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Kindes- und Erwachsenenschutz

Kinder & Jugendliche

Ist das Wohl eines Kindes gefährdet, greift das Familiengericht als KESB oder Gericht in Ehesachen ein und sorgt für den nötigen Schutz. Im Weiteren kann es notwendig sein, dass das Familiengericht bestimmte Aspekte der Beziehung zwischen Eltern und Kindern regelt (Elterliche Sorge, Besuchsrecht etc.). Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu verschiedenen kindesrechtlichen Themen.

Die Hauptaufgaben der Familiengerichte als KESB im Bereich des Kindesrechts umfassen:

  • Die Anordnung von Schutzmassnahmen: Wenn das Wohl eines Kindes gefährdet ist und die Eltern keine Abhilfe schaffen, trifft die KESB geeignete Massnahmen. Diese reichen von Ermahnungen und Weisungen an die Eltern über die Bestellung einer Beiständin oder eines Beistands bis hin zum Entzug der elterlichen Sorge in schwerwiegenden Fällen.
  • Den Vermögensschutz: Die KESB ergreift Massnahmen zum Schutz des Vermögens von Kindern, um sicherzustellen, dass es in ihrem besten Interesse verwaltet wird.
  • Die Regelung des Besuchsrechts und Unterhaltsfragen: In bestimmten Situationen ist die KESB zuständig für die Festlegung des Besuchsrechts zwischen Eltern und Kindern, fungiert als Schlichtungsstelle bei Unterhaltsstreitigkeiten unverheirateter Eltern und genehmigt Unterhaltsvereinbarungen.

Durch diese Massnahmen stellen die Familiengerichte als KESB sicher, dass schutzbedürftige Kinder und Jugendliche im Kanton Aargau die notwendige Unterstützung und Fürsorge erhalten.

Wenn Sie vermuten, ein Kind könnte gefährdet sein, können Sie sich an das zuständige Familiengericht als KESB am Wohnsitz des Kindes wenden und eine sogenannte Gefährdungsmeldung einreichen. Das Familiengericht als KESB klärt anschliessend den Sachverhalt ab und entscheidet, ob Massnahmen zum Schutz des Kindes notwendig sind.

In dringenden Fällen ausserhalb der Öffnungszeiten der Familiengerichte wenden Sie sich bitte an den Notruf der Polizei (117).

Gefährdungsmeldung bei Kindern durch Privatperson (RTF, 1,5 MB)

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