Justizgericht
Hauptaufgabe des Justizgerichts ist die Beurteilung von Disziplinarverfahren gegenüber Richterinnen und Richtern. Daneben beurteilt es Fragen der Gerichtsverwaltung.
Aufgaben
Das Justizgericht wurde mit der Revision des Gerichtsorganisationsgesetzes (GOG) auf den 1. Januar 2013 neu eingeführt. Es dient als unabhängige kantonale Instanz für den Rechtsschutz im Bereich der Justizbehörden.
Ein zentrales Motiv für die Schaffung des Justizgerichts war die Einrichtung einer unabhängigen kantonalen Instanz für disziplinarische und verwaltungsrechtliche Verfahren im Justizbereich. Auch wenn bislang kein Disziplinarverfahren durchgeführt wurde, stellt das Justizgericht die notwendige Struktur sicher, um in solchen Fällen unabhängig und rechtsstaatlich entscheiden zu können.
Das Justizgericht ist insbesondere zuständig für:
- Fragen der Gerichtsverwaltung
- Entscheide über die befristete Einstellung im Amt oder die Amtsenthebung von Richterinnen und Richtern
- Disziplinarfälle, die ihm von der Justizleitung oder der zuständigen Kommission des Grossen Rats unterbreitet werden
- Disziplinarfälle von Mitgliedern der Anwaltskommission
- Ausstandsbegehren gegen eine Abteilung des Obergerichts in ihrer Mehrheit oder Gesamtheit
- Beschwerden gegen Entscheide über die Abgangsentschädigungen gemäss § 19 GOG
Das Justizgericht fällt seine Entscheide als letzte kantonale Instanz, in einer Besetzung von drei Richterinnen oder Richtern und mit voller Prüfungsbefugnis.