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Regierungsrat schlägt Grossunterkünfte vor :
Asylwesen bleibt eine gemeinsame Aufgabe von Kanton und Gemeinden

Der Regierungsrat will langfristig genügend von den Gemeinden und dem Kanton betriebene Asylunterkünfte sicherstellen. Dazu hat er heute einen entsprechenden Bericht in die Anhörung geschickt. Sie dauert bis 5. Juli 2013.

Der Anhörungsbericht "Massnahmen zur Sicherstellung genügender Asylunterkünfte mit Teilrevision des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes (SPG)" bietet eine Auslegeordnung über die mittel- und langfristigen Lösungsansätze zur Bewältigung des Unterbringungsproblems im Asylbereich. Dabei setzt der Regierungsrat einerseits auf neue Ansätze in der Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden, andererseits auf die Schaffung von kantonalen Grossunterkünften.

Differenzierte Verantwortlichkeiten Kanton-Gemeinden

Im Grundsatz hält der Regierungsrat daran fest, dass die Unterbringung von Asylsuchenden eine gemeinsame Aufgabe von Kanton und Gemeinden ist. Die Aufnahmepflicht der Gemeinden bleibt uneingeschränkt bestehen. Ein "Freikauf" von dieser Pflicht soll künftig nicht mehr möglich sein. Bei den Massnahmen geht man davon aus, dass alle Gemeinden ihre Aufnahmepflicht erfüllen. Die Ersatzabgabe soll abgeschafft werden.

Der Regierungsrat schlägt vor, die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten der beiden Staatsebenen klar zu strukturieren. Bei der Erfüllung der gemeinsamen Aufgabe soll der Kanton für Asylsuchende im laufenden Asylverfahren und für ausreisepflichtige Asylsuchende verantwortlich sein. Die Gemeinden übernehmen die Verantwortung für Personen mit Aufenthaltsstatus B (Jahresaufenthaltsbewilligung) und F (vorläufige Aufnahme), für die von Gesetzes wegen ein Integrationsauftrag besteht. Nach heutigen Zahlen wären die Gemeinden damit für knapp 600 Personen zuständig. Diese schwerpunktmässige Aufgabenteilung führt dazu, dass die Gemeinden entlastet werden: Rund 300 Personen würden von einer Gemeinde- in eine Kantonsunterkunft übertreten.

Kantonale Grossunterkünfte im kantonalen Nutzungsplan

Asylsuchende im laufenden Asylverfahren und Ausreisepflichtige will der Regierungsrat künftig in kantonalen Grossunterkünften unterbringen. Diese Zentren sollen regional ausgewogen verteilt werden. Der Regierungsrat betont, dass damit die kantonsweite Unterbringungskapazität gesamthaft nicht erhöht werden soll. Die Festlegung der geeigneten Standorte für die Grossunterkünfte mit idealerweise mindestens 100 Plätzen erfolgt im Rahmen einer kantonalen Nutzungsplanung. Zuständig dafür ist der Grosse Rat. Die konkrete Umsetzung dieser Zentren erfolgt entsprechend dem Bedarf zeitlich gestaffelt.

In kantonalen Grossunterkünften, in denen schwerpunktmässig Familien mit schulpflichtigen Kindern untergebracht sind, möchte der Regierungsrat in Zusammenarbeit mit den Standortgemeinden spezielle Abteilungen zur Schulung der Kinder einrichten.

Zweckmässige Betriebskonzepte

Betrieben werden die kantonalen Grossunterkünfte auf der Grundlage von zweckmässigen Betriebskonzepten, die Betreuung, Beschäftigung und Sicherheit regeln. Es sind auch spezielle Unterkünfte geplant für Asylsuchende, welche die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden oder die durch renitentes Verhalten den ordentlichen Betrieb stören.

Der Kanton betreibt derzeit 53 Unterkünfte mit Platz für rund 1310 Personen. Momentan sind sie aber zu rund 15 Prozent überbelegt.

Sämtliche Unterlagen zur Anhörung "Massnahmen zur Sicherstellung genügender Asylunterkünfte mit Teilrevision des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes (SPG)" sind im Web einsehbar:

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Die Anhörung dauert bis zum 5. Juli 2013, Unterlagen dazu finden Sie unter: Laufenden Anhörungen

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