Lehrplan 21 geht in die Anhörung
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Breit angelegte Anhörung im Kanton Aargau
Die Deutschschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz (D-EDK) geben den Lehrplan 21 in die Anhörung. Der Kanton Aargau, der dazu eingeladen ist, legt die innerkantonale Anhörung breit an. Die verschiedenen Rückmeldungen werden anschliessend gesammelt und in einer kantonalen Stellungnahme zusammengefasst, die dann Ende Jahr der D-EDK zugestellt wird. Der Kanton wird sich, wenn der definitive Lehrplan 21 vorliegt, die notwendige Zeit zur sorgfältigen Vorbereitung der Umsetzung insbesondere zur Ausgestaltung der Stundentafeln nehmen.
Die D-EDK hat den Lehrplan 21 zur öffentlichen Konsultation freigegeben. Wichtigste Adressaten sind die Kantone. Ihnen obliegt es gemäss ihren üblichen und allenfalls gesetzlich verankerten Verfahren, weitere Organisationen in die Konsultation einzubeziehen, um eine kantonal breit abgestützte Stellungnahme zuhanden der D-EDK bis Ende Jahr einreichen zu können.
Kantonale Stellungnahme
Dem Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) ist es ein Anliegen, die innerkantonale Anhörung breit anzulegen. Deshalb lädt es Organisationen aus Schulkreisen, Fachwelt, Wirtschaft und Gesellschaft sowie die politischen Parteien dazu ein. Die Anhörung im Kanton Aargau dauert von Anfang Juli bis Ende September 2013. Die eingehenden Rückmeldungen werden ausgewertet und schliesslich zu einer kantonalen Stellungnahme aufbereitet, die der Regierung des Kantons Aargau zum Beschluss unterbreitet wird.
Genügend Zeit lassen für sorgfältige Einführung
Nach der Auswertung der Anhörung auf Ebene D-EDK wird der Lehrplan 21 von März bis September 2014 nochmals überarbeitet und voraussichtlich im Oktober 2014 von der D-EDK verabschiedet und den Kantonen zur Einführung übergeben. Den Einführungszeitpunkt bestimmen die Kantone. Ebenso die Erarbeitung einer zum Lehrplan 21 passenden Stundentafel liegt in der Kompetenz der Kantone. Der Kanton Aargau wird sich die notwendige Zeit für die sorgfältige Einführung des Lehrplans und der Ausarbeitung einer entsprechenden Stundentafel nehmen. Aus diesen Überlegungen kommt eine Einführung frühestens ab Schuljahr 2017/18 in Frage.
Lehrplan macht Vorgaben zu Wissen und Können
Der Lehrplan 21 macht inhaltliche Vorgaben zum Unterricht. Er basiert auf Kompetenzbeschreibungen, die aufzeigen, was die Schülerinnen und Schüler am Ende der Volksschule wissen und können sollen. Der Lehrplan bezeichnet Mindestansprüche bzw. Kompetenzen, die von den Schülerinnen und Schülern am Ende der 2., 6., und 9. Klasse erreicht werden sollen. Diese Ansprüche gelten nicht für Kinder und Jugendliche, die nach individuellen Lernzielen unterrichtet werden. Der Lehrplan gliedert sich in sechs Fachbereiche: Sprachen, Mathematik, Natur, Mensch und Gesellschaft, Gestalten, Musik sowie Bewegung und Sport. Dazu kommen überfachliche Kompetenzen sowie fächerübergreifenden Themen (Berufliche Orientierung, ICT und Medien und Nachhaltige Entwicklung).
Die Anhörung dauert bis Ende September 2013, die Unterlagen dazu finden Sie unter den Laufenden Anhörungen