen Schule für Berufsbildung (ksb) durchgeführt. Unterrichtsschwerpunkte sind Deutsch als Zweitsprache, Berufsfindung sowie erweiterte Integrations- und Grundkompetenzförderung in Mathematik, Allgemeinbildung und sozialem Lernen. Im zweiten Jahr kann das Angebot mit einem Praktikum (ein bis zwei Tage pro Woche) kombiniert werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Kantonalen Schule für Berufsbildung.

brückenangebot.ch(öffnet in einem neuen Fenster)

16 bis 20 Jahre ohne Vorbildung

Für Spätimmigrierte bestehen verschiedene Angebote mit dem Ziel, die jungen Menschen in ihren Integrationsbestrebungen, beim Einstieg in die Berufswelt und die weiterführenden Schulen zu unterstützen.

Vorbereitende Massnahmen der Sprach- und Grundkompetenzförderung für Spätimmigrierte

Vorbereitende Massnahmen der Sprach- und Grundkompetenzförderung für Spätimmigrierte

Die vorbereitenden Massnahmen der Sprach- und Grundkompetenzförderung für Spätimmigrierte unterstützen diese darin, die Aufnahmekriterien für die Kantonale Schule für Berufsbildung ksb oder für andere Massnahmen für Spätimmigrierte zu erreichen.

Der Prozess und die Anmeldung unterscheiden sich je nach Status der spätimmigrierten Personen:

Spätimmigrierte der Asylschiene

Dazu gehören Asyl-/Schutzsuchende, Flüchtlinge, vorläufig Aufgenommene und Personen mit Schutzstatus S mit Ausweis B oder F mit Flüchtlingseigenschaft oder vorläufiger Aufnahme, N (Asylsuchende), S (Schutzsuchende oder Schutzgewährung)

  • LINK folgt von MIKA

Spätimmigrierte aus EU/EFTA/Drittstaaten

Für spätimmigrierte Jugendliche und junge Erwachsene aus EU/EFTA- oder Drittstatten ausserhalb des Asylbereichs, die meist im Familiennachzug eingereist sind, steht bei Interesse an der beruflichen Grundbildung ein kantonales Beratungsangebot zur Verfügung. Ebenfalls besteht die Möglichkeit der Finanzierung vorbereitender Massnahmen, wie zum Beispiel Sprachkursen.

Volksschulabgänger/innen, welche die Aufnahmekriterien der Kantonalen Schule für Berufsbildung noch nicht erfüllen

  • Kriterien ksb LINK

Bei Fragen zu Anschlusslösungen von Schülerinnen und Schülern, die bis zum Abschluss der Volksschule voraussichtlich noch kein Sprachniveau in Deutsch auf der Stufe A1 erreichen werden, sind die Schulen gebeten, mit der Abteilung Volksschule Kontakt aufzunehmen.

Integrationskurs Grundkompetenzen 2 (IKG 2)

Integrationskurs Grundkompetenzen 2

Der IGK 2 für lernungewohnte Jugendliche, fokussiert sich – im Anschluss an den IKG 1 – auf eine zusätzlich schulische Grundbildung in den Bereichen Deutsch und Grundkompetenzen sowie Be-rufsbildung und hat die Erlangung bzw. Vertiefung des Sprachniveaus A1-Anfänger (GER) zum Ziel. Das einjährige schulische Angebot bereitet Lernende auf den Übertritt in das Brückenangebot Integration der ksb oder auf den Einstieg in die Arbeitswelt vor.

Die Kosten werden vom Kanton getragen. Interessierte spätimmigrierte Jugendliche melden sich per Online-Anmeldeformular(öffnet in einem neuen Fenster) direkt über die Website der ksb an.

Massnahmen Arbeitsmarktintegration

Massnahmen Arbeitsmarktintegration

Für Spätimmigrierte mit weniger Vorbildung, welche die Aufnahmekriterien der Kantonalen Schule für Berufsbildung ksb (16- bis 20-Jährige) oder für die Integrationsvorlehre INVOL nicht erfüllen, stehen Massnahmen zur Heranführung an den Arbeitsmarkt bereit.

Personen der Asylschiene

Für Personen der Asylschiene werden u.a. im Rahmen der Integrationsagenda Schweiz IAS in der durchgehenden Fallführung Arbeitsintegrationsprogramme für Spätimmigrierte AMISI angeboten.

LINK (Weitere Informationen zur Anmeldung ).

Personen aus EU/EFTA/Drittstaatenraum

Für Spätimmigrierte mit geringerem Bildungsrucksack aus dem EU/EFTA/Drittstaatenraum bietet die Regelstruktur die Angebote der Regionalen Arbeitsvermittlung RAV und Kooperation Arbeitsmarkt (AMIplus) an.

Link folgt von MIKA

Wer das Aufnahmekriterium für die Angebote der RAV und Kooperation Arbeitsmarkt (abgeschlossenes Niveau GER A2) nicht erfüllt, kann über weitere Grundkompetenzförderkurse im Rahmen der Kampagne "Einfach-besser!" mit Bildungsgutscheinen diese Lücke schliessen.

21 bis 25 Jahre mit Vorbildung

Für die 21- bis 25-Jährigen sind arbeitsmarktliche Massnahmen mit Bildungsanteilen geplant. Für Personen mit grösserem Bildungsrucksack (Zielgruppe 3) ist die vom Bund lancierte Integrationsvorlehre INVOL angedacht. Für diejenigen mit wenig Vorbildung (Zielgruppe 4) sind Massnahmen zur Hinführung an den Arbeitsmarkt vorgesehen. Alle diese Massnahmen haben zum Ziel, das Risiko einer Abhängigkeit von der Sozialhilfe mittel- und langfristig zu reduzieren.

Vorbereitende Massnahmen der Sprach- und Grundkompetenzförderung für Spätimmigrierte

Vorbereitende Massnahmen der Sprach- und Grundkompetenzförderung für Spätimmigrierte

Die vorbereitenden Massnahmen der Sprach- und Grundkompetenzförderung für Spätimmigrierte unterstützen diese darin, die Aufnahmekriterien für die Kantonale Schule für Berufsbildung ksb oder für andere Massnahmen für Spätimmigrierte zu erreichen.

Der Prozess und die Anmeldung unterscheiden sich je nach Status der spätimmigrierten Personen:

Spätimmigrierte der Asylschiene

Dazu gehören Asyl-/Schutzsuchende, Flüchtlinge, vorläufig Aufgenommene und Personen mit Schutzstatus S mit Ausweis B oder F mit Flüchtlingseigenschaft oder vorläufiger Aufnahme, N (Asylsuchende), S (Schutzsuchende oder Schutzgewährung)

  • LINK folgt von MIKA

Spätimmigrierte aus EU/EFTA/Drittstaaten

Für spätimmigrierte Jugendliche und junge Erwachsene aus EU/EFTA- oder Drittstatten ausserhalb des Asylbereichs, die meist im Familiennachzug eingereist sind, steht bei Interesse an der beruflichen Grundbildung ein kantonales Beratungsangebot zur Verfügung. Ebenfalls besteht die Möglichkeit der Finanzierung vorbereitender Massnahmen, wie zum Beispiel Sprachkursen.

Volksschulabgänger/innen, welche die Aufnahmekriterien der Kantonalen Schule für Berufsbildung noch nicht erfüllen

  • Kriterien ksb LINK

Bei Fragen zu Anschlusslösungen von Schülerinnen und Schülern, die bis zum Abschluss der Volksschule voraussichtlich noch kein Sprachniveau in Deutsch auf der Stufe A1 erreichen werden, sind die Schulen gebeten, mit der Abteilung Volksschule Kontakt aufzunehmen.

Integrationsvorlehre

Integrationsvorlehre

Die INVOL bereitet als Brückenangebot erwachsene anerkannte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen, sowie Personen mit Schutzstatus S, branchenspezifisch auf den Einstieg in die berufliche Grundbildung vor (Eidgenössisches Berufsattest EBA oder Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ). Es richtet sich an Personen im Alter von 21. bis ca. 40 Jahren.

Die INVOL-Lernenden arbeiten während einem Jahr an drei Tagen pro Woche im Betrieb und besuchen an zwei Tagen die Berufsfachschule. Im Betrieb sammeln sie praktische Erfahrungen im angestrebten Berufsfeld, in der Berufsfachschule erwerben sie berufskundliche und allgemeinbildende Kompetenzen (Fachsprache, Berufskunde).

Weitere Informationen finden Sie unter:

21 bis 25 Jahre ohne Vorbildung

Für die 21- bis 25-Jährigen sind arbeitsmarktliche Massnahmen mit Bildungsanteilen geplant. Für Personen mit grösserem Bildungsrucksack (Zielgruppe 3) ist die vom Bund lancierte Integrationsvorlehre INVOL angedacht. Für diejenigen mit wenig Vorbildung (Zielgruppe 4) sind Massnahmen zur Hinführung an den Arbeitsmarkt vorgesehen. Alle diese Massnahmen haben zum Ziel, das Risiko einer Abhängigkeit von der Sozialhilfe mittel- und langfristig zu reduzieren.

Vorbereitende Massnahmen der Sprach- und Grundkompetenzförderung für Spätimmigrierte

Vorbereitende Massnahmen der Sprach- und Grundkompetenzförderung für Spätimmigrierte

Die vorbereitenden Massnahmen der Sprach- und Grundkompetenzförderung für Spätimmigrierte unterstützen diese darin, die Aufnahmekriterien für die Kantonale Schule für Berufsbildung ksb oder für andere Massnahmen für Spätimmigrierte zu erreichen.

Der Prozess und die Anmeldung unterscheiden sich je nach Status der spätimmigrierten Personen:

Spätimmigrierte der Asylschiene

Dazu gehören Asyl-/Schutzsuchende, Flüchtlinge, vorläufig Aufgenommene und Personen mit Schutzstatus S mit Ausweis B oder F mit Flüchtlingseigenschaft oder vorläufiger Aufnahme, N (Asylsuchende), S (Schutzsuchende oder Schutzgewährung)

  • LINK folgt von MIKA

Spätimmigrierte aus EU/EFTA/Drittstaaten

Für spätimmigrierte Jugendliche und junge Erwachsene aus EU/EFTA- oder Drittstatten ausserhalb des Asylbereichs, die meist im Familiennachzug eingereist sind, steht bei Interesse an der beruflichen Grundbildung ein kantonales Beratungsangebot zur Verfügung. Ebenfalls besteht die Möglichkeit der Finanzierung vorbereitender Massnahmen, wie zum Beispiel Sprachkursen.

Volksschulabgänger/innen, welche die Aufnahmekriterien der Kantonalen Schule für Berufsbildung noch nicht erfüllen

  • Kriterien ksb LINK

Bei Fragen zu Anschlusslösungen von Schülerinnen und Schülern, die bis zum Abschluss der Volksschule voraussichtlich noch kein Sprachniveau in Deutsch auf der Stufe A1 erreichen werden, sind die Schulen gebeten, mit der Abteilung Volksschule Kontakt aufzunehmen.

Massnahmen Arbeitsmarktintegration

Massnahmen Arbeitsmarktintegration

Für Spätimmigrierte mit weniger Vorbildung, welche die Aufnahmekriterien der Kantonalen Schule für Berufsbildung ksb (16- bis 20-Jährige) oder für die Integrationsvorlehre INVOL nicht erfüllen, stehen Massnahmen zur Heranführung an den Arbeitsmarkt bereit.

Personen der Asylschiene

Für Personen der Asylschiene werden u.a. im Rahmen der Integrationsagenda Schweiz IAS in der durchgehenden Fallführung Arbeitsintegrationsprogramme für Spätimmigrierte AMISI angeboten.

LINK (Weitere Informationen zur Anmeldung ).

Personen aus EU/EFTA/Drittstaatenraum

Für Spätimmigrierte mit geringerem Bildungsrucksack aus dem EU/EFTA/Drittstaatenraum bietet die Regelstruktur die Angebote der Regionalen Arbeitsvermittlung RAV und Kooperation Arbeitsmarkt (AMIplus) an.

Link folgt von MIKA

Wer das Aufnahmekriterium für die Angebote der RAV und Kooperation Arbeitsmarkt (abgeschlossenes Niveau GER A2) nicht erfüllt, kann über weitere Grundkompetenzförderkurse im Rahmen der Kampagne "Einfach-besser!" mit Bildungsgutscheinen diese Lücke schliessen.