Strategien für die Gesundheitspolitik der Zukunft
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Gesundheitspolitische Gesamtplanung geht in die Vernehmlassung
Die überarbeitete Gesundheitspolitische Gesamtplanung (GGpl) liegt vor: Der Regierungsrat hat das strategische Grundlagenwerk über die Gesundheitspolitik des Kantons Aargau in die Vernehmlassung geschickt.
Nachdem der Grosse Rat Ende 2005 erstmals über die Strategien der GGpl befunden hatte, wurde das Grundlagenwerk in den vergangenen Monaten mit Blick auf die Neuordnung der Pflege- und Spitalfinanzierung einer Überarbeitung unterzogen. Dies vor dem Hintergrund, dass die Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) gemäss den Vorgaben des Bundes Anfang 2011 (Pflegefinanzierung) bzw. Anfang 2012 (Spitalfinanzierung) in Kraft treten wird. Dabei wird eine massive Kostenverlagerung von den Krankenversicherern zur öffentlichen Hand resultieren.
Spitalplanung und -finanzierung im Fokus
Aufgrund des hohen Zeitdrucks bei der Umsetzung der KVG-Revision und zahlreicher offener Fragen auf Bundesebene überlagern sich Gesundheitspolitische Gesamtplanung, Pflege- und Spitalfinanzierung zeitlich. Sie sind inhaltlich aber aufeinander abgestimmt. Nachdem die Vernehmlassung über die Pflegefinanzierung bereits abgeschlossen ist, fokussiert jene über die GGpl insbesondere auf die Strategien, die sich mit der Spitalplanung und -finanzierung befassen. Wichtige Stichworte sind dabei der Wettbewerb, die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Leistungen, die Konzentration spezialisierter medizinischer Leistungen, die integrierte Versorgung, die interkantonale Koordination und Kooperation sowie die Bevorzugung ambulanter vor stationären Leistungen. Eine vollständige Überarbeitung der GGpl soll zum Zeitpunkt erfolgen, da die Effekte der KVG-Revision bekannt sind.
Neue Funktion der Spitalliste
Eine zentrale Rolle kommt dabei der neuen Spitalliste zu. Enthielt diese bisher die Spitäler, an welche die Krankenversicherer Beiträge leisteten, wird sie künftig jene Spitäler umfassen, die über die Erteilung von Leistungsaufträgen Beiträge der öffentlichen Hand erhalten. Sowohl die freie Spitalwahl für die Patientinnen und Patienten als auch die Verpflichtung der Kantone zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit werden zudem Wirkungen entfalten, die über das Versorgungsgebiet des Kantons Aargau hinausreichen. Ziel ist es, am Ende des ersten Quartals 2011 die gemeinsam erarbeiteten Kriterien für die Aufnahme auf die Spitalliste bekannt zu geben, um den Spitälern genügend Handlungsspielraum zu gewähren. Das bedeutet, dass im zweiten Quartal 2011 das geplante Bewerbungsverfahren implementiert werden kann.
Wettbewerbliches System entscheidet
Das revidierte KVG setzt die Akzente dabei neu so, dass Entscheide über die Zukunft von Institutionen nicht primär beim Kanton liegen, sondern bei den Leistungserbringern selber, die ihren Einfluss mittels wirtschaftlicher und innovativer Unternehmensführung geltend machen. Aufgrund dieses wettbewerblichen Systems können Zusammenlegungen, Konzentrationen oder Umwandlungen nicht von vornherein ausgeschlossen werden.
Die Vernehmlassungsunterlagen sind unter www.ag.ch/vernehmlassungen abrufbar.