
Der Kanton Aargau fördert eine leistungsfähige, nachhaltig produzierende und auf die Versorgungssicherheit ausgerichtete Landwirtschaft.
Die Vielfalt zeichnet Aargauer Landwirtschaftsbetriebe aus: Die Bauernfamilien sind im Acker-, Gemüse-, Obst-, Weinbau, der Tierhaltung und zahlreichen Nischenproduktionen tätig. Wichtig für die Ausgewogenheit der Aargauer Landwirtschaft sind auch ökologische Leistungen und Nebenerwerbsmodelle.
Landwirtschaft Aargau unterstützt mit Direktzahlungen, Strukturverbesserungen im Hoch- und Tiefbau, Informations- und Beratungstätigkeit sowie Marketing- und Ökobeiträgen eine wettbewerbsfähige Nahrungsmittelproduktion im Kanton Aargau.
Weiterführende Informationen zur Landwirtschaft im Aargau finden Sie einladend aufbereitet unter landwirtschaft.ag (öffnet in einem neuen Fenster).
Rechtliche Grundlagen
- Art. 104 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (SR 101) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Bundesgesetz über die Landwirtschaft LwG (SR 910.1) (öffnet in einem neuen Fenster)
- § 51 Verfassung des Kantons Aargau (SAR 110.000) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Landwirtschaftsgesetz LwG AG (SAR 910.200) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Allgemeine Landwirtschaftsverordnung ALaV (SAR 910.215) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über die Strukturverbesserungen VSV (SAR 913.761) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über das Landwirtschaftliche Zentrum Liebegg LZLV (SAR 422.617) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über die Aargauische Landwirtschaftliche Kreditkasse ALK-Verordnung (SAR 911.351) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnungen über Direktzahlungen und Beiträge (SAR 914.111) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über den Weinbau Weinbauverordnung (SAR 915.712) (öffnet in einem neuen Fenster)