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Revidiertes Jagdgesetz :
Verordnungsentwurf geht in die Vernehmlassung

Nachdem der Grosse Rat das revidierte Jagdgesetz am 24. Februar 2009 beschlossen hat, wird nun der Verordnungsentwurf in die Vernehmlassung geschickt.

Im Rahmen der Diskussionen zum neuen Jagdgesetz wurde versprochen und im Gesetz ausdrücklich festgehalten, dass es auch für die Verordnung eine ordentliche Vernehmlassung geben würde. Vor allem die direkt betroffenen Kreise interessieren sich aus verständlichen Gründen besonders für die Ausführungsbestimmungen zum Gesetz. Der Verordnungsentwurf liegt nun vor und kann auf www.ag.ch/vernehmlassungen eingesehen werden.

Die Verordnung regelt den Ablauf der Verpachtung, die Mindestgrössen von Jagdrevieren und Jagdgesellschaften sowie die Gebühren für die Jagdpässe. Sie enthält Detailbestimmungen zu Jagdbetrieb und Jagdmethoden wie Jagdzeiten für das Rehwild, Anforderungen an Waffen und Munition oder die Verwendung von Jagdhunden. Im Weiteren werden die Anforderungen an die Jagdprüfung sowie die Aufgaben der Jagdaufsicht geregelt.

Gemäss dem Kapitel "Arten- und Lebensraumschutz" werden im Aargau zusätzlich zu den bundesrechtlich geschützten Tierarten auch der Baummarder und die Waldschnepfe geschützt. Ausserdem soll im Wald eine generelle Leinenpflicht für Hunde während der Hauptsetzzeit vom 1. April bis 31. Juli gelten. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden.

Im Kapitel "Wildschaden" werden die Selbsthilfemassnahmen definiert, welche Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer gegen Schaden verursachende Wildtiere ergreifen dürfen. Auch die Bagatellschadengrenze ist darin festgehalten.

Der Regierungsrat bestimmt nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist und der Genehmigung des Gesetzes durch den Bund das Inkrafttreten von Gesetz und Verordnung. Der genaue Zeitpunkt ist noch offen und hängt auch vom Ergebnis dieser Vernehmlassung ab.

  • Regierungsrat