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Vorwärts mit familienergänzender Kinderbetreuung :
Teilrevision des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes in Vernehmlassung

Der Regierungsrat will die familienergänzende Kinderbetreuung fördern: Mit einer Teilrevision des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes (SPG) will er sicherstellen, dass im ganzen Kanton bedarfsgerechte Betreuungseinrichtungen für Kinder bis zum Ende der Schulpflicht vorhanden sind.

Für den Regierungsrat steht fest: Das geltende Recht trägt dem Bedarf an familienergänzender Kinderbetreuung nicht in genügendem Mass Rechnung. Insbesondere der Umstand, dass die Gemeinden nicht verpflichtet sind, den Bedarf vor Ort abzuklären und die nötigen Einrichtungen bereitzustellen, führt zu grossen Unterschieden. So gibt es Gemeinden, die bereits über ein breites Angebot an familienergänzender Kinderbetreuung verfügen, derweil sich andere bisher nicht engagieren.

Betreuung für Vorschul- und Schulkinder

Vor diesem Hintergrund will der Regierungsrat sicherstellen, dass im ganzen Kanton bedarfsgerechte Einrichtungen der familienergänzenden Kinderbetreuung vorhanden sind - sowohl im Vorschul- und Kindergartenbereich als auch in der Volksschule bis zum Ende der Schulpflicht. Die Gemeinden können diese Aufgabe selber wahrnehmen, sie Dritten übertragen oder in Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden erfüllen. Damit die Kinder möglichst in ihrem sozialen Umfeld eingebettet bleiben, soll das Betreuungsangebot in der Regel vor Ort zum Beispiel im Umfeld der Schule - vorhanden sein. Der Besuch ist freiwillig. Zudem ist es den Gemeinden überlassen, mit welchen Betreuungsformen sie den Bedarf abdecken. Die Palette reicht von Kindertagesstätten über Tagesstrukturen und Mittagstische bis zu Tagesfamilien.

Eltern, Gemeinden und Kanton in der Pflicht

Die Kosten der familienergänzenden Kinderbetreuung sollen in erster Linie durch die Eltern und die öffentliche Hand getragen werden. Der Kanton beteiligt sich an der Betreuung von Kindern im Vorschulalter. Die vom Regierungsrat vorgeschlagene Teilrevision des SPG wird Kosten von rund 137 Millionen Franken zur Folge haben, die bei den Eltern mit knapp 56, bei den Gemeinden mit knapp 74 und beim Kanton mit knapp 8 Millionen Franken zu Buche schlagen werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass diese Summen aufgrund des kontinuierlichen Aufbaus der Betreuungsangebote erst Jahre nach der Inkraftsetzung der Teilrevision Anfang 2013 erreicht werden. Zudem wird der Regierungsrat auf der Basis einer Auslegeordnung über verschiedene Reformprojekte die Lastenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden überprüfen.

Einführung von Qualitätsstandards

Ein wichtiger Aspekt ist für den Regierungsrat die Qualitätssicherung in Einrichtungen der familienergänzenden Kinderbetreuung. Deshalb soll im SPG die Rechtsgrundlage für das Controlling geschaffen werden. Zudem sollen auf Verordnungsstufe Qualitätsstandards definiert werden. Dabei geht es um die Infrastruktur von Betreuungsstrukturen, die Anforderungen an die Betreuungspersonen, die inhaltlichen Konzepte sowie die Zusammenarbeit vor Ort.

Weitere Informationen sind unter laufende Vernehmlassungen abrufbar.

  • Departement Gesundheit und Soziales
  • Regierungsrat