Interkantonale Grossaktion gegen Dopingring
In fünf Kantonen in der Schweiz ist in einer interkantonalen Grossaktion ein Dopinghändlerring zerschlagen worden. Bei den zeitgleich durchgeführten Hausdurchsuchungen wurden grosse Mengen von Dopingsubstanzen, Medikamenten sowie erhebliche Vermögenswerte sichergestellt. Die Kantonale Staatsanwaltschaft Aargau hat gegen insgesamt zehn Beschuldigte ein Strafverfahren wegen Widerhandlung gegen das Sportförderungsgesetz eröffnet. Teilweise wurden diese in Untersuchungshaft versetzt.
Ende März 2015 führten die Kantonale Staatsanwaltschaft und die Kantonspolizei Aargau in den Kantonen Aargau, Bern und Solothurn zeitgleich mehrere Hausdurchsuchungen durch. Dabei waren über 140 Polizisten im Einsatz. Bis Ende Juli 2015 folgten weitere Zugriffe in den Kantonen Aargau, Zürich und Luzern. Durchsucht wurden u.a. das Untergrundlabor des Herstellers und Haupthändlers der illegalen Substanzen sowie die Räumlichkeiten der beiden mutmasslichen Zwischenhändler. Dabei konnten grosse Mengen an verbotenen Dopingsubstanzen, wie Wachstumshormone und Anabolika, illegalen Medikamenten (Appetitzügler und Potenzmittel) sowie grosse Mengen an Bargeld, Fahrzeuge, Gold und Silber beschlagnahmt werden. Die Staatsanwaltschaft ordnete zudem Grundbuchsperren auf mehreren Liegenschaften an. Zwei der Hauptbeschuldigten, ein 56-jähriger Schweizer und ein 45-jähriger Schweizer, sind nach wie vor in Untersuchungshaft.
Intensive Ermittlungen
Der interkantonalen Grossaktion gingen intensive Ermittlungen voraus. Die Strafverfolgungsbehörden sind im Laufe der Untersuchung gegen den Betreiber eines Fitnessstudios in Villmergen wegen illegalem Medikamentenhandel auf den Produzenten der zu Dopingzwecken hergestellten Mittel gestossen. Die Kantonale Staatsanwaltschaft Aargau führt in diesem Zusammenhang in enger Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei Aargau seit einem guten Jahr Strafverfahren gegen mehrere Personen. Einem der Hauptbeschuldigten wird vorgeworfen, über eine Zeitspanne von mehreren Jahren illegal Mittel zu Dopingzwecken hergestellt und durch gewerbsmässigen Handel einen grossen Umsatz erzielt zu haben. Den anderen beiden Hauptbeschuldigten wird ebenfalls für einen längeren Zeitraum der Handel mit Doping und anderen nicht zugelassenen Arzneimitteln vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Beschuldigten damit den eigenen Lebensunterhalt verdient haben.