Beteiligung an den Restkosten der Pflegefinanzierung
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Regierungsrat eröffnet Anhörung über Grosskreditvorlage für das Jahr 2011
Nach dem Willen des Regierungsrats soll sich der Kanton im Jahr 2011 mit maximal 23 Millionen Franken an den Restkosten der Pflegefinanzierung beteiligen. Dies, um die Gemeinden im Einführungsjahr finanziell zu entlasten. Die Anhörung über die Grosskreditvorlage dauert bis 21. Januar 2011.
Am 13. Juni 2008 haben die eidgenössischen Räte das Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung verabschiedet. Sie tritt auf den 1. Januar 2011 in Kraft. Mit dem revidierten Pflegegesetz tragen die Gemeinden die Restkosten der stationären Pflege gemäss dem Grundsatz "stationäre Spitalbehandlung beim Kanton und Langzeitpflege bei den Gemeinden".
Die zusätzlichen Belastungen von Kanton und Gemeinden sind in der Summe der Jahre 2012 bis 2014 beinahe ausgeglichen. Einzig im Budget 2011 fällt die Belastung deutlich zu ungunsten der Gemeinden aus. Dies ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass die Übernahme der Restkosten der Pflege durch die öffentliche Hand einen neuen Kostenblock darstellt und die Einführungszeitpunkte von Spital- und Pflegefinanzierung um ein Jahr auseinander liegen.
Hälftige Teilung der 46 Millionen Franken
Der Regierungsrat schlägt deshalb vor, einen Teil der Restkosten der Pflegefinanzierung im Übergangsjahr 2011 zu übernehmen. Dafür soll als Zusatzfinanzierung zum Budget 2011 ein Grosskredit für einen einmaligen Nettoaufwand von maximal 23 Millionen Franken beschlossen werden. Dies entspricht der Hälfte der Restkosten von insgesamt 46 Millionen Franken, die im Jahr 2011 anfallen werden. Der Kanton übernimmt somit im Einführungsjahr fünfzig Prozent der Restkosten der Pflege, die aufgrund der zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember 2011 erbrachten Leistungen entstehen.
Die Anhörung über die Grosskreditvorlage dauert vom 17. Dezember 2010 bis zum 21. Januar 2011. Die Beratung über die Zusatzfinanzierung zum Budget 2011 im Grossen Rat wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2011 stattfinden. Nach Ablauf der Referendumsfrist wird der Beschluss des Grossen Rats anfangs August in Kraft treten können. Ab diesem Zeitpunkt wird auch die Verrechnung der Kostenbeteiligung des Kantons zugunsten der Gemeinden möglich sein.
Übergangsverordnung für das Jahr 2011
Bereits auf Anfang 2011 in Kraft gesetzt wird die Verordnung über die Umsetzung der Pflegefinanzierung für das Jahr 2011. Diese hat der Regierungsrat beschlossen, nachdem der Grosse Rat am 30. November 2010 die Teilrevision des Pflegegesetzes in 1. Beratung gutgeheissen hat. Die 2. Beratung wird im zweiten Quartal 2011 stattfinden, so dass das teilrevidierte Gesetz auf Anfang 2012 in Kraft treten kann. Die Übergangsverordnung weist zwei Spezialitäten auf: Einerseits wird für das Jahr 2011 auf eine Patientenbeteiligung im ambulanten Bereich verzichtet, weil die Umsetzung so kurzfristig nicht realisiert werden kann. Andererseits ist die Beteiligung des Kantons an den Restkosten für das Jahr 2011 in Abhängigkeit zum Beschluss des Grossen Rats über die Grosskreditvorlage niedergelegt.
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