Aufhebung des Grundbuchabgabengesetzes
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Start der Anhörung
Die Vorlage für die Aufhebung des Gesetzes über die Grundbuchabgaben ist zur Anhörung freigegeben. Die Abschaffung der Grundbuchabgaben wurde mit einer Motion verlangt. Die Ertragsausfälle von jährlich 36 Millionen Franken wären nicht verkraftbar. Der Regierungsrat lehnt die Aufhebung der Grundbuchabgaben deshalb ab.
Mit dieser Vorlage, bestehend aus einer Änderung des Einführungsgesetzes zum Zivilgesetzbuch und Partnerschaftsgesetz (EG ZGB) und der Aufhebung des Gesetzes über die Grundbuchabgaben, erfüllt der Regierungsrat die vom Grossen Rat überwiesene Motion betreffend Anwendung des Kostendeckungsprinzips in der Grundbuchführung.
Der Regierungsrat lehnt die Umsetzung der Motion angesichts der sehr schwierigen finanziellen Lage des Kantons in den nächsten Jahren ab. Die Umsetzung der Motion würde zu Ertragsausfällen von jährlich rund 36 Millionen Franken führen, was rund 1,9 Steuerprozenten (auf Basis Steuerjahr 2013) entspricht und nicht verkraftbar ist.
Bereits im Rahmen der Leistungsanalyse sind Entlastungen des Kantonshaushalts im Umfang von jährlich rund 120 Millionen Franken erforderlich, die zu einem einschneidenden Leistungsabbau im Bereich der Kernaufgaben führen. Hinzu kommen zusätzliche Ertragsminderungen wie beispielsweise die fehlende Ausschüttung der Schweizerischen Nationalbank. Sollte die Abschaffung der Grundbuchabgaben beschlossen werden, würde dies ohne Steuererhöhungen zu einem weiteren Abbau von staatlichen Leistungen oder zu Defiziten in der Rechnung des Kantons führen.
Der Regierungsrat hat verschiedentlich auf diesen Umstand hingewiesen und vergeblich die Abschreibung der Motion beantragt. So im Zusammenhang mit der Steuergesetzrevision und der Botschaft zum Aufgaben- und Finanzplan 2014-2017.
Die Anhörung dauert bis zum 6. Juni 2014. Die Vorlage soll dem Grossen Rat Ende August 2014 unterbreitet werden.
Die Anhörung dauert bis zum 6. Juni 2014, die Unterlagen dazu finden Sie unter den Laufenden Anhörungen.