Unterhalt
Wenn Eltern sich trennen, muss der Unterhalt für die Kinder geregelt werden. Diese Seite erklärt, wie bei der Ausarbeitung eines Unterhaltsvertrages oder bei Unterhaltsstreitigkeiten vorzugehen ist.
Im Konfliktfall ist der finanzielle Unterhalt ohne entsprechende Regelung nicht lückenlos gewährleistet. Nicht miteinander verheirateten Eltern wird die Regelung mittels Unterhaltsvertrag vor allem bei getrenntem Wohnsitz empfohlen. Sie können sich bei der Ausarbeitung des Unterhaltsvertrags durch ihre Wohnsitzgemeinde oder bei der für die Wohnsitzgemeinde zuständigen Beratungsstelle beraten lassen.
Der Unterhaltsvertrag wird erst nach der Genehmigung durch das Familiengericht als KESB verbindlich.
Mustervorlage Unterhaltsvertrag für das Kind (RTF, 3 Seiten, 228 KB)
Können die Eltern den Unterhaltsbeitrag für ihr Kind nicht einvernehmlich regeln, hat der Elternteil, der die Regelung des Kinderunterhalts wünscht, beim Familiengericht am Wohnort eines Elternteils oder des Kindes eine Unterhaltsklage einzureichen.
Entsteht im Einzelfall aus einer fehlenden Unterhaltsregelung eine Gefährdung des Kindswohls, beauftragt das Familiengericht als KESB eine Beistandsperson damit, für eine Unterhaltsregelung zu sorgen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem folgenden Kreisschreiben:
Berechnungstabellen und Musterrechnungen
Bei verheirateten Eltern regelt das Familiengericht den Kinderunterhalt im Eheschutz- und/oder Scheidungsverfahren.
Rechtliche Grundlagen
Bundesebene
Schweizerisches Zivilgesetzbuch (SR 210)(öffnet in einem neuen Fenster)