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eHealth: Sichere und gesicherte Patientendaten :
Vernehmlassung zur Teilrevision des Datenschutz- und Gesundheitsgesetzes

Der Regierungsrat hat die Vernehmlassung zur Teilrevision des Datenschutz- und des Gesundheitsgesetzes freigegeben. Es geht dabei insbesondere um den sicheren und gesicherten Umgang mit Patientendaten in künftigen eHealth-Gemeinschaften.

Behandlungsrelevante Gesundheitsdaten folgen den Patientinnen und Patienten je länger desto mehr auch in digitalisierter Form von einem Leistungserbringer im Gesundheitswesen zum nächsten. Oberste Priorität hat dabei die datenschutzrechtliche Sicherheit der Patientendaten. Der Regierungsrat beabsichtigt deshalb, das Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) mit einer entsprechenden Norm zu ergänzen. Die Vernehmlassung zur Teilrevision des IDAG wird am 11. Januar 2013 gestartet.

Pilotprojekte und Trägerschaften

Mit dieser Norm soll der Regierungsrat ermächtigt werden, eHealth-Pilotprojekte zu genehmigen, welche zum Ziel haben, die Erhebung und Speicherung von Daten der Patientinnen und Patienten sowie die fachspezifische Kommunikation auf der Basis vernetzter Systeme unter den Leistungserbringern zu implementieren. Der Regierungsrat geht davon aus, dass sich in einer ersten Phase vernetzte Systeme im Gesundheitswesen entlang von abgestimmten, sektorenübergreifenden Behandlungspfaden etablieren werden. Erst in einer zweiten Phase werden sich diese Teilsysteme zu einem eigentlichen, elektronischen Patientendossier zusammenfassen lassen.

Um den Aufbau und die Vernetzung solcher eHealth-Gemeinschaften zu koordinieren, zu steuern und zu fördern, will der Regierungsrat zudem im Gesundheitsgesetz (GesG) eine organisatorische Grundlage schaffen. Diese ermöglicht es dem Kanton, sich auch an allfälligen eHealth-Trägerschaften zu beteiligen; auch die Vernehmlassung zur Teilrevision des GesG startet am 11. Januar 2013.

Aktive Rolle des Kantons

Der Regierungsrat hat im Juni 2011 den Themenbereich "eHealth" als Entwicklungsschwerpunkt definiert. Am 1. Januar 2012 hat das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) das Programm eHealth Aargau 2015 lanciert. Dabei werden auf der Grundlage der Strategie 23 (eHealth) in der Gesundheitspolitischen Gesamtplanung (GGpl) auch Projekte gefördert, welche die digitale Vernetzung im Gesundheitswesen nachhaltig fördern.

Die Entwicklung von eHealth im Kanton Aargau lehnt sich eng an die Vorarbeiten und an die Empfehlungen von eHealth Suisse an. Dieses Koordinationsorgan Bund-Kantone schafft Grundlagen, um die Interoperabilität vernetzter Systeme im Gesundheitswesen schweizweit zu sichern. Dabei stützt sich eHealth Suisse auf die Strategie eHealth Schweiz von 2007. Im Zentrum dieser Strategie steht das elektronische Patientendossier, das künftig sämtliche behandlungsrelevanten Daten der Patientinnen und Patienten zusammenführen soll.

Die Vernehmlassungs-Unterlagen stehen zum Download bereit unter: www.ag.ch/vernehmlassungen > Angebote > Laufende Anhörungen(öffnet in einem neuen Fenster)

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