Hervorgehoben:Schalter "Information" geschlossen am Donnerstagnachmittag, 23. April 2026
Unsere Büros bleiben am Donnerstagnachmittag, 23. April 2026 geschlossen. Am Morgen haben wir von 8 bis 12 Uhr geöffnet.
Von der Einreise bis zur Integration: Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um Migration, Aufenthalt, Einbürgerung und Integration im Kanton Aargau. Zudem stehen Angaben zu Angeboten und Dienstleistungen, Förderbeiträgen sowie spezifische Hinweise für Arbeitgebende zur Verfügung.
Unsere Büros bleiben am Donnerstagnachmittag, 23. April 2026 geschlossen. Am Morgen haben wir von 8 bis 12 Uhr geöffnet.
Nos bureaux seront fermés le jeudi après-midi, 23 avril 2026. Le matin le guichet sera ouvert de 8 à 12 heures.
I nostri uffici rimarranno chiusi giovedì pomeriggio, 23 aprile 2026. La mattina saremo aperti dalle 8:00 alle 12:00.
Our offices will be closed on Thursday afternoon, april 23rd 2026. Opening hours in the morning will be from 08:00 to 12:00.
Online-Meldeverfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeit EU/EFTA (3 Monate/90 Tage) nur noch auf EasyGov
Die Meldungen im Online-Meldeverfahren können seit 17. März 2025 ausschliesslich über das Portal EasyGov.swiss - Der Online-Schalter für Unternehmen vorgenommen werden. Am Meldeprozess und den abgefragten Informationen ändert sich grundsätzlich nichts. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Ersatzreisedokumente können ausschliesslich persönlich am Schalter des Amts für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) beantragt werden. Minderjährige sind mit ihrem/ihrer gesetzlichen Vertreter/Vertreterin zu erscheinen. Für die Beantragung von Reisedokumenten (Erstausstellung bzw. Verlängerung) kann ab sofort telefonisch ein Termin vereinbart werden. Bitte erscheinen Sie am Schalter des MIKA an der Bahnhofstrasse 88 in Aarau.
Der Kanton Aargau baut seine digitalen Behördendienstleistungen weiter aus. Neu können auch die Grenzgängerbewilligungen EU/EFTA als erste ausländerrechtliche Bewilligungskategorie online beantragt werden. Die Unternehmen sollen von einem benutzerfreundlichen Gesuchsverfahren profitieren und administrativ entlastet werden. Registrierung unter https://www.easygov.swiss
Der Arbeitgebende bzw. Selbständigerwerbende muss jede Aufnahme und Beendigung einer Erwerbstätigkeit sowie jeden Stellenwechsel von Schutzbedürftigen mit Status S rechtzeitig melden. Die Meldung ist kostenlos und ersetzt das frühere Bewilligungsverfahren.
Das Extranet für Gemeinden ist unter folgendem Link erreichbar: