
Im Bereich des landwirtschaftlichen Boden- und Pachtrechts setzt Landwirtschaft Aargau als Bewilligungsbehörde die gesetzlichen Vorgaben des Bundes um.
Im Bereich des landwirtschaftlichen Boden- und Pachtrechts setzt Landwirtschaft Aargau als Bewilligungsbehörde die gesetzlichen Vorgaben des Bundes um.
Das Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) regelt Handänderungen, Zerstückelungen und hypothekarische Belehnungen von landwirtschaftlichen Grundstücken und Gewerben. Zu unterscheiden sind privatrechtliche Bestimmungen, die innerhalb der Familie zur Anwendung gelangen und öffentlichrechtliche Aspekte, die bei den obgenannten Transaktionen beachtet werden müssen. Die Zuständigkeit liegt bei der Bewilligungsbehörde des entsprechenden Kantons. Im Aargau liegt die Zuständigkeit bei Landwirtschaft Aargau.
Das Bundesgesetz über die landwirtschaftliche Pacht (LPG) regelt die Nutzung von landwirtschaftlichen Grundstücken und Gewerben gegen Bezahlung eines Pachtzinses. Es geht dabei insbesondere um Bestimmungen wie Pachtdauer, Höhe des Pachtzinses, Unterhalt des Pachtobjekts und Auflösung von Pachtverträgen.