Integration der ausländischen Bevölkerung
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Umsetzung im Kanton Aargau
Das kantonale Umsetzungskonzept zur Integration der ausländischen Bevölkerung ist vom Regierungsrat genehmigt worden. Sprache, Bildung und Beruf: In diesen Bereichen will der Kanton Aargau ansetzen, um die Integration der ausländischen Bevölkerung weiter voranzutreiben.
Die Erfahrungen haben gezeigt, dass sprachliche, schulische und berufliche Mankos mit mangelnder Integration einhergehen. Diese Bereiche sollen künftig den Kern der Integrationsarbeit im Kanton Aargau bilden. Insbesondere die Sprache wird als Schlüssel zur sozialen und beruflichen Integration wahrgenommen. Die gezielte Sprachförderung stellt bei der Integration der ausländischen Bevölkerung eine der wichtigsten Herausforderungen dar.
Sowohl das Bundes- als auch das kantonale Recht schreiben vor, bei der Ausübung des Ermessens durch die Behörden den Integrationsgrad der Migrantinnen und Migranten zu berücksichtigen. Die Erteilung und Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung können mit der Bedingung verknüpft werden, dass ein Sprach- und/oder Integrationskurs absolviert wird. Die Einzelheiten des Kursbesuchs und die vereinbarten Ziele werden in einer Integrationsvereinbarung festgehalten.
Aufbau einer verwaltungsexternen Fachstelle
Teil der kantonalen Umsetzungsarbeiten ist auch der Aufbau einer verwaltungsexternen Fachstelle. Die verwaltungsinterne Stelle sichert die Umsetzung der rechtlichen Integrationsvorlagen. Die operative Fachstelle garantiert im Sinne einer Anlaufstelle die praktische Dienstleistung für die Bevölkerung, gibt aktuelle Themen und Bedürfnisse an das Migrationsamt weiter und findet in Zusammenarbeit mit diesem Lösungswege.
Mit der Gutheissung des Umsetzungskonzepts wurde auch der Startschuss zur Erarbeitung einer kantonalen Integrationsverordnung gegeben. Diese Verordnung regelt die Grundsätze der kantonalen Beitragsgewährung an Integrationsmassnahmen sowie die Einsetzung einer Migrationskommission, die dem Regierungsrat konsultativ zur Seite steht. Die damit zusammenhängenden Arbeiten wurden bereits in Angriff genommen. Es ist geplant, die Verordnung im 1. Quartal 2009 in Kraft zu setzen.
Information der ausländischen Bevölkerung
Nur durch gezielte und thematisch geeignete Information kann den Migrantinnen und Migranten das zur Integration notwendige Wissen vermittelt werden. Gestützt auf den Informationsauftrag des Bundes ist vorgesehen, eine Informationsbroschüre für die ausländische Bevölkerung herauszugeben und diese möglichst breit zugänglich zu machen.D
er Bund hat die Auswahl, Koordination und Überprüfung aller Massnahmen zur sozialen und arbeitsmarktlichen Integration der ausländischen Wohnbevölkerung in die Zuständigkeit der Kantone gegeben. Um diese und noch weitere zusätzliche Aufgaben erfüllen zu können, wurde der bisher beim Migrationsamt aus einer Vollzeitstelle bestehende Bereich Integration zu einem Team ausgebaut.
Das Integrationskonzept finden Sie auf: www.ag.ch/migrationsamt