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Regierungsrat verabschiedet Suchtstrategie :
Vier-Säulen-Modell und Aufbau der Angebote

Die Suchtstrategie des Kantons Aargau setzt Schwerpunkte bei Prävention, Therapie, Schadensminderung und Repression. Sie schliesst Versorgungslücken und stärkt die Koordination der Suchthilfe im gesamten Kanton. Der Regierungsrat plant die Umsetzung der Strategie während der Jahre 2026 bis 2030.

Der Regierungsrat hat am 26. November 2025 die Suchtstrategie für den Kanton Aargau beschlossen. Damit erfüllt der Regierungsrat eine Vorgabe der Gesundheitspolitischen Gesamtplanung 2030 (GGpl 2030), die eine systematische Steuerung der Suchthilfe verlangt. Die Suchtstrategie legt besonderen Wert auf die Schliessung von Angebotslücken in der Schadensminderung. Sie setzt auf eine koordinierte sowie bedarfsgerechte Entwicklung aller Bereiche der Suchthilfe und bildet die Grundlage für die Steuerung und Koordination der Suchthilfe im Kanton Aargau. Mit ihrer Umsetzung verfolgt der Regierungsrat das Ziel, die öffentlichen Räume zu entlasten und suchtkranken Personen die notwendige Unterstützung zukommen zu lassen. Auf diese Weise sollen gesundheitliche und soziale Folgeschäden verringert und das Sozial- sowie Gesundheitswesen nachhaltig entlastet werden. Die Umsetzung startet im Jahr 2026.

Zunahme von Konsum und Engpässe in der Versorgung

Der Handlungsbedarf ergibt sich aus einem markanten gesellschaftlichen Wandel: Der problematische Konsum von Alkohol, Drogen und Mischsubstanzen hat in den letzten Jahren zugenommen, ebenso wie Verhaltenssüchte im digitalen Bereich. Suchtmittelkonsum ist im öffentlichen Raum sichtbarer. Wegen der steigenden Nachfrage nach Suchthilfeangeboten stossen die Fachstellen an Kapazitätsgrenzen. Die Problemlagen sind komplexer geworden, und insbesondere für Jugendliche existieren kaum spezifische Angebote. Im Vergleich zu anderen Kantonen bestehen im Aargau gerade im Bereich der Schadensminderung Angebotslücken, wodurch fachlich bewährte Ansätze fehlen, um den Konsum im öffentlichen Raum wirkungsvoll aufzufangen.

Wegen der Zunahme des Suchtmittelkonsums im öffentlichen Raum und dessen negativen Auswirkungen, hatte der Gesundheitsdirektor entschieden, den Prozess zur Schaffung einer rechtlichen Grundlage für schadensmindernde Massnahmen noch vor der Finalisierung der Suchtstrategie zu lancieren. Die Anhörung zur notwendigen Gesetzesänderung startete am 11. Juli 2025 und lief bis zum 14. November 2025. Das Departement Gesundheit und Soziales wertet die eingegangenen Rückmeldungen aus und wird dem Regierungsrat das weitere Vorgehen beantragen.

Erweiterung von Hilfsangeboten und neue Massnahmen

Die Suchtstrategie baut auf dem Vier-Säulen-Modell (Prävention, Therapie, Schadensminderung, Repression) des Bundes auf. Während die Bereiche Prävention und Therapie im Kanton Aargau gut abgedeckt sind, richtet die Strategie einen besonderen Fokus auf die gezielte Weiterentwicklung der Schadensminderung. Um die spezifischen Herausforderungen im Kanton Aargau gezielt anzugehen, setzt die Suchtstrategie vier konkrete Schwerpunkte: Früherkennung und -intervention stärken, suchtgefährdete und suchtbetroffene Jugendliche und junge Erwachsene unterstützen, öffentliche Räume entlasten sowie Schnittstellen und Übergänge koordinieren. Dafür sollen spezifische Angebote für Jugendliche gestärkt und Massnahmen für den Umgang mit Suchtmittelkonsum im öffentlichen Raum geschaffen werden. Die Umsetzung der Strategie startet im ersten Halbjahr 2026 in Zusammenarbeit mit Gemeinden, Verwaltung und Suchthilfe.

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