Jagdauftrag erneuert
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Neues Aargauer Jagdgesetz geht in die Vernehmlassung
Das geltende Jagdgesetz von 1969 wird den veränderten rechtlichen, jagdlichen und gesell-schaftlichen Rahmenbedingungen angepasst. Mit dem neuen Gesetz sollen die Jagd in ihren Aufgaben für Natur und Mensch besser unterstützt und die Verfahren vereinfacht werden. Der Kanton verstärkt sein Engagement und nimmt künftig die Pachtzinsen ein.
Das heute im Kanton Aargau geltende Jagdgesetz ist seit 1969 in Kraft. Veränderungen in der Gesellschaft und in der Umwelt sowie neue gesetzliche Bestimmungen machen eine Revision des Gesetzes nötig.
Vorgesehen sind wichtige Neuerungen, beispielsweise bei der Verpachtung der Jagdreviere, der Vergütung von Wildschäden, dem Schutz von Arten und Lebensräumen und den Zuständigkeiten. Die Revision dient auch dazu, die Aufgabenteilung zwischen Kanton, Gemeinden, Jagdberechtigten und den zahlreichen jagdlichen Kommissionen zu entflechten sowie schlankere Verfahrensabläufe und eindeutige Zuständigkeiten zu ermöglichen.
Die Jägerinnen und Jäger nehmen ihre Aufgaben verantwortungsbewusst, kompetent und mit grossem Engagement wahr. Ihre Rechte wie auch der Auftrag der Jagd im Dienste von Gesellschaft, Natur und Umwelt werden mit dem Gesetzesentwurf erneuert. Dies mit dem Ziel, die Jagd besser zu unterstützen, namentlich im Bereich der Wildschäden und im Umgang mit geschützten Tieren.
Weil die Jagdreviergrenzen nur noch in den wenigsten Fällen mit den Gemeindegrenzen übereinstimmen und die Gemeinden vor allem administrative Aufgaben erfüllen, ohne wirklich eigenständige Kompetenzen zu haben, sollen die Jagdreviere künftig direkt durch den Kanton verpachtet werden. Die Gemeinden werden dadurch von Verfahren entlastet, in welchen sie wenig entscheiden konnten. Sie sollen künftig die Jagdaufseher in Pflicht nehmen.
Die Verantwortung für die Verhütung und Vergütung von Schäden durch wildlebende Tiere wird in wesentlichen Teilen neu geregelt. Dies ist nötig, weil die vom Kanton verwaltete und von den Gemeinden und der Jägerschaft gespiesene Wildschadenskasse im Laufe der Jahre zu einem aufwändigen Geldumverteilungsinstrument geworden ist. Neu sollen von Wildtieren verursachte Schäden bis zu einer Schwelle von 30 % des Jahres-pachtzinses direkt durch die Jagdgesellschaften abgegolten werden. Vom darüber hinausgehenden Betrag übernimmt der Kanton drei Viertel. Durch diese Lösung werden die Jagdgesellschaften insgesamt entlastet, da die bisherigen jährlichen Zuschläge zum Jagdpachtzins entfallen. Der Kanton übernimmt dadurch mehr Verantwortung und bekommt neu die Möglichkeit, Schäden, die von geschützten Tieren verursacht werden, abzugelten.
Der Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel und die Vernetzung der Lebensräume werden durch angepasste Bestimmungen verbessert. Ein neues Gewicht bekommen der Schutz der Wildtiere vor Störungen und der Schutz der einheimischen Tierarten vor der unkontrollierten Ausbreitung nichteinheimischer Arten.
Die Vernehmlassung läuft bis zum 31. Dezember 2007, die Unterlagen sind auf www.ag.ch/vernehmlassungen abrufbar.