Revision des Instrumentalunterrichts
:
Öffentliche Anhörung vom 22. August bis 22. November 2025
Mit einer im Mai 2023 überwiesenen Motion betreffend Revision des Instrumentalunterrichts beauftragte der Grosse Rat den Regierungsrat, einen umfassenden Bildungsauftrag Instrumentalunterricht zu formulieren. Damit soll der chancengerechte Zugang zum Instrumentalunterricht für Kinder und Jugendliche vom Kindergarten bis zum Abschluss der Sekundarstufe II verbessert und die Personaladministration der Instrumentallehrpersonen vereinfacht werden. Nun legt der Regierungsrat seinen Umsetzungsvorschlag vor. Die öffentliche Anhörung dazu dauert vom 22. August bis 22. November 2025.
Im Kanton Aargau wird der Instrumentalunterricht aktuell als unentgeltliches Wahlfach von der 6. bis zur 9. Klasse der Volksschule mit einer Dauer von 15 Minuten pro Woche angeboten. Die kommunalen Musikschulen übernehmen die Organisation und Durchführung des Wahlfachs auf der Volksschulstufe. Um einen wirkungsvollen Unterricht zu ermöglichen, verlängern sie den Unterricht in der Regel kostenpflichtig auf eine halbe Lektion. Das heutige Angebot an Instrumentalunterricht an der Aargauer Volksschule und für Jugendliche in der Berufsbildung weist mit Blick auf einen chancengerechten Zugang und eine effiziente Personaladministration wesentliche Schwächen auf.
Einigkeit über Handlungsbedarf
Das Angebot der wählbaren Instrumente sowie auch die Unterrichtstarife für den kostenpflichtigen Teil des Unterrichts unterscheiden sich von Musikschule zu Musikschule beträchtlich. Weiter besteht für Schülerinnen und Schüler vor der 6. Klasse der Primarschule sowie für Berufslernende kein kostengünstiges Angebot an Instrumentalunterricht im Kanton. Die Personaladministration der Instrumentallehrpersonen für das Wahlfach ist zudem kompliziert und ineffizient. Die Lehrpersonen, die das Wahlfach an einer Musikschule unterrichten, verfügen über mindestens zwei Anstellungsverträge: einen nach den kantonalen Bedingungen der Volksschule und einen nach den kommunalen Bedingungen der Musikschule, an der sie tätig sind. Angesichts dieser Ausgangslage stimmte der Regierungsrat dem in der grossrätlichen Motion dargelegten Handlungsbedarf zu und nahm den Auftrag zur Revision des Instrumentalunterrichts entgegen. Unter engem Einbezug einer fachlichen Begleitgruppe mit Vertretungen der beteiligten Akteure, namentlich der Musikschul- und Personalfachverbänden sowie der Gemeinden, erarbeitete das Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) einen Umsetzungsvorschlag, der nun zur Anhörung vorliegt.
Chancengerechter Zugang zum Instrumentalunterricht
In Zukunft soll der Kanton den Gemeinden einen Bildungsauftrag Instrumentalunterricht erteilen. Damit soll gewährleistet werden, dass alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Zugang zu einem Mindestangebot an Instrumentalunterricht einschliesslich Sologesang, Ensembleunterricht sowie Begabtenförderung erhalten – vom Kindergarten bis zum vollendeten 22. Altersjahr. Die Musikschulen, die im Auftrag einer oder mehrerer Gemeinden den entsprechenden Instrumentalunterricht anbieten, müssten sich an kantonale Minimalvorgaben halten. Diese Vorgaben würden die Höhe der Unterrichtstarife für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, einen Kulturförderungsauftrag, die Einrichtung geeigneter Führungsinstrumente sowie einheitliche Anstellungsbedingungen für Musikschulleitungen und Instrumentallehrpersonen betreffen. Der Kanton wird finanzielle Beiträge für diejenigen Musikschulen einführen, die dieses Angebot für mindestens eine Gemeinde bereitstellen und die kantonalen Vorgaben erfüllen. Gemäss Umsetzungsvorschlag soll dieser Kostenbeitrag 30 Prozent des Lohnaufwands für die Instrumentallehrpersonen und die Musikschulleitung einer Musikschule betragen. Mit diesen Massnahmen will der Regierungsrat erreichen, dass überall im Kanton Aargau für alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen vergleichbare und kostengünstige Angebote an den Musikschulen bestehen.
Vereinfachung der Personaladministration
Wie von der Motion gefordert, sollen der kantonale Bildungsauftrag und der kantonale Kostenbeitrag an die Musikschulen das unentgeltliche Wahlfach Instrumentalunterricht der Volksschule ersetzen. Somit würde auch die Personaladministration der Instrumentallehrpersonen schlanker gestaltet, weil es nur noch eine Anstellungsbehörde gäbe. Die Verantwortung würde künftig vollständig bei den Gemeinden beziehungsweise den Musikschulen liegen.
Kosten der Revision
Die aufgrund der geplanten Revision anfallenden Mehrkosten sollen von Kanton und Gemeinden gemeinsam getragen werden. Die Eltern würden dadurch um insgesamt 4,6 Millionen Franken entlastet. Die Schaffung von vergleichbaren Anstellungsbedingungen an allen Musikschulen verursacht Mehrkosten von 2,2 Millionen Franken. Insgesamt belaufen sich die Mehrkosten für den Kanton auf rund 4,1 Millionen Franken und für die Gemeinden auf 2,7 Millionen Franken.
Zusatzoptionen zum Umsetzungsvorschlag
Der Regierungsrat stellt im Rahmen der Anhörung zwei Zusatzoptionen zur Diskussion: Es geht zum einen um die mögliche Einführung eines unentgeltlichen Grundjahrs Instrumentalunterricht und zum anderen um die Festlegung einer Mindestgrösse für Musikschulen. Ein kostenloses Grundjahr für Kinder und Jugendliche in ihrem ersten Jahr an der Musikschule würde zusätzliche 1,4 Millionen Franken kosten. Beide Zusatzoptionen sind nicht Teil des offiziellen Umsetzungsvorschlags, würden die Ziele der Motion jedoch zusätzlich unterstützen. Die Rückmeldungen aus der Anhörung werden mitentscheiden, ob diese Zusatzoptionen in die Revision aufgenommen werden.
Verfassungsänderung und Verankerung im Kulturgesetz
Die nötigen gesetzlichen Bestimmungen der Revision sollen im Kulturgesetz verankert werden. Mit einer Integration ins Kulturgesetz erfolgt die systematische Einordnung analog zur Einordnung der entsprechenden Bestimmungen auf Bundesebene. Um den Gemeinden einen kantonalen Bildungsauftrag Instrumentalunterricht zu erteilen, bedarf es ausserdem der Schaffung einer entsprechenden Verfassungsbestimmung.
Die Gesetzesentwürfe liegen vom 22. August bis 22. November 2025 zur Anhörung vor. Die Volksabstimmung zur Verfassungsänderung ist frühstens auf Ende 2027 zu erwarten.
- Dossier Revision des Instrumentalunterrichts
- Unterlagen zur Anhörung Revision des Instrumentalunerrichts