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Elektronischer Rechtsverkehr

Wichtiges in Kürze

Sie haben die Möglichkeit, Eingaben bei den Gerichten Kanton Aargau in elektronischer Form einzureichen. Die Anleitung im untenstehenden Dokument (PDF "Anleitung zur Einreichung von Eingaben in elektronischer Form") erläutert die Einzelheiten.

Zusammengefasst müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein, damit eine Eingabe in elektronischer Form korrekt angenommen werden kann:

  • Elektronische Eingaben müssen über eine vom Bund anerkannte Zustellplattform versendet werden (IncaMail oder PrivaSphere).
    (Hinweis: Die Gerichte Kanton Aargau verwenden die anerkannte Plattform von IncaMail der Post CH AG, weshalb sich die Ausführungen in der erwähnten Anleitung auf IncaMail beziehen.)
  • Alle Dokumente, die handschriftlich zu unterzeichnen wären, müssen mit einer qualifizierten Signatur elektronisch unterzeichnet werden (SuisseID).
    (Hinweis: Die Gerichte Kanton Aargau verwenden zur elektronischen Unterzeichnung die SuisseID und die Software SwissSigner der Firma SwissSign AG, weshalb sich die Ausführungen in der erwähnten Anleitung auf diese beiden Produkte beziehen.)
  • Elektronische Eingaben müssen an eine der nachstehend aufgeführten E-Mail-Adressen gesendet werden.
  • Die maximale Grösse der Nachricht (inklusive angehängte Dokumente) beträgt 15 Megabytes.
  • Alle angehängten Dokumente müssen im PDF-Format eingereicht werden.

E-Mail Adressen

Elektronische Eingaben müssen zwingend an eine der nachstehend aufgeführten E-Mail-Adressen gesendet werden.

GerichtE-Mail Adresse
Obergericht HandelsgerichtObergericht.Handelsgericht@ag.ch
Obergericht VersicherungsgerichtObergericht.Versicherungsgericht@ag.ch
Obergericht VerwaltungsgerichtObergericht.Verwaltungsgericht@ag.ch
Obergericht StrafgerichtObergericht.Strafgericht@ag.ch
Obergericht ZivilgerichtObergericht.Zivilgericht@ag.ch
SpezialverwaltungsgerichtSpezialverwaltungsgericht@ag.ch
Bezirksgericht AarauBezirksgericht.Aarau@ag.ch
Bezirksgericht BadenBezirksgericht.Baden@ag.ch
Bezirksgericht BremgartenBezirksgericht.Bremgarten@ag.ch
Bezirksgericht BruggBezirksgericht.Brugg@ag.ch
Bezirksgericht KulmBezirksgericht.Kulm@ag.ch
Bezirksgericht LaufenburgBezirksgericht.Laufenburg@ag.ch
Bezirksgericht LenzburgBezirksgericht.Lenzburg@ag.ch
Bezirksgericht MuriBezirksgericht.Muri@ag.ch
Bezirksgericht RheinfeldenBezirksgericht.Rheinfelden@ag.ch
Bezirksgericht ZofingenBezirksgericht.Zofingen@ag.ch
Bezirksgericht ZurzachBezirksgericht.Zurzach@ag.ch
Schlichtung für Miete und Pacht AarauMietschlichtung.Aarau@ag.ch
Schlichtung für Miete und Pacht BadenMietschlichtung.Baden@ag.ch
Schlichtung für Miete und Pacht BremgartenMietschlichtung.Bremgarten@ag.ch
Schlichtung für Miete und Pacht BruggMietschlichtung.Brugg@ag.ch
Schlichtung für Miete und Pacht KulmMietschlichtung.Kulm@ag.ch
Schlichtung für Miete und Pacht LaufenburgMietschlichtung.Laufenburg@ag.ch
Schlichtung für Miete und Pacht LenzburgMietschlichtung.Lenzburg@ag.ch
Schlichtung für Miete und Pacht MuriMietschlichtung.Muri@ag.ch
Schlichtung für Miete und Pacht RheinfeldenMietschlichtung.Rheinfelden@ag.ch
Schlichtung für Miete und Pacht ZofingenMietschlichtung.Zofingen@ag.ch
Schlichtung für Miete und Pacht ZurzachMietschlichtung.Zurzach@ag.ch
Schlichtungsstelle für GleichstellungsfragenSchlichtungsstelle.Gleichstellung@ag.ch
FriedensrichterFriedensrichter@ag.ch
KonkursamtKonkursamt@ag.ch
Justizleitung
Aufsichtskommission
Generalsekretariat
Generalsekretariat.gka@ag.ch
AnwaltskommissionAnwaltskommission@ag.ch
Zwangsmassnahmengericht
Eingaben an das Zwangsmassnahmengericht sind an die Adresse des Bezirksgerichts der zuständigen Zwangsmassnahmenrichterin bzw. des zuständigen Zwangsmassnahmenrichters zu richten.

Anleitung

Anhand der Anleitung zeigen wir Ihnen, wie Sie eine elektronische Eingabe über die Zustellplattform Incamail durchführen können.

Anleitung zur Einreichung von Eingaben in elektronischer Form (PDF, 4 Seiten, 152 KB)