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General information |
Information on identification |
| Ref. code: | NL.A-0294 |
| Ref. code AP: | NL.A-0294 |
| Title: | Gewerkschaft Kommunikation Aargau (und Vorgängergewerkschaften) |
| Creation date(s): | 1894 - 2010 |
| Level: | Bestand |
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Information on context |
| Name of the creator / provenance: | Gewerkschaft Kommunikation Aargau (und Vorgängergewerkschaften) |
| Administration history: | 1999 wurde die Sektion Aargau der Gewerkschaft Kommunikation gegründet. Sie entstand durch den Zusammenschluss von PTT-Union, Sektion Aargau, Verband Schweizerischer Postbeamter VSPB, Sektionen Aarau, und dem Schweizerischen Posthalterverband SPV. Der VSPB hatte bis 1994 zwei Sektionen Aarau, eine "allgemeine" VSPB und eine "gradierte" VSGPB. Der Bestand enthält auch wenig Unterlagen des Verbands Schweizerischer Post-, Telefon- und Telegrafenangestellter VSPTT.
Verfasst von Docuteam GmbH Baden-Dättwil |
| Archival history: | Im November 2006 kontaktierte das Zentralsekretariat der Unia mit Sitz in Bern das Staatsarchiv Aargau, um eine Lösung für die langfristige Sicherung der Archive der Aargauer Arbeiterbewegung zu finden. In der Folge ergab sich ein umfassendes Projekt mit dem Ziel, die im Kanton verstreuten Arbeiter- und Gewerkschaftsarchive zu sichern und in einem öffentlichen Archiv zugänglich zu machen. Die Firma Docuteam GmbH in Baden-Dättwil wurde mit der Ausführung der Erschliessungsarbeiten beauftragt, welche von 2007 bis 2010 andauerten. Die Übernahme des Bestandes ins Staatsarchiv Aargau als Schenkung erfolgte am 19.04.2010.
2018 kontaktierte der Unterstützungsverein Archive der Aargauer Arbeiterbewegung UV-AAA, mit Sitz im Volkshaus Aarau, das Staatsarchiv, um eine grössere Nachlieferung von Akten der dort ansässigen Gewerkschaften und der kantonalen Sozialdemokratischen Partei vorzubereiten. Die Gewerkschaftsarchivarin Rita Lanz bereitete im Auftrag des UV-AAA die Ablieferungen in enger Absprache mit dem Staatsarchiv vor. Das Staatsarchiv Aargau übernahm 2019 und 2020 in zwei Tranchen Ablieferungen der Gewerkschaft Kommunikation aus dem Zeitraum 1976-2010. Diese Unterlagen wurden 2024 durch die Gewerkschaftsarchivarin im Staatsarchiv erschlossen . |
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Information on content and structure |
| Contains: | Unterlagen zur Gründung und Organisation, Protokolle und Akten von Generalversammlungen, Platzversammlungen, Herbstversammlungen, Vereinsversammlungen, Vorstandssitzungen, Korrespondenz, Finanzen, Verbandsaktivitäten, Öffentlichkeitsarbeit, Jubiläumsfeiern |
| Appraisal and destruction: | Kassiert wurden Buchhaltungsbelege, Dokumentationsmaterialien, Unterlagen Dritter, Arbeitsmittel (z. B. Büromaterialbestellungen, Druckvorstufen) und Doubletten. |
| System of arrangement: | Der Bestand wurde von Docuteam GmbH gemäss Staatsarchiv Aargau Ordnungssystem Vereinsarchive Version 3.2 vom 15.02.2010 geordnet und die Unterlagen aus den Ablieferungen von 2019 und 2020 wurden den passenden Serien zugeordnet, da daraus nur wenige Dossiers gebildet wurden. |
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Zugangs- und Benutzungsbestimmungen |
| Access regulations: | Für die Aktenübernahme 2010 (NL.A-0294.01.1 bis NL.A-0294.84.3) gilt: Die Benutzung für Drittpersonen ist im Schenkungsvertrag vom 30. März 2011 zwischen der Gewerkschaft Syndicom und dem Staatsarchiv Aargau geregelt. Für die Einsichtnahme in die Unterlagen der geschäftsleitenden Gremien gilt eine generelle Schutzfrist von zehn Jahren. Für die Einsichtnahme durch Drittpersonen in Unterlagen, welche schützenswerte Personendaten enthalten, gelten die Bestimmungen des Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen vom 24. Oktober 2006 (IDAG) und diejenigen der Verordnung zum Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen vom 26. September 2007 (VIDAG). Mit Ausnahme der Unterlagen der geschäftsleitenden Gremien sowie der personenbezogenen Daten gibt es keine Einschränkungen für die Einsichtnahme durch Drittpersonen. Während der aktiven Schutzfristen ist vor einer Bewilligung zur Einsichtnahme die Nachlasserpartei anzuhören.
Für Aktenübernahmen ab 2011 (NL.A-0294/0001 bis NL.A-0294/0019) gilt: Die Einsichtnahme in sämtliche Akten richtet sich nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen vom 24. Oktober 2006 (IDAG) und denjenigen der Verordnung zum Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen vom 26. September 2007 (VIDAG). Demnach unterliegen Sachakten (ohne besonders schützenswerte Personendaten) neu einer Schutzfrist von 30 Jahren. |
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Information on related materials |
| Related material: | NL.A-0283 Gewerkschaft Comedia (und Vorgängergewerkschaften) |
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Usage |
| Permission required: | Staatsarchiv Aargau |
| Physical Usability: | Uneingeschränkt |
| Accessibility: | Einsichtnahme eingeschränkt |
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URL for this unit of description |
| URL: | https://ag.ch/staatsarchiv/suche/detail.aspx?ID=2162 |
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