Revision des Geschäftsverkehrsgesetzes (GVG)
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Start der Anhörung
Das Aargauer Geschäftsverkehrsgesetz muss revidiert werden. Die wichtigsten Änderungen betreffen die parlamentarischen Vorstösse. Während die Motion umfassender ausgestaltet wird, soll auf den parlamentarischen Auftrag verzichtet werden.
Aufgrund von verschiedenen parlamentarischen Vorstössen muss das Geschäftsverkehrsgesetz (Gesetz über die Organisation des Grossen Rats und über den Verkehr zwischen dem Grossen Rat, dem Regierungsrat und der Justizleitung; GVG) revidiert werden. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Ausgestaltung des Systems der parlamentarischen Vorstösse. Der Regierungsrat stützt sich dabei auf zwei Rechtsgutachten von Professor Andreas Auer von der Universität Zürich und von Professorin Martina Caroni von der Universität Luzern.
Neukonzeption der parlamentarischen Vorstösse
Der Entwurf für die Revision des GVG sieht vor, die Motion neu zu einem umfassenderen Handlungsinstrument auszubauen. Künftig soll es möglich sein, mit einer Motion auch auf den Kompetenzbereich der Exekutive einzuwirken. Angesichts dieser Erweiterung des Anwendungsbereichs der Motion soll auf den parlamentarischen Auftrag verzichtet werden. Mit der vorgeschlagenen Lösung können bisherige Unklarheiten über den Anwendungsbereich und die Einflussmöglichkeiten von Motion und Auftrag ausgeräumt werden.
Die Einführung eines Verordnungsvetos zugunsten des Parlaments lehnt der Regierungsrat dagegen ab, weil damit in die verfassungsmässige Zuständigkeitsordnung eingegriffen würde. Für den Fall, dass der Grosse Rat auf einem Verordnungsveto besteht, wird im Anhörungsbericht eine entsprechende Lösung aufgezeigt.
Parlamentarische Einflussnahme bei Konkordaten
Ein weiteres Element der Revisionsvorlage betrifft den vom Grossen Rat gewünschten Ausbau der parlamentarischen Einflussnahme bei Konkordaten. Im Einzelnen geht es um den Einbezug des Parlaments durch verstärkte Mitwirkung bei Vernehmlassungen, beim Beitritt zu Konkordaten und beim Austritt aus denselben sowie um die Mitwirkung in interparlamentarischen Geschäftsprüfungskommissionen.
Weitere Revisionspunkte
Zusätzlich werden Änderungen im Bereich der parlamentarischen Kommissionen und der Fraktionen vorgeschlagen. Schliesslich soll der Grosse Rat bei Gesetzen eine 3. Beratung beschliessen können, wenn bei der redaktionellen Prüfung einer Vorlage Widersprüche, Unklarheiten oder offensichtliche Lücken festgestellt werden. Zudem soll neu auch bei Dekreten eine redaktionelle Überprüfung durch den Regierungsrat stattfinden.
Der Regierungsrat unterbreitet die Revisionsvorlage im Rahmen einer öffentlichen Anhörung zur Stellungnahme bis 31. März 2013.
Die Anhörung dauert bis zum 31. März 2013, die Unterlagen dazu finden Sie unter den Laufenden Anhörungen(öffnet in einem neuen Fenster).