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Totalrevision des Beurkundungsrechts :
Start des Anhörungsverfahrens

Das bald 100 Jahre alte aargauische Beurkundungsrecht ist in einer Vielzahl von Erlassen und Weisungen geregelt. Inhaltlich bestehen zahlreiche Lücken und Unklarheiten. Der Entwurf für ein neues Beurkundungsgesetz sieht bedeutende Neuerungen im Bereich der Zulassungsvoraussetzungen für die Notariatsprüfung und den Notariatsberuf sowie bei der Haftungs- und Gebührenregelung vor.

Seit seinem Erlass im Jahre 1911 hat sich das aargauische Beurkundungsrecht zu einem unübersichtlichen Geflecht von Bestimmungen entwickelt. Unklare Regelungen und Lücken im geltenden Beurkundungsrecht verursachen Notarinnen und Notaren wie auch den Aufsichtsbehörden unnötigen Aufwand. Mit einer Totalrevision soll das Beurkundungsrecht übersichtlich und klar geregelt werden. Zudem werden verschiedene Neuerungen vorgeschlagen.

Als Voraussetzung für die Notariatsprüfung soll künftig eine Hochschul- oder Fachhochschulausbildung verlangt werden. Anstelle der heutigen Kaution soll eine Berufshaftpflichtversicherung für Notarinnen und Notare vorgeschrieben werden. Das Schweizer Bürgerrecht soll künftig keine Voraussetzung für den Notariatsberuf mehr sein. Die Aufsicht über das Notariatswesen soll verstärkt werden. Sodann sollen neu im Kanton Aargau auch ausserkantonale Urkunden über Grundstückgeschäfte anerkannt werden, sofern der andere Kanton Gegenrecht hält.

Das System für die Entschädigung der Urkundspersonen soll neu gestaltet werden. Grundsätzlich gilt künftig die Bemessung der Gebühr nach Stundenaufwand. Die Promillegebühr, welche eine Bemessung der Gebühr nach dem Vertragswert ermöglicht, wird jedoch bei verschiedenen Geschäften über Grundstücke (v.a. Kaufverträge, Pfandverträge, Baurechtsverträge) beibehalten. Es wird jedoch eine Maximalgebühr bei hohen Vertragswerten festgesetzt.

Die Anhörung zum Entwurf des Beurkundungsgesetzes dauert bis zum 4. Dezember 2009. Das Inkrafttreten des neuen Rechts ist per 1. Januar 2012 geplant. Die Vernehmlassungsunterlagen sind im Internet unter www.ag.ch/vernehmlassungen abrufbar.

  • Regierungsrat