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Trink- & Badewasser

Trinkwasser

Zur Lebensmittelkontrolle gehört selbstverständlich auch die Überwachung unseres wichtigsten Lebensmittels, des Trinkwassers. Konsumentinnen und Konsumenten sollen vor einer Gesundheitsgefährdung durch verunreinigtes Trinkwasser geschützt werden. Dazu wird nicht nur das Trinkwasser analysiert, auch die technischen Anlagen unterstehen der Kontrolle und werden regelmässig inspiziert.

Die eidg. Lebensmittelverordnung regelt die Anforderungen, die bezüglich Mikroorganismen und chemischen Inhalts- oder Fremdstoffen an Trinkwasser gestellt werden. Das Trinkwasser muss diesen Anforderungen jederzeit, das heisst unabhängig von den jahreszeitlichen Schwankungen und den zivilisatorischen Aktivitäten, entsprechen. Dazu muss der Schutz dieses wichtigen Lebensmittels vor Verunreinigungen von der Gewinnung im Einzugsgebiet des Quell- oder Grundwassers über den Transport, die Speicherung im Reservoir und die Verteilung im Leitungsnetz gewährleistet sein. Als erforderlicher Stand der Technik gelten für Anlagen zur Trinkwasserversorgung die Regelwerke des Schweizerischen Verbandes des Gas- und Wasserfaches SVGW.

Was wir tun

  • Periodische Inspektion der technischen Anlagen von Wasserversorgungen
  • Überprüfung der Qualitätssicherungsdokumente
  • Bakteriologische, physikalische und chemische Kontrollmessungen
  • Unterstützung bei Problemen, welche die hygienische Sicherheit gefährden oder in Fällen von Verunreinigungen des Wassers. Zusammen mit den verantwortlichen Personen werden die erforderlichen Massnahmen festgelegt und deren Wirksamkeit zur Behebung des Problems überwacht
  • Beurteilung von Baugesuchen in trinkwasserhygienischen Belangen
  • Analytische Untersuchungen von Trinkwasserproben im Rahmen der Eigenkontrollen als Dienstleistungsangebot an kommunale und private Wasserversorgungen

Aktuelles

Projekt «Planung Trinkwasserversorgungssicherheit»

Wie der Trinkwasserbedarf auch in Zukunft gedeckt werden kann, ist eine wichtige Frage, denn der Klimawandel betrifft nicht nur die ansteigende Temperatur, sondern auch eine Veränderung des Niederschlagregimes und somit der Wasserverfügbarkeit. Die Bezügerinnen und Bezüger auch in Phasen anhaltender Trockenheit und bei Unwettern mit Starkniederschlag mit ausreichend einwandfreiem Trinkwasser zu versorgen, ist eine zunehmend anspruchsvolle Aufgabe der Wasserversorgungen. Mit dem kantonalen Projekt "Planung Trinkwasserversorgungssicherheit (PTS)" werden optimale Voraussetzungen für eine in allen Aargauer Gemeinden langfristig abgesicherte Trinkwasserversorgung geschaffen. Das Projekt wird in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden umgesetzt. Seitens Kanton sind die Fachpersonen des Amts für Verbraucherschutz (AVS) und der Abteilung für Umwelt (AfU) beteiligt.

Projektziele

  • Trinkwasser auch in Zukunft zu jeder Zeit in genügender Menge und guter Qualität in allen Aargauer Gemeinden
  • Minimierung lokaler Engpässe durch Nutzung von regional vorhandenen ergiebigen Wasserressourcen
  • Hohe Robustheit und Resilienz gegenüber extremen Wetterlagen durch stabiles Netzwerk und koordinierte Zusammenarbeit der kommunalen Wasserversorger innerhalb von Wasserversorgungsregionen
  • Optimale Ausrichtung der Wasserversorgungsregionen auf vorhandene Wasserressourcen, Wasserbedarf, bestehende Struktur und Vernetzung der Wasserversorger
  • Zwei hydrologisch voneinander unabhängige Standbeine für die Wasserbeschaffung in allen Versorgungen der Region

Projekt PTS inkl. Zeitplan (PDF, 2 Seiten, 813 KB)

Präsentation PTS vom 2. November 2021 (PDF, 36 Seiten, 2,7 MB)

Zwischenverfügungen des Bundesverwaltungsgerichts zu Chlorothalonil

Das Bundesverwaltungsgericht befasst sich infolge einer Beschwerde der Firma Syngenta mit der Rechtmässigkeit der Entscheide des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) betreffend Chlorothalonil. Namentlich geht es darum, ob die BLV-Einstufung von Chlorothalonil als wahrscheinlich krebserregend im Dezember 2019 zu Recht erfolgte und ob die Bezeichnung der Abbauprodukte von Chlorothalonil als relevante Pflanzenschutzmittel-Metaboliten rechtlich gesehen korrekt ist. Erst im Hauptentscheid wird das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) über diese beiden Aspekte befinden. Das BVGer hat aber zwei Zwischenverfügungen vorgenommen (24. August 2020 und 15. Februar 2021). Aufgrund dieser Zwischenverfügungen liegt aktuell die folgende Situation vor:

Während der Rechtshängigkeit des Beschwerdeverfahrens darf Chlorothalonil seitens Bundesbehörden nicht mehr als wahrscheinlich krebserregender Stoff bezeichnet sein und die Chlorothalonil-Abbauprodukte dürfen nicht mehr als relevante Pflanzenschutzmittel-Abbauprodukte aufgeführt werden.

Nur relevante Pflanzenschutzmittel-Abbauprodukte sind in Trinkwasser mit einem Höchstwert geregelt. Für Chlorothalonil-Abbauprodukte in Trinkwasser gilt deshalb zurzeit kein Höchstwert mehr. Die Wasserversorger sind nicht mehr verpflichtet, ihre Wasserressourcen und das abgegebene Trinkwasser auf Rückstände von Chlorothalonil zu untersuchen. Obwohl diese Pflicht nicht mehr besteht, erachtet unser Amt eine periodische Messung als wertvoll. Wir haben den Wasserversorgern deshalb empfohlen, die Beprobungen weiterzuführen.

Unabhängig von den Zwischenverfügungen des BVGer besteht nach wie vor keine Einschränkung der Konsumtauglichkeit des Trinkwassers. Zwar sind im Leitungswasser vielerorts Stoffe aus Landwirtschaft, Verkehr, Industrie oder Abwasser in sehr geringen Spuren nachweisbar (Mikroverunreinigungen). In allen Aargauer Gemeinden ist das Leitungswasser aber dennoch von guter Qualität und für alle Lebensmittelzwecke uneingeschränkt geeignet.

Auskunft über die Trinkwasserqualität spezifisch in den kommunalen Versorgungsgebieten geben die Gemeindeverwaltungen oder Wasserversorgungsbetriebe. Sie informieren die Konsumentinnen und Konsumenten ihres Versorgungsgebiets mindestens einmal jährlich umfassend über die Trinkwasserqualität und geben auf Anfrage auch zusätzliche Auskünfte.