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Gerichte

Über uns

Die Gerichte Kanton Aargau (GKA) gehören der Judikative als dritter Staatsgewalt an.

Sie umfassen eine ganze Gruppe von Organen, die einander teilweise hierarchisch-aufsichtsrechtlich unterstellt sind.

Als richterliche Behörden sind sie durch Verfassung und Gesetz mit der Rechtsprechung betraut.

In dieser Funktion sind sie zuständig, über Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden und strafrechtliche Sanktionen auszufällen.

Nebst ihrer Hauptaufgabe der Rechtsprechung nehmen die Gerichte auch Verwaltungsfunktionen wahr.

Im Rahmen dieser Gerichtsverwaltung bzw. dieses Gerichtsmanagements stellen sie zum Beispiel ihr Personal selber an und üben die Aufsicht über die Geschäftsführung der unteren Gerichtsbehörden, der Schlichtungsbehörden sowie der zuständigen Stellen nach Schuldbetreibungs- und Konkursrecht aus. In beschränktem Ausmass kommen den Gerichten auch Rechtssetzungsaufgaben zu.

Die Gerichte entscheiden stets unabhängig, allein nach Gesetz und Recht.

In Fragen der Rechtsprechung können ihnen weder von übergeordneten Gerichtsinstanzen noch von Parlament, Regierung oder Verwaltungsbehörden Vorschriften gemacht oder Weisungen erteilt werden. Im Rahmen des Weiterzugs eines Gerichtsurteils an die höhere Gerichtsinstanz kann diese den angefochtenen Entscheid jedoch aufheben und zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückweisen oder selber einen neuen Entscheid treffen.